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Verdrängt, verschwiegen, tabuisiert

Weltweit wird die Zahl genital verstümmelter Mädchen und Frauen auf 140 Millionen geschätzt. Seit Generationen unterwerfen Frauen ihre Töchter und Enkelinnen diesem grausamen Rituals. Noch fehlt in Deutschland die Rechtsgrundlage für eine Strafverfolgung.

Von Astrid Springer | 05.02.2012
    "Beschneidung, das ist unsere Kultur. Bei uns das ist positiv. Eine beschnittene Frau ist eine saubere Frau, eine gute Frau, eine richtige, für unsere Gesellschaft. Darum ich wollte auch eine richtige Frau sein, darum ich wollte auch diese Beschneidung haben."

    Hadja Kitagbe Kaba lebt heute in Berlin, stammt aber aus Guinea in Westafrika. Ein glückliches kleines Mädchen sei sie gewesen, sagt sie. Ihre Eltern liebten sie und sie hatte alles, was sie sich nur wünschen konnte. Wusste sie, was am Tag ihrer so genannten "Beschneidung" mit ihrem Körper geschehen würde?

    "So was habe ich niemals gedacht. Bis zum Tag, als ich sie bekommen habe, wusste ich nicht, was Beschneidung ist. Nur: Ich werde sauber. Ich werde eine Frau. Nicht nur ich – alle Kinder, alle Mädchen, keine weiß, was Beschneidung ist."

    Das Wort "Beschneidung" wird in der deutschen Sprache nur noch für den chirurgischen Eingriff bei Jungen verwendet. Den Unterschied zur "Beschneidung" bei Mädchen erläutert eine Frau, die anonym bleiben möchte, in knappen Worten so:

    "Bei Jungs – die Beschneidung, das ist letztendlich nur: Die Vorhaut wird vergrößert, wenn die verengt ist. Das ist wirklich eine medizinische Sache. Bei den Mädchen: Die kleinen Schamlippen werden weg geschnitten und die großen werden zusammengenäht. Das ist wirklich eine Verstümmelung. Es ist eine Verstümmelung."

    Strafrechtlich macht das einen großen Unterschied. Den erläutert Bernd Carstensen. Er gehört zum Vorstand des Bundes Deutscher Kriminalbeamter und ist dessen Pressesprecher:

    "Die Formulierung "Genitalverstümmelung" findet in der Diskussion ja auch nur ganz selten statt. Man umschreibt es mit "Beschneidung" – das ist falsch. Das ist es nicht. Es ist auch kein Genital-Piercing oder sonst irgendetwas, sondern es ist eine Straftat. Es ist eine Genitalverstümmlung. Es ist eine schwere Körperverletzung, und das muss man sagen. So muss auch der Sprachgebrauch sein."

    Weltweit wird die Zahl genital verstümmelter Mädchen und Frauen auf rund 140 Millionen geschätzt. Doch es gibt nur grobe Schätzungen. Statistische Erhebungen scheitern daran, dass das Gespräch darüber sogar in der eigenen Kultur tabu ist. Hadja Kaba:

    "Eine Person, jünger als ich, fragt mich: Bist du beschnitten? Das ist wie Beschimpfen. Das darf nicht sein. Das ist nicht korrekt."

    Die Manipulation der Geschlechtsorgane ist aus vielen, auch frühzeitlichen Kulturen – wie zum Beispiel derjenigen der Maja – bekannt und an keine Religion gebunden. Zeugnisse finden sich sowohl in den Höhlenzeichnungen der Steinzeit als auch an den Stelen in Ägypten. Die australischen Aborigines praktizieren sie, angeblich bis heute, seit etwa 10.000 Jahren. Die Gründe sind vielfältig: Genitalverstümmelungen dienen nicht allein der Kontrolle weiblicher Sexualität, sondern auch der Initiation, also: der Aufnahme in die Gemeinschaft und der Identifikation mit dem eigenen Kulturkreis.

