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Veränderte Rechtslage
Mutterschutz jetzt auch für Studentinnen und Schülerinnen

Das Mutterschutzgesetz ist bislang kaum verändert worden. Ab dem Januar 2018 gelten jedoch neue Regeln, von denen auch Schülerinnen und Studentinnen profitieren. Denn auch sie haben ab sofort Anspruch auf Mutterschutz.

Von Stephanie Gebert | 03.01.2018
    Eine schwangere Frau hält ihren Bauch
    Das Mutterschutzgesetz wurde zum 01.01.2018 verändert (dpa/Fredrik von Erichsen)
    "Als ich schwanger geworden bin, waren gerade Semesterferien und ich war gerade am Ende des Bachelors und ich wusste, ich muss nur noch ein paar Veranstaltungen machen, um durchzukommen", so erinnert sich die 28-Jährige Maxi Machill an ihre Schwangerschaft mitten im Studium. Vor zwei Jahren war das. Heute ist Söhnchen Jakob in der Kita und die Lehramtsstudentin hat wieder Zeit fürs Lernen.
    "Ich habe mir dann in mein letztes Semester alle Veranstaltungen gelegt und danach war ich scheinfrei und musste nur noch die Bachelorarbeit schreiben. Das war ganz praktisch."
    Die Lehramtsstudentin ist damit ein typisches Beispiel für Studentinnen, die mit viel Eigeninitiative ihre Schwangerschaft ins Studium integrieren, sagt Filiz Celenk vom Kölner Studierendenwerk. Sie klärt Schwangere und junge Mütter an den Hochschulen über ihre Rechte auf. Die Beratin hat in ihren Gesprächen der letzten Jahre viele Studentinnen erlebt, die sich Urlaubssemester nehmen, um den Stress rund um den Geburtstermin abzufedern.
    "Was gar nicht nötig gewesen wäre, wenn es zu guten Absprachen zwischen der Studentin und der Uni gekommen wäre. Das heißt, dass das Studium sich unverhältnismäßig verlängert und die Frau in dieser Zeit auch von Sozialleistungen abhängig ist."
    Schutz sechs Wochen vor, acht Wochen nach Geburt
    Filiz Celenk findet es deshalb gut, dass es ab sofort den Mutterschutz auch für Studentinnen gibt. Wie bei Erwerbstätigen auch, gilt der Schutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Das bedeutet, dass die Frauen in dieser Zeit keine Pflichtveranstaltungen und Prüfungen besuchen müssen. Allerdings gibt es kein ausdrückliches Beschäftigungsverbot in dieser Zeit, anders als bei Berufstätigen:
    "Das heißt, wenn sie sagt: Ich habe sechs Wochen nach der Geburt eine wichtige Klausur und ich trau mir das zu. Dann kann sie da zustimmen und darf trotzdem - in Anführungszeichen - ihren Job weitermachen, wo andere Frauen das eben nicht dürfen."
    Entscheidet sich die Studentin dennoch dafür, den Schutz in Anspruch zu nehmen, müssen die Hochschulen etwa für eine Prüfung einen Ersatztermin schaffen, und zwar in Verhandlung mit der Betroffenen, weiß Filiz Celenk, und rät den werdenden Müttern zur Eigeninitiative:
    "Dass die Studentinnen sich möglichst früh bei der Hochschule melden und sagen: Ich bin schwanger. Damit die Hochschule eine Gefährdungsbeurteilung machen kann und möglichst früh einen Plan erstellen kann mit der Studentin."
    Keine genauen Vorgaben für die Hochschule
    Tatsächlich ist jede Hochschule per Gesetz verpflichtet, für alle Studiengänge und jede einzelne Veranstaltung eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Sie muss also festlegen, ob sicherheitstechnische oder arbeitshygienische Regeln zum Schutz einer schwangeren oder stillenden Frau nötig sind. Das gilt für die Vorlesung genauso, wie für den Besuch im Labor, das verpflichtende Praktikum vor oder während des Studiums und die Exkursion. Für viele Universitäten eine Mammutaufgabe, sagt Sozialberaterin Filiz Celenk. Sie kritisiert, dass der Gesetzgeber den Hochschulen nicht genaue Vorgaben gemacht hat, wie sie den neuen Mutterschutz in die Praxis umsetzen sollen:
    "Das kann bedeuten, dass jede Uni ihre eigenen Verwaltungswege und Prozesse hat. Das kommt zu einer großen Unsicherheit bei den Hochschulen – das haben wir schon mitbekommen. Da muss ein Gesetz mit Leben gefüllt werden, ohne dass die Menschen wirklich wissen, wie sie es machen sollen."
    Und der Druck auf die Hochschulen wird in einem Jahr nochmal wachsen: Denn ab 2019 können bei Verstoß gegen den Mutterschutz Bußgelder verhängt werden. Dieses Gesetz ist trotzdem der richtige Weg, findet Lehramtsstudentin Maxi Machill, denn er schafft zumindest rechtliche Sicherheit für werdende Mütter: "Das find ich total gut, dass man da die Dozenten und die Uni drauf festnageln kann. Dass man die Möglichkeit hat, sein Studium trotzdem zeitnah abzuschließen und die Mutter sich die Unterbrechungen die sie hat, selber legen kann und nicht gezwungen ist, sondern dass man einfach flexibel ist."