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Verkehrsgerichtstag in Goslar
Datenschutz für Autodaten und EU-Knöllchen

Die Vertrauenskrise beim ADAC, Garantieansprüche beim Gebrauchtwagenkauf und die Aufklärung rätselhafter Unfälle - das sind nur einige Themen aus Verkehrsrecht, -politik und -technik, mit denen sich bis Freitag rund 1.900 Experten beim 52. Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigen.

Von Alexander Budde | 30.01.2014
    Immer neue Enthüllungen: Die Vertrauenskrise beim ADAC wird auch die in Goslar versammelten Verkehrsexperten beschäftigen - zumindest in Pausengesprächen auf den Fluren. Er vertraue auf die Ankündigung des größten deutschen Automobilclubs, seine Strukturen zu ändern, sagt Kay Nehm, Generalbundesanwalt außer Dienst und Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages. Der ADAC sei ein wichtiger, ein im Grunde unverzichtbarer Ratgeber:
    "Wenn wir uns auf die Richterschaft stürzen, und sagen: Sagt uns mal, was aktuell ist, dann sind die Dinge vier Jahre und noch älter. Während das, was der ADAC in der täglichen Rechtsberatung liefert, sind ja die Probleme, die tagesfrisch auftauchen."
    Ein Thema, das den Fachkongress seit Jahren bewegt, ist die sogenannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, im Volksmund schlicht Idiotentest genannt. Bereits 2010 hatte eine Projektgruppe Streitpunkte aufgelistet und Empfehlungen ausgesprochen. Denn die MPU mag ein wirksames und bewährtes Instrument sein, um die Fahreignung festzustellen, in der Bevölkerung hat sie nach wie vor keinen guten Ruf. Um die MPU ranken sich viele Mythen. Frank-Roland Hillmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oldenburg, fordert Transparenz:
    "Keiner weiß, was in einer MPU stattfindet. Und später weiß keiner, ob das, was in den Gutachten drin steht, sich auch tatsächlich so ereignet hat. Die MPU-Gutachter können theoretisch tun und lassen, was sie wollen. Es gibt überhaupt keine Rechtsmittel!"
    Eine Pflichtberatung durch qualifiziertes Personal und ein einheitlicher Fragenkatalog, könnten zu mehr Glaubwürdigkeit beitragen, meinen Advokaten wie Hillmann. Auch müssten die Betroffenen die Möglichkeit haben, sich gegen die Verfügung einer MPU wehren zu können, Tonaufzeichnungen der Probandengespräche müssten eine generelle Pflicht werden. Bislang geschieht das nur nach Aufforderung. Frank-Roland Hillmann:
    "Um dann später sich anhören zu können: Was hat er denn gesagt? Hat er es so gesagt? In welchem Zusammenhang hat er es gesagt? Um die MPU-Begutachtung auf diese Weise nun endlich einmal transparent zu machen."
    Bis Freitag beraten die rund 1.900 Verkehrsexperten aus dem In- und Ausland über ihre Empfehlungen an den Gesetzgeber. Sie wollen nachfragen, wie es in Europa um die Zusammenarbeit der Behörden bestellt ist, denn Bußgelder, die im EU-Ausland anfallen können jetzt auch hierzulande eingetrieben werden. Andere Arbeitskreise beschäftigen sich in Goslar mit den Garantieansprüchen beim Gebrauchtwagenkauf. Und mit der Aufklärung rätselhafter Verkehrsunfälle. Gesundheitliche Mängel des alternden Kraftfahrers fänden in der Rechtsprechung bislang noch viel zu selten Beachtung, gibt Rainer Hillgärtner, Sprecher des ACE Autoclub Europa zu bedenken:
    "Dann stellt sich die Frage: Wer sagt mir denn, ob der Fahrzeuglenker in jedweder Beziehung Gewalt über das Fahrzeug hatte? Und möglicherweise ist es dann der Hausarzt, der sagen kann, aufgrund der Krankenberichte, dass es möglicherweise Einschränkungen gibt in Hinblick auf das Fahrvermögen. Aber darf der Arzt darüber Auskunft geben? Er ist ja an die ärztliche Schweigepflicht gebunden."
    Interessant auch für Autofahrer: Wem gehören eigentlich die Daten, die bereits heute in unseren zunehmend vernetzten Fahrzeugen von bis zu 80 Steuergeräten im laufenden Fahrbetrieb gespeichert werden. Und wer darf zu welchem Zweck darauf zugreifen?
    "Der Fahrer hat ja ein Interesse daran, vielleicht die Daten einzusehen, wenn er selbst Ansprüche durchsetzen will. An die kommt er bisher aber nicht ran. Die Daten können allein von den Herstellern ausgelesen werden, aber eben, man selbst kriegt die nicht zur Einsicht",
    sagt Christian Funk von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Die Gefahr des Missbrauchs schützenswerter Daten könnte noch zunehmen, fürchten Experten, wenn europaweit in Neufahrzeugen der sogenannte eCall eingeführt wird. Das System wird bei einem Unfall automatisch einen Notruf absetzen, doch auch Hersteller und Strafverfolgungsbehörden haben ein natürliches Interesse an den auszulesenden Fahrzeugdaten. Schon malen Funk und seine Anwalts-Kollegen das Schreckensbild des gläsernen Autofahrers. Ein Zugriffsrecht auf persönliche Daten fordern sie, und eine bessere Aufklärung über die möglichen Folgen, wenn Fahrzeughalter freiwillig Zugriff auf ihre Daten gewähren. Zum Beispiel, wenn sie sich in der Hoffnung auf günstigere Versicherungstarife die Blackbox ins Auto holen.