    Durch die weltweiten Migrationsströme kamen genital verstümmelte Frauen vor allem aus Afrika auch nach Deutschland. Mit ihrem Buch "Wüstenblume" machte Waris Dirie, ein Top-Model aus Somalia, 1998 eine breite Öffentlichkeit mit dieser Thematik bekannt. Es handelt von ihrem eigenen Schicksal. Bereits ein Jahr zuvor hatte die Menschen- und Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ein eigenes Referat für dieses Problemfeld eingerichtet. Franziska Gruber leitet es:

    "Terre des Femmes geht davon aus, dass in Deutschland über 20.000 bereits betroffene Frauen leben und mehr als 5000 Mädchen gefährdet sind, entweder heimlich hierzulande oder in den Ferien in dem Heimatland ihrer Eltern genital verstümmelt zu werden. Da es in Deutschland keine Meldepflicht gibt, beruhen diese Zahlen auf Schätzungen: Terre des Femmes erfährt vom Statistischen Bundesamt die Zahl der offiziell gemeldeten Migrantinnen aus Verbreitungsländern weiblicher Genitalverstümmlung. Von der WHO und UNICEF wissen wir die Beschneidungsraten in den jeweiligen Ländern. Und so gehen wir davon aus, wenn in einem Land etwa 90 Prozent der Mädchen und Frauen betroffen sind, dann sind die hier lebenden Migrantinnen zu 90 Prozent von Genitalverstümmlung betroffen."

    Doktor Anja Stuckert war erstaunt, auf wie viel Widerstand sie stieß, als sie für eine Studie ihrer Organisation Plan International Deutschland Daten in der Stadt Hamburg erheben wollte. Ihre Interviewerinnen und Interviewer stammten alle aus der Region beziehungsweise der Ethnie der Befragten, um leichter ein Vertrauensverhältnis aufbauen zu können – dennoch:

    "Ihnen wurde Verrat vorgeworfen, ihnen wurde Ablehnung entgegengebracht, und sie sind teilweise auch in ihren eigenen Gruppen sozial ausgegrenzt worden, weil sie diese Interviews geführt haben und an dieser Studie teilgenommen haben."

    Das Tabu beginnt bereits beim Sprachgebrauch – der Schwierigkeit, die richtigen Worte dafür zu finden, worum es sich bei der Genitalverstümmelung handelt. Heidemarie Grobe, Referentin bei Terre des Femmes, hält seit 20 Jahren dazu Vorträge:

    "Ich erkläre, angefangen von der einfachsten Form – und da bitte ich, nicht falsch verstanden zu werden; auch das ist eine schwere Körperverletzung – die Entfernung der Klitoris; es ist das kleine Körperteil am Anfang unseres Geschlechtsorgans, mit dem wir uns Lust verschaffen, und das tun wir ja schon als kleine Mädchen, wenn wir das sanft drücken; und das macht gute Gefühle, und das versteht jede Frau. Es gibt den Weg, die Klitoris äußerlich jedenfalls zu entfernen. Innerlich wird sie nicht entfernt, deswegen kann sie auch später "repariert" werden, in Gänsefüßchen."

    Schon bei dieser einfachsten Form der Genitalverstümmelung kann es zu medizinischen Komplikationen kommen, auch wenn Hadja Kaba selbst die Prozedur in ihrem Heimatland Guinea gut überstanden hatte:

    "Aber trotzdem: Die Leute sterben, weil das ist ein sensibler Teil von unserem Körper. Und wir waren acht Personen. Nur die Älteste von unserer Gruppe hatte viel Blut verloren, über Tage."

    Stecknadelkopfgroß, also winzig klein, bleibt die Öffnung für den Abfluss von Urin und Menstruationsblut bei der schlimmsten Form der Genitalverstümmelung. Die besteht darin, dass Klitoris und innere Schamlippen vollständig und die äußeren Schamlippen bis auf Hautreste weggeschnitten werden. Mit diesen Hautresten wird die Scheide dann zugenäht. Bei dieser auch "Infibulation" genannten Verstümmelung ebenso wie den anderen Praktiken werden nicht selten unsterile Werkzeuge wie Rasierklingen, rostige Messer oder Glasscherben benutzt. Die Frauenärztin Sabine Müller hat in Berlin viele Jahre in einem Frauengesundheitszentrum mit multi-kulturellem Patientinnenkreis gearbeitet:

