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Unzulässige Gebühren
Wie Bankkunden ihr Geld zurückfordern können

Niedrige Zinsen gleich günstige Kredite – sollte man meinen. Doch die Banken kassierten häufig noch zusätzliche Bearbeitungsgebühren. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof im Frühjahr entschieden hat. Ungeklärt ist nun noch die Frage der Verjährung.

Von Johannes Zuber |
    Wolfgang Bratz aus Dortmund wollte sich ein Motorrad kaufen. Die Finanzierung dafür wickelte er über die Santander Bank ab.
    "War ein Kleinkredit, ich glaube, der war um die 5000 Euro."
    Das war vor knapp drei Jahren. Seitdem hat der Berufskraftfahrer nicht nur die normalen Raten an die Bank gezahlt, sondern zusätzlich rund 250 Euro Bearbeitungsgebühren. Und diese Gebühren waren unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen so entschieden.
    "Aufgrund dessen habe ich mich im Internet schlau gemacht und hatte eine Rückforderung an die Santander Bank hingeschickt – mit fristgerechtem Termin, drei Wochen, so wie das da stand."
    Womit er genau das Richtige getan hat, sagt Guido Lenné. Der Fachanwalt für Bankenrecht aus Leverkusen hat sich auf Streitfälle mit Bearbeitungsgebühren spezialisiert und schon über 2000 Kunden in solchen Fällen vertreten.
    "Wenn ich feststelle, in meinem Kreditvertrag steht eine Bearbeitungsgebühr drin, sollte ich zunächst eines der in großer Anzahl mittlerweile angeboten Musterschreiben aus dem Internet benutzen. Ich sollte meine Bank selber anschreiben und der Bank eine Frist setzen. Und dann mal abwarten, was passiert."
    Leistung im Interesse der Bank
    Die meisten Banken zahlen sofort. Immerhin sind die Urteile des BGH ziemlich eindeutig: Die Gebühren benachteiligen die Kunden unangemessen – und sind deshalb unzulässig.
    "Und diese unangemessene Benachteiligung besteht hier darin, dass die Bank hauptsächlich Leistungen erbringt im eigenen Interesse und nicht im Kundeninteresse. Die Bonität des Kunden prüft die Bank eben nicht, weil der Kunde das möchte, sondern weil es für die Bank wichtig ist. Und das soll so nicht abgerechnet werden dürfen."
    Trotzdem lassen sich einige Banken Zeit. Eines ihrer Argumente ist dabei die Frage der Verjährung. Die ist nämlich noch nicht abschließend geklärt. Auf der sicheren Seite sind nur Kunden, die ihren Vertrag nach dem 1. Januar 2011 unterschrieben haben. Deren Ansprüche verjähren frühestens Ende 2014.
    "Bei noch älteren Verträgen – 2010 und früher – da wissen wir im Moment leider noch nicht wie die Rechtsprechung die Verjährungsregeln anwendet. Die Meinungen gehen da weit auseinander. Der Bundesgerichtshof wird sich zum Ende des Jahres dazu mal äußern."
    Anwalt oder Ombudsmann anrufen
    Auf jeden Fall sollten betroffene Kunden noch in diesem Jahr handeln, wenn die Bank nicht freiwillig zahlt. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können entweder einen Anwalt einschalten – oder sich an den sogenannten Ombudsmann des Bankenverbands wenden. Für viele Kunden ist diese brancheninterne Schiedsstelle eine kluge Alternative. Hier haben sie gute Chancen auf eine schnelle Entscheidung bei minimalen Kosten, sagt Christian Urban von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
    "Sie müssen zwar Portokosten, Telefonate und so weiter bezahlen – also die, die Sie selber machen. Sie haben aber keine Verfahrensgebühr oder eine Gebühr für die Tätigkeit des Ombudsmanns selber."
    Der Ombudsmann bietet zudem einen entscheidenden Vorteil: Solange das Verfahren läuft, ruht die Verjährung. Das wäre sonst nur mit einer Klage möglich. Durch die Urteile des Bundesgerichtshofs stehen die Chancen für Verbraucher ziemlich gut, so Verbraucherschützer Urban.
    "Es gibt jetzt noch so Einzelfragen wie Verjährung und so weiter. Und je nachdem, was man für einen Fall hat, sehen die Erfolgschancen beim Ombudsmann auch besser aus oder eben nicht ganz so gut, weil noch Fragen offen sind."
    Der Dortmunder Wolfgang Bratz lag mit seinem Kredit noch eindeutig innerhalb der Verjährungsfrist. Trotzdem hat er die 250 Euro Bearbeitungsgebühren erst nach mehrmaligen Aufforderungen wieder bekommen. In Zukunft dürfte es dieses Problem aber nicht mehr geben: Spätestens seit dem BGH-Urteil hat sich das Thema Bearbeitungsgebühren bei Neuverträgen erledigt.