Gerd Breker: Viele Fragen hat der Amoklauf von Winnenden aufgeworfen. Einfache Antworten, die wird es nicht geben. Und doch: Wer will schon in der fassungslosen Hilflosigkeit verharren? Wie kann es sein, dass Jugendliche so leicht an Waffen kommen? Wie kann man das verhindern oder zumindest erschweren? Etwa sieben Millionen Waffen - so die Schätzungen - gibt es in privater Hand in diesem Land, und das legal. Kontrolle statt Vertrauen ist angesagt: Stimmt die sichere Aufbewahrung? Die Bundeskanzlerin will das unangemeldet kontrollieren lassen. Fehlt zwar die rechtliche Grundlage, aber der gute Wille, der ist da. Politik will etwas tun!
Am Telefon bin ich nun verbunden mit Hartfrid Wolff, für die FDP im Innenausschuss des Bundestages, und Herr Wolff ist Rechtsanwalt in Stuttgart. Guten Tag, Herr Wolff!
Hartfrid Wolff: Ich grüße Sie!
Breker: Die Waffengesetze wurden nach Erfurt verschärft, aber diese Verschärfung hat Winnenden nicht verhindert.
Wolff: Das muss man regelmäßig konstatieren, dass nicht automatisch Waffengesetze oder einfach das Waffenrecht, wenn es verschärft wird, auch tatsächlich dann zu einer Wirkung in der Richtung führt, dass sie tatsächlich Gräueltaten, wie sie in Winnenden stattgefunden haben, verhindern helfen. Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird. Das ist genau das Problem.
Breker: Muss denn dieses Gesetz nun noch einmal bearbeitet werden?
Wolff: Also, zunächst einmal ist für mich wichtig, dass, wenn wir über politische Konsequenzen dieser Gräueltat in Winnenden diskutieren, dass wir dann in aller Sachlichkeit und aller Seriosität dieses tun - schon allein deswegen: Die Betroffenen, alle die, die diese Tat miterleben mussten, haben ein Recht darauf, dass wir eine seriöse Debatte hierzu führen, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie wir tatsächlich mit dem Thema umgehen.
Da hilft kein Aktionismus, da hilft kein Populismus, sondern nur eine ruhige Analyse, und da muss man tatsächlich auch - da bin ich durchaus offen - alle verschiedenen Bereiche noch mal genauer sich anschauen. Das betrifft gesetzliche Grundlagen, das betrifft aber auch den Vollzug von gesetzlichen Grundlagen.
Breker: Also die Kontrolle. Die Kontrolle soll gestärkt werden, sagt die Bundeskanzlerin, durch unangemeldete Kontrollbesuche. Geht so was überhaupt rechtlich?
Wolff: Also, zunächst geht es meines Erachtens nicht. Wir bräuchten für so eine unangemeldete Kontrolle eine gesetzliche Grundlage. Gut: Gesetze sind - wie gesagt - an der Stelle… Rein technisch kann man natürlich Gesetze ändern, so dass auch diese Grundlage geschaffen werden könnte.
Man muss allerdings sagen, dass natürlich ein unangemeldeter Anruf beziehungsweise unangemeldete Kontrollen schon Schwierigkeiten mit sich bringen. Dazu gehört unter anderem eben die Tatsache, dass dann in ein privates Haus von Polizeikräften gegangen werden muss. Allerdings sage ich auch ganz offen, das ist ein Instrument, das es in anderen Bereichen auch gibt. Also beispielsweise darf der Wirtschaftskontrolldienst ja auch in Gaststätten reingehen und Ähnliches.
Das heißt, ich bin durchaus der Meinung, dass der Vorschlag der Bundeskanzlerin ein Ansatz sein kann, sich Gedanken darüber zu machen, wie man den Vollzug verbessert. Ich bin dafür, dass man ihn genauer prüft, und teile insofern auch die Auffassung einiger Kolleginnen und Kollegen zu sagen, dass man hier an der Stelle die Voraussetzungen prüfen sollte und auch tatsächlich mit Fachleuten und Sachverständigen sich Gedanken macht, ob dieses ein Ansatz sein könnte, hier zu einer Lösung zu kommen als Konsequenz aus dem Amoklauf in Winnenden.
Breker: Und das sollte man jetzt tun, nicht nur reden, sondern auch konkret handeln?
Wolff: Ich gehe davon aus, wenn die Bundeskanzlerin diesen Vorschlag gemacht hat, dass von ihrer Seite aus dort Initiativen kommen. Von unserer Seite aus werden wir auch in aller Ruhe - wie gesagt - und in der entsprechenden Seriosität dieses Thema angehen und diesen Vorschlag der Kanzlerin durchaus auch prüfen.
Breker: Sieben Millionen Waffen sind in Deutschland in privater Hand, legal in der Regel. Muss das sein?
Wolff: Es ist natürlich so, dass es eine ganze Reihe von Gründen gibt: zum einen Sport - das sind die Schützenvereine. Aus meiner Sicht ist das auch ein wichtiger Sport, denn die Schützen haben durchaus nicht nur ein Vereinsleben, ein wichtiges, sondern auch einen Sport, über den wir uns freuen, wenn wir Olympische Spiele und die Medaillen dort uns anschauen.
Des Weiteren gibt es die ganze Anzahl von Sammlern auch antiquarischer Waffen, wo ich sagen muss, auch hier sehe ich übrigens nicht diese Gefährdungspotenziale, wie es an anderen Stellen gesehen werden könnte. Und natürlich auch die Jäger, die sogar regelmäßig dann, wenn sie beispielsweise eine eigene Pacht haben, Waffen zu Hause haben müssen, wenn es darum geht, schnellstmöglich auch Gefahren, die im Wald bestehen, oder Ähnliches abwenden zu können.