    "Bei dieser Form kommt es zu den medizinischen Folgeschäden, die auch manchmal in der Presse zu lesen sind: zum Stau von Urin, zum Stau von Menstrualblut gefolgt von späterer Unfruchtbarkeit, immer wiederkehrenden Harnwegsinfekten, Unterleibsentzündungen, Schmerzen, Fieber, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. In vielen Dörfern am Horn von Afrika kommt die Beschneiderin durchaus auch in der Hochzeitsnacht und öffnet die Beschneidung, oder es gibt Kulturen, in denen das der Mann selber tun muss. Dann bekommt er zum Beispiel bei der Hochzeit ein Krumm-Messerchen auf den Rücken gebunden und weiß auch, wozu er das benutzen soll."

    Sabine Müller und ihre Kolleginnen haben Migrantinnen, die verstümmelt aus ihren afrikanischen Heimatländern nach Deutschland kamen, nachbehandelt:

    "Wir haben Frauen erlebt, deren Leben buchstäblich im Zeichen des Messers stand: Sie wurden verstümmelt, sie wurden zugenäht, sie wurden in der Hochzeitsnacht aufgeschnitten, sie wurden vor jeder Geburt aufgeschnitten, sie wurden nach jeder Geburt wieder zugenäht. Es gab Komplikationen, es gab Zysten, es gab Abszesse. Die wurden aufgeschnitten, die wurden wieder zugenäht. Ich habe eine Patientin gesehen, die wurde 14-mal geöffnet und wieder verschlossen. Der gesamte Beckenboden war eigentlich eine einzige Narbenplatte. Man kann sagen: Ihr Leben stand unter dem Zeichen des Messers."

    Hadja Kaba verließ 1978, mit 23 Jahren, ihr Heimatland Guinea und ging nach Frankreich. Hier änderte sich ihre Einstellung zur Genitalverstümmelung allmählich.

    "Ich habe viele Sendungen gesehen, viele Magazine gelesen, in Frankreich. Danach hab ich gesehen, das ist nicht richtig, wie man bei uns denkt. Man kann leben und unbeschnitten sein, man kann Kinder bekommen. Man kann sauber sein ohne diese Praktik."

    Der von Kaba im Jahr 2000 in Berlin gegründete Verein Mama Afrika konzentrierte sich zunächst auf den deutsch-afrikanischen Kulturaustausch, doch seit 2005 kämpft er gezielt gegen Genitalverstümmelung: Man geht zu den Familien und berät sie, hält Vorträge und veranstaltet Aufklärungskampagnen. Doch zu den Vorträgen kommen vor allem gebürtige Deutsche. Afrikanerinnen in Berlin haben andere Probleme: zum Beispiel mit den Behörden, der Wohnung, der Arbeit, dem Integrationskurs, dem Mann oder den Kindern.

    Woher kommt die Macht eines objektiv so grausamen Rituals, dem Frauen von Generation zu Generation ihre Töchter und Enkelinnen unterwerfen? Hadja Kaba kennt eine deutsche Familie, die ein afrikanisches Mädchen adoptiert hat. Die neuen Eltern waren strikt gegen eine Genitalverstümmelung. Aber für das Kind war diese Situation nicht auszuhalten. Das Mädchen wartete den Moment ab, als ihre Eltern verreist waren und ging dann allein zu einer, wie Hadja Kaba es nennt "Beschneidungsfrau". Sie wollte unter ihren afrikanischen Freundinnen keine Außenseiterin sein. Frauenärztin Sabine Müller erklärt den sozialen Druck in den afrikanischen Herkunftsländern so:

    "In einem Land, in dem es keine Arbeitslosenversicherung gibt, keine Krankenversicherung, keine Rente und in dem dein soziales Überleben abhängig von einer wohlwollenden Gemeinschaft ist, die dich als eine der ihren begreift, ist das einzelne Individuum unglaublich geneigt, sich diesem sozialen Druck auch zu unterwerfen. Denn was möchte jede gute afrikanische Mutter? Sie möchte das Beste für ihr Kind: eine gute Ehe, eine lebenslange Versorgung und Versorgung durch ihre Kinder und Enkel im hohen Alter – so eine Art Eintrittskarte in eine Gesellschaft, in der du dann auch deinen Platz findest und die dein Überleben sichert."

