
Knapp 30 Prozent des in Europa benötigten Kerosins werden normalerweise durch die Straße von Hormus transportiert. Da die Meerenge wegen des Irankriegs bislang für Handelsschiffe blockiert ist, könnte der Flugzeugtreibstoff irgendwann knapp werden. Die Tourismusbranche ist unter Druck. Was bedeutet das für den Sommerurlaub und die Preisentwicklung bei Reisen?
Müssen Menschen um ihren Sommerurlaub bangen?
Die gute Nachricht vorweg: Für alle, die bereits eine Reise gebucht haben, ist der Sommerurlaub erst einmal sicher.
Aktuell führt die Blockierung der Straße von Hormus zwar zu teilweise enormen Preissteigerungen, aber noch nicht zu einer befürchteten Kerosinknappheit – weil ausgleichend mehr Kerosin aus den USA importiert wird und zusätzlich europäische Lagerbestände angezapft werden. Letztere könnten aber irgendwann aufgebraucht sein.
Kann eine gebuchte Pauschalreise nachträglich teurer werden?
Kerosin kostet aktuell ungefähr doppelt so viel wie vor dem Irankrieg. Zumindest Urlauberinnen und Urlauber, die erst jetzt ihre Sommerreisen buchen, müssen dafür wahrscheinlich tiefer in die Tasche greifen.
Was aber ist mit bereits gebuchten Reisen? Dürfen diese nachträglich teurer werden? Theoretisch ist das zumindest möglich. In der Praxis kommt es aber selten vor. Der Hintergrund: Sowohl Reiseanbieter als auch Fluggesellschaften müssen eine solche Preisanpassung in ihren Allgemeinen Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen vermerkt haben. Das aber ist mit vielen Hürden verbunden. Beispielsweise müssten dann die Preise ebenso nach unten angepasst werden, wenn Kerosin besonders günstig ist.
Diesen Aufwand betreiben die meisten Reiseveranstalter nicht, wie Torsten Schäfer erläutert. Der Sprecher des Deutschen Reiseverbands hält zudem fest: „Preisanpassungen aufgrund gestiegener Kerosinkosten schließen die allermeisten Reiseveranstalter für bestehende Buchungen für die nächsten Wochen aus.“ Dazu zählen unter anderem Tui, Alltours und Dertour.
Dürfen Einzelleistungen wie Flüge nachträglich teurer werden?
Bei gebuchten Einzelleistungen wie z. B. Flügen müssen Verbraucher in aller Regel nicht mit nachträglichen Preisanpassungen rechnen. Dazu schreibt das Flugrechtsportal Flightright.de: „Mit der Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zustande – und der Preis ist grundsätzlich fix. Nachträgliche Aufschläge sind so gut wie immer unzulässig.“
Was können Verbraucher tun, wenn die Reise nachträglich teurer wird?
Wenn Reiseveranstalter dennoch eine Nachzahlung für bereits gebuchte Reisen verlangen, können Kunden verschiedene Dinge prüfen, die die Verbraucherzentrale empfiehlt.
Preisänderungsklausel wirklich vorhanden? Gibt es eine Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Das ist die Voraussetzung dafür, dass nachträgliche Erhöhungen überhaupt in Betracht gezogen werden können. Oftmals sind solche Klauseln jedoch rechtlich unwirksam. Dazu schreibt die Verbraucherzentrale: „Teurer darf die Reise im Nachhinein nur werden, wenn vorher klar ist, wie der neue Preis genau berechnet wird. Beinhaltet die Preisänderungsklausel bloß einen Verteilungsmaßstab oder gar allgemeine Floskeln, ist sie unwirksam.“
Wurde die Preiserhöhung rechtzeitig mitgeteilt? Eine Preiserhöhung muss den Kunden spätestens drei Wochen (21 Tage) vor Abreise mitgeteilt werden. Erfolgt die Ankündigung später, ist die Erhöhung unwirksam.
Wie stark fällt die Preiserhöhung aus? Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nur Preissteigerungen von bis zu acht Prozent akzeptieren. Fällt die Steigerung größer aus, können Kunden die Reise kostenlos stornieren. Das muss allerdings schnell nach der Ankündigung geschehen.
Sylvia Maurer vom Europäischen Verbraucherverband BEUC verweist zudem auf bestehende Rechte bei Flugausfällen: „Wenn ein Flug weniger als 14 Tage vorher abgesagt wird, dann muss der Verbraucher entschädigt werden, wenn keine Umbuchung oder so etwas angeboten wurde.“
Die Verbraucherzentrale stellt mit dem Pauschalreise-Check ein Online-Tool bereit, mit dem Reisende überprüfen können, welche rechtlichen Ansprüche sie haben.
Radiobeiträge: Laura Kingston, Kathrin Schmid / Online-Text: Jan-Martin Altgeld







