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Mindestlohn: Sportausschuss will Klarheit

In vielen Sportvereinen leiten Ehrenamtliche das Training, säubern das Clubhaus oder übernehmen Verwaltungsaufgaben. Solange die Engagierten eine Aufwandsentschädigung bis 200 Euro bekommen, pauschal oder abgesichert als Minijob, ist eigentlich alles klar: Das Mindestlohngesetz greift nicht. Dennoch herrscht Rechtsunsicherheit bei den Vereinen. Der Sportausschuss im Deutschen Bundestag hat sich nun damit befasst.

Von Anja Nehls | 14.10.2015
    Mädchen und Betreuer im Stadion "Neue Welt" in Magdeburg während eines Trainingscamps für Mädchen von Hannover 96 (hier eine Aufnahme von 2011).
    Das Thema Mindestlohn beschäftigt viele Vereine in Deutschland (Jens Wolf, dpa picture-alliance)
    "Viele Vereinsvorsitzende wollen alles richtig machen, aber durch die fehlende Definition momentan auch noch, wo hört das Ehrenamt auf und wo beginnt ein Arbeitsverhältnis oder wo ist es noch ein Beschäftigungsverhältnis, wo muss ich den Mindestlohn bezahlen, wo muss ich den Mindestlohn nicht bezahlen, gerade die Definition des Ehrenamtes, die liegt noch nicht vor," beklagt Eberhard Gienger von der CDU.
    Und das soll sich nun endlich ändern, soweit sind sich alle Mitglieder des Sportausschusses einig. Gemeinsamkeit gab es auch in der Bewertung des zweiten großen Themas, Sport und Entwicklungszusammenarbeit. Jeder Euro, der in entsprechende Projekte investiert würde, bringe am Ende das Mehrfache, sagt der Grüne Abgeordnete Öczan Mutlu. Diskutiert wurde heute mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit über einen Ausbau entsprechender Programme:
    "Es gibt in Sambia z.B. ein Leichtathletikprogramm, das sehr erfolgreich ist und das dort in der Hauptstadt auch viel verändert hat. Jetzt sind geplant, Projekte in den Nachbarstaaten Syriens, also in Jordanien, der Türkei, Libanon, um in diesen Flüchtlingscamps oder überhaupt Flüchtlingsunterkünften, jungen Leuten Perspektiven zu geben über Sport und verknüpft mit Bildung ist das einfach das Idealste, was man machen kann."
    Die Entschädigung von DDR-Doping-Opfern wurde heute im Sportausschuss nicht diskutiert. Opfern des DDR-Zwangs-Dopings hatte das Bundesinnenministerium finanzielle Hilfen in Höhe von 10 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Das Bundesinnenministerium fordert jetzt vom Deutschen Olympischen Sportbund die gleiche Beteiligung an der Opferhilfe.