Donnerstag, 09. Mai 2024

Verfahren in Münster
Oberverwaltungsgericht prüft AfD-Einstufung als Verdachtsfall

2022 bekam der Verfassungsschutz gerichtlich bestätigt, dass er die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Die Partei hat Berufung eingelegt. Nun klärt das Oberverwaltungsgericht NRW, ob die Bewertung rechtens ist. AfD-Vize Boehringer widerspricht.

Lindner; Nadine; Schulz, Sandra | 12. März 2024, 09:52 Uhr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Verfahren der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Blick in den Gerichtsaal vor Beginn der Verhandlung.
Die obersten Verwaltungsrichter in Münster sollen klären, ob der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. (imago / Rüdiger Wölk)