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Verbraucherschützer kritisiert neues Datenschutzgesetz

Der Referent des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Falk Lüke, hat eine umfassende Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes verlangt. Lüke sagte, die im September in Kraft tretende Novelle sei zu schwammig formuliert.

Falk Lüke im Gespräch mit Jasper Barenberg | 22.08.2009
    Jasper Barenberg: Hobbys, politische Meinungsäußerungen, private Vorlieben – jedes vierte Unternehmen sucht bei der Auswahl von Bewerbern nach solchen persönlichen Daten im Internet, bei jedem zweiten Bewerber spielen sie eine Rolle bei der Entscheidung, jemand zu einem Gespräch einzuladen oder eben nicht. Mancher scheidet nur deshalb als neuer Mitarbeiter schon aus dem Rennen. Vor allem allzu persönliche Inhalte bringen offenbar Nachteile. All das hat das Bundesverbraucherministerium ermitteln lassen, Hausherrin Ilse Aigner warnt vor einem allzu freizügigen Umgang mit den eigenen Daten im Netz. Wie also sollen wir uns verhalten? Wir suchen Rat bei Falk Lüke, er beschäftigt sich beim Bundesverband der Verbraucherzentralen mit unseren Rechten im Internet. Einen schönen guten Morgen, Herr Lüke!

    Falk Lüke: Einen wunderschönen guten Morgen nach Köln!

    Barenberg: Ein Partyfoto im Internet, ein Stolperstein für die berufliche Karriere – ist das die schöne neue Welt im Netz?

    Lüke: Das ist Teil der schönen und teilweise auch nicht so schönen neuen Welt im Netz. Viele Menschen haben nicht so sehr im Hinterkopf, dass wenn sie etwas im Internet veröffentlichen, egal an welcher Stelle es tatsächlich eigentlich so wäre, als wenn sie es auf die Titelseite ihrer Zeitung drucken würden, aber die Zeitung, die morgens am Frühstückstisch liegt, da würde auch niemand gerne die Partyfotos von vorgestern drin sehen können auf der Titelseite.

    Barenberg: Aber ist das nicht etwas blauäugig?

    Lüke: Das ist zum Teil ein bisschen blauäugig, allerdings muss man auch sagen, da trifft die Verbraucher nicht allein nur die Schuld. Gerade bei sozialen Netzwerken ist es so, dass dort ja eine Anmeldemaske davorliegt und viele Menschen dadurch ein bisschen das Gefühl haben, das, was dahinterliegt, das ist dann auch gesichert. Und die Betreiber, die ein Interesse daran haben, dass möglichst viele Daten drin sind und die Leute möglichst viel in ihren sozialen Netzwerken machen, die haben natürlich ein Interesse daran, dass die Leute sich in Sicherheit wiegen. Faktisch ist es allerdings so, dass das eben nicht der Fall ist.

    Barenberg: Soziale Netzwerke wie Facebook, StudiVZ, MySpace, Xing, da gibt es ja eine ganze Reihe, die werden ja immer beliebter, haben immer mehr Mitglieder. Sie selbst gehen vor gegen solche Anbieter im Moment, sie geißeln schlechte Standards, vor allem bei Vertragsbedingungen und beim Datenschutz. Worauf genau zielt denn Ihre Kritik da vor allem?

    Lüke: Also, unsere Kritik ist relativ breit gestreut, also da gibt es einfach einige Dinge, die sie sich herausnehmen, aber das ist schon sehr, sehr nah dran an dem, was jetzt auch gerade vom Bundesverbraucherministerium kritisiert wurde. Da gibt es zum Beispiel den Fall, dass soziale Netzwerke sich alle Rechte an Inhalten übertragen lassen wollen, die Nutzer dort eingebracht haben. Also zum Beispiel, Sie laden jetzt ein Foto dort hoch und dann sagt dieses soziale Netzwerk in dem Fall, wir möchten alle Rechte daran haben, will heißen, damit machen können, was wir wollen. Und wenn man jetzt auch noch weiß, dass die meisten sozialen Netzwerke – in Deutschland zumindest – zu Medienkonzernen gehören, dann bekommt das eine ganz bestimmte Konnotation. Also ich möchte tatsächlich nicht heute ein Foto hochladen und das morgen im Fernsehen sehen.

    Barenberg: Nun gibt es ja allgemein eine Diskussion über rechtliche Grenzen und Einschränkungen im Netz – sehen Sie denn einen Regelungsbedarf in dieser Hinsicht?

    Lüke: Es gibt an manchen Stellen tatsächlich noch Regelungsbedarf, manche Dinge sind einfach tatsächlich noch sehr herkömmlich, also für eine sehr herkömmliche Welt, ohne Internet und ohne Digitalisierung vor allem auch. Also unser Bundesdatenschutzgesetz zum Beispiel stammt im Kern eigentlich aus den 70er-Jahren, so wie es heute in Kraft ist, und da hilft auch die Novellierung nicht, die am 01.09. in Kraft tritt. Da sind viele Dinge noch nicht so geregelt, wie wir das gerne hätten. Das sollte eigentlich tatsächlich mal vom Kopf auf die Füße gestellt werden, nämlich tatsächlich nach dem Prinzip arbeiten, dass jeder Einzelne sich entscheiden muss dazu, wem er welche Daten wann freigibt. Und tatsächlich ist es so, dass Sie inzwischen mit den Daten eine gewisse Art von Parallelwährung haben. Bei ganz vielen Dingen bezahlen Sie heutzutage mit Daten und nicht mehr mit Geld, insbesondere im Internet. Und wenn man sich anschaut Kreditkarten und Ähnliches, Entschuldigung, Rabattkarten und Ähnliches, da ist das Prinzip genau das Gleiche. Sie bezahlen mit Ihren Verhaltensdaten dafür, dass Sie etwas weniger an Geld bezahlen, und wir halten das für einen ganz schön hohen Preis.