    Sabine Müller warnt nachdrücklich davor, unsere westlichen kulturellen und medizinischen Wertvorstellungen auf afrikanische Frauen zu übertragen:

    "Selbstverständlich kann man immer De-Infibulation, das Öffnen der Scheide, anbieten, aber man muss dann vorher sehr gut beraten, was passiert; zum Beispiel hat dann diese Frau wieder einen Harnstrahl. Das könnte für sie unter Umständen sehr unangenehm sein und stigmatisieren, weil: Ihre Verwandten und Freundinnen haben keinen Harnstrahl. Wenn man zum Beispiel auf zwei nebeneinander gelegenen Toiletten geht, im öffentlichen Bereich, und dann könnte die eine das bei der anderen hören, und dann würde sich die Frau, deren Harnstrahl man hört, unendlich schämen. Das ist für viele Frauen ein sehr starker Beweggrund, das nicht machen zu lassen."

    Doch auch bei einer kultursensiblen Annäherung bleibt jede Form weiblicher Genitalverstümmelung nach deutschem Recht eine – zumindest – gefährliche Körperverletzung. Kleine Mädchen im Alter zwischen dem vierten und zehnten Lebensjahr werden sehr häufig in den Schulferien in ihr afrikanisches Heimatland geflogen und dort an den Genitalen verstümmelt. Als Minderjährige sind sie ganz vom Willen und der Einsicht ihrer Eltern abhängig. Daher benötigen sie den besonderen Schutz des Staates gegenüber ihrer eigenen Familie. Bei entsprechenden Hinweisen können die Familiengerichte einem Verdacht nachgehen und den Eltern – gegebenenfalls – das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen – und von dieser Möglichkeit macht die Justiz inzwischen immer häufiger Gebrauch. Ines Laufer setzt sich mit der von ihr gegründeten Organisation TaskForce insbesondere für den Schutz bedrohter Kinder ein:

    "Diese Maßnahme wurde maßgeblich durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs 2004 bestätigt, als es darum ging, einer Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter nach Gambia zu entziehen. Und da hat der Bundesgerichtshof ganz klar gesagt, dass der Schutz der Kinder, der Schutz der Mädchen vor Genitalverstümmelung, der Schutz des Rechts auf Leben, auf Würde, auf körperliche Unversehrtheit, die höchste Priorität zu genießen hat. Das heißt: Es gibt rechtlich keine Diskussion darüber, ob es nun für ein Kind wichtiger ist, die Oma zu besuchen, als vor Genitalverstümmlung geschützt zu werden. Das ist einschlägig geklärt."

    Immer wieder kursieren Gerüchte, dass auch in Deutschland illegal und gegen Geld Genitalverstümmelungen vorgenommen werden. Franziska Gruber von Terre des Femmes:

    "Bei einer bundesweiten Umfrage unter Gynäkologinnen von UNICEF, Terre des Femmes und dem Berufsverband der Frauenärzte, haben etwa 10 Prozent der befragten Ärzte angegeben, dass sie von Beschneidungen gehört haben, die in Deutschland vorgenommen worden sein sollen. Terres des Femmes hat in der Vergangenheit bereits öfter Anzeige gestellt, wenn wir Informationen bekommen haben, dass Mädchen in Deutschland beschnitten worden sein sollen, allerdings mussten bisher alle Verfahren aus Mangel an Beweisen von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden."

    Beweise können nur in einem Ermittlungsverfahren erhoben werden. Bernd Carstensen, vom Bund deutscher Kriminalbeamter:

    "Die Strafverfolgung in diesem Bereich ist ganz reduziert im Moment, weil es so schwierig ist, an diese Daten zu kommen. Genau diese Ermittlungsgrundlage benötigen wir, dass es praktisch möglich ist, auch für einen Arzt, einen Sachverhalt anzuzeigen, weil er diese Verletzung festgestellt hat, und die Straftat ist dann die Verletzung im Genitalbereich des Kindes oder der Frau. Das ist das, was dokumentiert werden muss."

