Hitzeschutz
Unterschiedliche Reaktionen auf Äußerungen von Umweltminister Schneider zu Grundgesetzänderung

Der Vorstoß von Bundesumweltminister Schneider, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen, ist auf unterschiedliche Reaktionen gestoßen.

    Über einen geöffneten Feuerwehrschlauch der Berufsfeuerwehr Nürnberg am Jakobsplatz wird Wasser zum Abkühlen versprüht bei sommerlicher Hitze.
    Deutschland erlebt eine anhaltende Hitzewelle, Nürnberg, 27.06.2026 (picture alliance / Eibner-Pressefoto / Ardan Fuessman)
    Unions-Fraktionsvize Krings sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, eine Klimaschutzkompetenz des Bundes nehme den Ländern ihre Gesetzgebungskompetenz in den Bereichen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsrecht.
    Vertreter der Grünen zeigten sich dagegen offen für den Vorschlag und brachten einen Hitzegipfel im Kanzleramt ins Gespräch.
    Schneider selbst bekräftigte seine Forderung nach einer Grundgesetzänderung. Im ARD-Fernsehen sagte er, aktuell gebe es viele Hitzeschutzmaßnahmen, die der Bund nicht finanzieren dürfe.
    Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verlangte einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser und Altenheime. Verbandspräsident Spiegler bezifferte den Investitionsbedarf in der "Rheinischen Post" auf mindestens 20 Milliarden Euro.
    Diese Nachricht wurde am 13.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.