    Barenberg: Noch mal zurück zur Studie: In Deutschland nutzen ja 25 Prozent der Unternehmen offenbar gezielt Informationen aus dem Netz, wenn es um neue Stellen geht, um Bewerber – ist das eigentlich weniger, als Sie erwartet hätten, oder mehr?

    Lüke: Wir haben tatsächlich vor allem mit dieser Struktur gerechnet, nämlich dass vor allem die größeren Unternehmen dies tun. Gerade bei kleinen Handwerksbetrieben, da wird eher danach eingestellt, ob jemand jemanden kennt, also da wird tatsächlich, glaube ich, eher auf das reale Leben Bezug genommen. Also das wundert uns jetzt weniger. Die großen Personalabteilungen haben natürlich auch tatsächlich die technischen und personellen Möglichkeiten, auf die Art zu durchforsten. Wir hatten fast noch damit gerechnet, dass es noch ein bisschen schlimmer wäre, dass es noch wesentlich mehr wären. Aber grundsätzlich ist es natürlich so, dass wir uns darüber nicht besonders freuen, wenn tatsächlich Unternehmen jetzt erst im Privatleben schnüffeln und dann die Leute einladen.

    Barenberg: Auf der anderen Seite ist es ja so, dass das Internet eine öffentlich zugängliche Quelle ist, also eigentlich doch nichts einzuwenden?

    Lüke: Wenn den Verbrauchern das bewusst wäre, dass es eine öffentliche Quelle ist, könnte man darüber reden, den meisten ist es in der Form nicht, und tatsächlich ist es ja auch so, dass man auch sehr schnell an Daten kommt, bei denen eigentlich niemand damit gerechnet hat, dass sie wirklich frei verfügbar sind. Und das ist tatsächlich etwas, wo wir wirklich uns nicht drüber freuen. Und eigentlich muss man auch sagen, ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer, ein potenzieller, die sollten ja auch tatsächlich so etwas wie eine Vertrauensbeziehung aufbauen können, unabhängig von dem, was vielleicht an Partyfotos im Netz herumschwirrt.

    Barenberg: Gibt es denn eigentlich irgendwelche Einschränkungen in dieser Hinsicht, also gibt es Daten, die Arbeitgeber eigentlich gar nicht verwenden dürften oder in Zusammenhang bringen dürften mit einer Bewerbung, oder gibt es da überhaupt keine Regeln?

    Lüke: Ab dem 01.09. durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes gibt es dort eine Klausel, die sozusagen besagt, dass nur relevante Informationen verwendet werden dürfen, und nur die wirklich relevanten aus ..., also dass persönliche Daten dafür eigentlich nicht herangezogen werden dürfen, es sei denn, sie sind relevant. Und das ist natürlich eine Formulierung, die ist relativ schwammig, und da ist den meisten Menschen auch nicht wesentlich mit geholfen, abgesehen davon, dass sie natürlich so gut wie keine Möglichkeit haben, einem Arbeitgeber nachzuweisen, dass er über sie vorher im Internet recherchiert hat. Wobei man auch sagen muss, es gibt ja auch, das zeigt auch diese Untersuchung, es gibt auch solche Zweige in der Wirtschaft, die tatsächlich sich informieren und sich dann auch in gewisser Weise positiv informieren. Zum Beispiel in der IT-Branche werden Blogs und Twitter und Ähnliches, wird dort sehr anders gesehen als in den meisten anderen Branchen. Dort wird es offensichtlich zum Standard erhoben, dort wird von den Bewerbern geradezu erwartet, dass sie diese Dinge tun.

    Barenberg: Aber wenn es so ist, wie Sie sagen, wenn es also positive und negative Aspekte gibt, was sollte man denn also im Internet preisgeben und was nicht?

    Lüke: Man sollte auf jeden Fall schauen, dass man dort seine professionelle Seite, wenn man denn tatsächlich viel aktiv ist im Internet, sollte man schauen, dass man seine professionelle Seite dort herauskehrt. Also man sollte nicht so tun, als ob das nur die private Spielwiese sei, und wenn es privat ist, sollte man das als solches auch ganz klar kennzeichnen. Und letzten Endes ist es natürlich auch so, wenn man dann seine Bewerbung schreibt, dann sollte man möglichst den Arbeitgeber auch einfach nicht anlügen.

    Barenberg: Würden Sie denn sagen, dass es Unterschiede gibt zwischen den einzelnen Anbietern dieser sozialen Netzwerke beispielsweise, also bergen einige größere Gefahren als andere?

    Lüke: Die gibt es ganz klar. Es gibt einige, bei denen man sozusagen wesentlich weniger Inhalte wirklich privat stellen kann. Das ist einer der Punkte, wo wir uns auch immer wieder mit den Anbietern drüber streiten. Wir hätten es gerne, dass die Anbieter als Grundeinstellung die restriktivst möglichen treffen, weil insbesondere neue Nutzer, die mit dem System noch nicht vertraut sind, gar nicht wissen, wie sie das korrekt einstellen. Also wir würden uns darüber freuen, wenn die Anbieter diesen Schritt gehen würden. StudiVZ macht das zum Beispiel ausschließlich bei SchülerVZ und nicht bei den anderen Netzwerken, was wir, ehrlich gesagt, nicht verstehen.

    Barenberg: Vielen Dank für diese Informationen und Einschätzungen. Falk Lüke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.