
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte über eine Entscheidung aus Frankreich vom Juni 2014 zu befinden. Dort hatte das oberste Verwaltungsgericht geurteilt, dass die künstliche Ernährung des Wachkoma-Patienten eingestellt werden darf. Es berief sich auf ein französisches Gesetz von 2005, nachdem lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden können, wenn sich der Patient nicht mehr selbst mitteilen kann.
12 der 17 Richter am EGMR befanden jetzt, das sei kein Verstoß gegen das Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechtskonvention. "Die französische Justiz hat alle medizinischen und ethischen Aspekte dieses Falls sorgfältig abgewogen", bescheinigten die Straßburger Richter ihren Kollegen in Frankreich.
Jetzt können die Ärzte mit Zustimmung der Ehefrau Lamberts und mehrerer Geschwister die Magensonde des heute 39-Jährigen entfernen und ihn sterben lassen. Vor sieben Jahren hatte Lambert einen Motorradunfall, seitdem liegt er im Wachkoma. Seine Ehefrau Rachel hatte der Tageszeitung "Le Monde" gesagt: "Ich wusste, dass es ein Leben war, das er so nicht wollte." Schriftlich festgehalten hatte Vincent seinen Wunsch jedoch nie.
Urteil ist endgültig
Seine Eltern, strenggläubige Katholiken, und zwei weitere Geschwister des 39-Jährigen sind strikt dagegen, ihn sterben zu lassen. Für sie ist Lambert schwerbehindert. Dass die künstliche Ernährung eingestellt werden soll, halten sie für "verkappte Euthanasie". Sie kritisierten auch öffentlich ihre Schwiegertochter und die Ärzte. In mehreren Urteilen bekamen sie recht. Vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht gewann dagegen Lamberts Ehefrau. Daraufhin klagten die Eltern und einige Geschwister vor dem EGMR.
Der Anwalt von Lamberts Ehefrau, Laurent Pettiti, nannte die Entscheidung als hilfreich für Sterbehilfe-Gesetze in anderen Ländern. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Passive Sterbehilfe ist dagegen erlaubt. In einem Grundsatzurteil hatte im Jahr 2010 der Bundesgerichtshof festgehalten, dass sich niemand gegen seinen Willen medizinisch behandeln lassen muss.