Missbrauchsskandal
US-Regierung beginnt mit Freigabe der Epstein-Akten

Das US-Justizministerium hat damit begonnen, Ermittlungsakten zum Fall des Sexualstraftäters Epstein zu veröffentlichen. Zum Ablauf einer Frist waren auf der Webseite erste Dokumente und Fotos einzusehen.

    Teilweise geschwärzte Seiten zeigen die Vorladung der New Yorker Grand Jury im Rahmen der Ermittlungen gegen Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell.
    Teilweise geschwärzte Seiten zeigen die Vorladung der New Yorker Grand Jury im Rahmen der Ermittlungen gegen Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell. Das Us-Justizministerium hat sie jetzt veröffentlicht (AP / Jon Elswick)
    Zu den Dokumenten gehört ein Adressbuch, in dem Trump sowie zahlreiche weitere Prominente aufgeführt sind. Fast alle Angaben sind geschwärzt. Wem das Buch gehörte, ist unklar. Auch viele weitere Dokumente wurden geschwärzt, zum Beispiel 119 Seiten eines Gerichtsdokuments.
    Vize-Justizminister Blanche erklärte, es würden nicht alle Akten zugänglich gemacht, da auf jeder Seite die Identität der Opfer geschützt werden müsse. Wie viele Akten genau freigegeben wurden, war zunächst nicht ersichtlich. Damit wurde die gesetzlich festgelegte Frist zur Veröffentlichung sämtlicher Unterlagen allerdings nicht eingehalten. Der Minderheitsführer der Demokraten im Senat, Schumer, sprach von einer Vertuschungsaktion mit der Trump vor seiner hässlichen Vergangenheit geschützt werden solle.

    Neue Angaben zu Clinton - wenig über Trump

    Über Trumps Verbindungen zu Epstein gibt es nur wenige neue Details. Die Unterlagen enthalten aber neue Angaben über Ex-Präsident Clinton. So zeigt ihn ein Foto in einem Swimmingpool mit Epsteins Partnerin ​Ghislaine ​Maxwell. Nach Angaben eines Sprechers wusste Clinton nichts von den kriminellen Taten Epsteins. Auch Trump bestreitet, von Epsteins Verbrechen gewusst zu haben.
    Präsident Trump und führende Republikaner hatten die Freigabe der Akten lange blockiert. Erst auf großen Druck lenkte Trump ein. Ein vom Kongress im November beschlossenes Gesetz gab dem Justizministerium 30 Tage Zeit, alle Akten freizugeben.

    Nicht alles muss veröffentlicht werden

    Das Justizministerium darf aber per Gesetz Aufnahmen und Dokumente zu sexuellem Missbrauch weiterhin zurückhalten. Auch Akten, die laut Gesetz einen "eindeutig ungerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre darstellen", können von der Veröffentlichung ausgenommen werden. Die Veröffentlichung von Informationen, die mögliche Bundesermittlungen oder Gerichtsverfahren gefährden würden, oder deren Geheimhaltung im Interesse der nationalen Verteidigung oder der Außenpolitik liegt, kann ebenfalls gestoppt werden.
    Die Echtheit der Fotos konnte zunächst nicht unabhängig verifiziert werden. Auch blieb offen, nach welcher Methodik die Tausenden Fotos ausgesucht wurden. Wann die Fotos entstanden sind, von wem sie gemacht wurden und woher das Justizministerium diese hat, blieb zunächst ebenfalls unklar.
    Der Multimillionär Epstein hatte jahrelang einen Missbrauchsring betrieben, der Dutzende junge Frauen und Minderjährige ausbeutete. Er war bis in höchste Kreise gut vernetzt. Ein erster Prozess gegen ihn endete 2018 mit 18 Monaten Haft. 2019 wurde Epstein erneut verhaftet, einen Monat später wurde er tot in seiner Zelle aufgefunden.
    Diese Nachricht wurde am 20.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.