    Doch für Ermittlungsverfahren fehlt derzeit eine eindeutige Rechtsgrundlage. Zwar ist Genitalverstümmelung, wie erwähnt, schon jetzt strafbar – nämlich als gefährliche Körperverletzung. Das Gesetz versteht darunter allerdings Verletzungen, die zum Beispiel mit einem Hammer oder einer Waffe zugefügt wurden. Eine schwere Körperverletzung liegt nach bislang geltendem Recht unter anderem vor, wenn die Zeugungs- und Gebärfähigkeit verloren geht – was bei einer Genitalverstümmelung auch nicht wirklich zutrifft.

    Zudem handelt es sich hier um eine so spezielle Form der Gewalt, dass sie nur durch Untersuchungen des Intimbereichs, also durch Ärztinnen und Ärzte, festgestellt werden kann. Diesen verbietet aber ihre ärztliche Schweigepflicht, eventuelle Verletzungen an die Strafverfolgungsbehörden weiter zu geben. 2009 haben die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg zwei Bundesratsinitiativen gestartet, um die Genitalverstümmlung als eigenständigen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Außerdem gibt es einen entsprechenden Antrag der Grünen Bundestagsfraktion. Irmingard Schewe-Gerigk ist die Rechtsexpertin und Vorstandsvorsitzende von Terre des Femmes:

    "Ich bin im Januar 2011 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gewesen als Sachverständige und habe dort vorgetragen, warum es notwendig ist, Genitalverstümmlung auch mit einem eigenen Straftatbestand zu versehen. Es gab sehr viel Zustimmung. Es gab im Anschluss eine Debatte daran. Es gab einige wenige Äußerungen: "Nein, das braucht man nicht. Es ist ja schon strafbar". Und damals hatte ich den Eindruck: Jetzt geht es voran. Diese beiden Bundesrats-Initiativen hängen immer noch im Bundestag. Die sind also nicht weiter gegangen."

    Alle Vorschläge beinhalten außerdem, dass auch die im Ausland begangenen Genitalverstümmelungen nach deutschem Recht verfolgt werden können. Dazu soll der Katalog der Auslandsstraftaten entsprechend erweitert werden. Doch Hadja Kaba bleibt aufgrund entsprechender Erfahrungen in ihrem Heimatland Guinea skeptisch:

    "Die Gesetze oder Polizeikontrolle bringen gar nichts. Diese Beschneidung ist bei mir verboten seit 1969. Seit 40 Jahren. Aber 90 Prozent sind beschnitten. Und dieses Jahr 100 Prozent – alle Mädchen in meiner Region sind beschnitten."

    Unbestritten aber hätte ein eigener Strafrechtsparagraf eine Signalwirkung: Genitalverstümmelung ist in Deutschland verboten und wird bestraft. Das größte Problem aber bleibt, die Mauer des Schweigens auf deutscher wie auf afrikanischer Seite zu durchbrechen. Der Kriminalbeamte Bernd Carstensen setzt seinen Schwerpunkt so:

    "Für uns als Kriminalisten, die ja mit diesen Straftaten, mit diesen Genitalverstümmlungen konfrontiert werden, ist es wichtig, dass diese Straftat auch in der Politik besprochen wird."

    Hadja Kaba ist manchmal der Verzweiflung nahe, denn sie weiß, dass Mädchen und Frauen lebenslang körperlich und seelisch an den Folgen einer Genitalverstümmelung leiden.

    "Darum man muss kämpfen, kämpfen, kämpfen – erklären, erklären. Ein sehr langer Weg. Und manchmal frage ich mich wirklich, was muss man noch weiter machen, weil es bisher viele Leute nicht verstehen. 2008 wir haben eine Aufklärungskampagne gemacht, und eine Dame ist bei uns am nächsten Tag gekommen und hat mir gesagt: Hadja, früher ich habe gehört, Beschneidung ist nicht gut. Aber jetzt habe ich verstanden ... Meine Tochter ist beschnitten, aber wenn ich noch eine andere Tochter kriege, wird sie nicht beschnitten. Ich habe viel gelernt durch Ihre Kampagne."