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Unwetter-Schäden
Wann greift die Versicherung?

Melden, melden, melden - und zwar schnell. Diese Maxime sollten Versicherte im Fall von Sturmschäden immer beherzigen. Aber auch ein paar andere Dinge gilt es zu beachten. Zum Beispiel müssen zerstörte Fenster schnellstmöglich provisorisch abgedeckt werden.

Von Dieter Nürnberger | 11.06.2014
    Ein Frau schaut am 10.06.2014 in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) aus ihrem Fenster auf die Sturmschäden der Nacht.
    Hilfreich zum Nachweis von Sturmschäden sind Fotos - die natürlich vor dem Aufräumen gemacht werden sollten. (picture alliance / dpa / Martin Gerten)
    Erst einmal gilt: Die Betroffenen, die Versicherten müssen sich kümmern. Und zwar recht schnell. Zum einen sind sie verpflichtet, beispielsweise eingedrückte Fenster oder beschädigte Dächer provisorisch abzusichern, etwa mit einer Plane, damit keine weiteren Schäden entstehen. In der Fachsprache nennt man das Schadenminderungspflicht.
    Und zum anderen müssen sie auch generell und "unverzüglich" Unwetterschäden an ihre jeweilige Versicherung melden.
    So weit, so eindeutig. Geht es dann um die konkrete Schadensregulierung, wird es allerdings komplizierter:
    Erfahrungsgemäß verursachen Stürme die größten Schäden an Gebäuden. Und hier gilt: Wenn der Sturm Windstärke acht erreicht hatte, dann springt die Wohngebäudeversicherung ein, sofern der Kunde Schäden durch Sturm und Hagel in den Vertrag mit aufgenommen hat. Gilt dies, dann sind Schäden wie ein abgedecktes Dach oder Beschädigungen am Haus durch abgeknickte Bäume versichert. Das gilt auch für Nebengebäude auf dem Grundstück, eine Garage oder ein kleines Gartenhaus beispielsweise.
    Ab Windstärke acht: Teilkasko reguliert Autoschäden
    Schäden im Haus, zum Beispiel an der Einrichtung, werden durch die Hausratversicherung reguliert. Aber: Wurde vergessen, das Fenster vor dem Sturm zu schließen, dann gibt es in der Regel keine Leistung. Gleiches gilt auch für Hausrat, der sich außerhalb des Hauses befunden hat. Konkret: Wird beispielsweise ein Kinderwagen im Garten durch herabfallende Dachziegel beschädigt, dann leistet die Versicherung nicht. Das gilt auch für Terrassenmöbel und ähnliches.
    Sturmschäden am Auto oder beispielsweise dem Motorroller sind durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt - auch hier gilt allerdings Sturmstärke acht als Maß der Dinge. Zur Orientierung: Sturmstärke acht entspricht grob gesagt einer Windstärke von rund 70 Kilometern pro Stunde. Besser haben es jene Kunden, die eine Vollkaskopolice haben, die leistet auch bei Windstärken unter acht. Schäden durch herumfliegende Äste oder Ziegel am Auto sind aber generell durch die Kaskopolicen versichert.
    Daran hört man, dass bei Versicherungsfragen oft der berüchtigte Teufel im Detail steckt - das gilt beispielsweise auch für Bäume im eigenen Garten. Hier gibt es einige Gerichtsurteile, die den Eigentümer verpflichten regelmäßig zu kontrollieren. Ist beispielsweise die Standsicherheit nicht mehr gegeben, dann muss der Besitzer den Baum fällen, damit beim nächsten Sturm keine Schäden verursacht werden.
    Soweit einige wichtige Bestimmungen im Versicherungsdschungel. Unklarheiten und individuelle Fragen wird es immer geben. Und noch ein Tipp: Hilfreich zum Nachweis des Schadens sind auf jeden Fall Fotos, die natürlich vor dem Aufräumen gemacht werden sollten.