
Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte den DFB zu einer Geldstrafe von mehr als 100.000 Euro und blieb damit unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Summe. Diese hatte mehr als das Doppelte gefordert.
Im Kern geht es um eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA, die der DFB als Betriebsausgabe geltend machte. Die Höhe der hinterzogenen Steuern wurde auf 2,7 Millionen Euro taxiert. Das Gericht machte deutlich, dass es grundsätzlich von einer Schmiergeldzahlung im Zuge der WM-Vergabe 2006 ausgehe. Juristisch geklärt wurde diese Frage in dem Prozess allerdings nicht. Die Verfahren gegen die ebenfalls beklagten drei früheren DFB-Funktionäre Niersbach, Zwanziger und Schmidt waren bereits gegen die Zahlung von Geldbußen eingestellt worden.
Diese Nachricht wurde am 25.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.