Breker: Macht es denn aus Ihrer Sicht, Herr Wolff, Sinn, wenn man Waffen und Munition trennt? Das wäre ja durchaus denkbar. Die Schützenvereine könnten die Munition bei sich behalten, die Jäger könnten ihre Munition auf den Polizeistationen abholen. Das wäre doch möglich!
Wolff: Also auch das ist beispielsweise ein Vorschlag, den ich nicht von Anfang an ablehnen möchte. Im Gegenteil: Auch den müsste man genauer prüfen. Aber gerade bei Jägern sage ich Ihnen, da ist es natürlich schwierig, wenn die nachts raus müssen. Wenn es beispielsweise einen Unfall mit Tieren gegeben hat, einen Straßenunfall oder Ähnliches, dann muss auch ein Jäger schnell an die jeweilige Stelle gehen können, schon aus Gründen des Tierschutzes.
Allerdings muss ich Ihnen sagen, das ist natürlich etwas, da möchte ich erst mal auch in aller Ruhe mit den Betroffenen mich unterhalten, mit Sachverständigen unterhalten, denn ich meine, ich möchte auch vermeiden, dass Schützenvereine, die alle im Wesentlichen ehrenamtlich unterwegs sind, ehrenamtlich tätig sind, zu viel an möglichen Pflichten aufgedrückt kriegen, wo es dann schwierig sein dürfte, überhaupt ihr Hobby ausüben zu können. Und insofern bin ich durchaus offen, auch gerade die Munitionsfrage mit der Waffenfrage, also die Trennung dieser beiden, zu prüfen, allerdings in aller Ruhe und auch da in aller Sachlichkeit.
Breker: Sie haben die Schützenvereine angesprochen, Herr Wolff. Sie haben ja durchaus gerade im ländlichen Raum eine soziale Funktion für das Zusammenleben. Wäre es nicht, wo sie doch gerade so negativ ins Visier der Öffentlichkeit geraten sind, gut, wenn sie selber initiativ würden, Vorschläge machen würden, die dann Politik umsetzen kann?
Wolff: Da sind wir gerade dabei, genau Eigeninitiativen auch durchaus zu prüfen. Ich teile Ihre Auffassung, was die Schützenvereine angeht. Dort lernt man in der Regel, verantwortlich mit Waffen, mit tödlichen Gegenständen umzugehen. Und deswegen sage ich ganz offen, wir werden auch an der Stelle Eigeninitiativen prüfen.
Breker: Im Deutschlandfunk war das Hartfrid Wolff. Er ist für die FDP im Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Herr Wolff, vielen Dank für dieses Gespräch.
Wolff: Ich danke auch.
Am Telefon bin ich nun verbunden mit Hartfrid Wolff, für die FDP im Innenausschuss des Bundestages, und Herr Wolff ist Rechtsanwalt in Stuttgart. Guten Tag, Herr Wolff!
Hartfrid Wolff: Ich grüße Sie!
Breker: Die Waffengesetze wurden nach Erfurt verschärft, aber diese Verschärfung hat Winnenden nicht verhindert.
Wolff: Das muss man regelmäßig konstatieren, dass nicht automatisch Waffengesetze oder einfach das Waffenrecht, wenn es verschärft wird, auch tatsächlich dann zu einer Wirkung in der Richtung führt, dass sie tatsächlich Gräueltaten, wie sie in Winnenden stattgefunden haben, verhindern helfen. Kein Gesetz kann schützen, wenn es nicht beachtet wird. Das ist genau das Problem.
Breker: Muss denn dieses Gesetz nun noch einmal bearbeitet werden?
Wolff: Also, zunächst einmal ist für mich wichtig, dass, wenn wir über politische Konsequenzen dieser Gräueltat in Winnenden diskutieren, dass wir dann in aller Sachlichkeit und aller Seriosität dieses tun - schon allein deswegen: Die Betroffenen, alle die, die diese Tat miterleben mussten, haben ein Recht darauf, dass wir eine seriöse Debatte hierzu führen, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie wir tatsächlich mit dem Thema umgehen.
Da hilft kein Aktionismus, da hilft kein Populismus, sondern nur eine ruhige Analyse, und da muss man tatsächlich auch - da bin ich durchaus offen - alle verschiedenen Bereiche noch mal genauer sich anschauen. Das betrifft gesetzliche Grundlagen, das betrifft aber auch den Vollzug von gesetzlichen Grundlagen.
Breker: Also die Kontrolle. Die Kontrolle soll gestärkt werden, sagt die Bundeskanzlerin, durch unangemeldete Kontrollbesuche. Geht so was überhaupt rechtlich?
Wolff: Also, zunächst geht es meines Erachtens nicht. Wir bräuchten für so eine unangemeldete Kontrolle eine gesetzliche Grundlage. Gut: Gesetze sind - wie gesagt - an der Stelle… Rein technisch kann man natürlich Gesetze ändern, so dass auch diese Grundlage geschaffen werden könnte.
Man muss allerdings sagen, dass natürlich ein unangemeldeter Anruf beziehungsweise unangemeldete Kontrollen schon Schwierigkeiten mit sich bringen. Dazu gehört unter anderem eben die Tatsache, dass dann in ein privates Haus von Polizeikräften gegangen werden muss. Allerdings sage ich auch ganz offen, das ist ein Instrument, das es in anderen Bereichen auch gibt. Also beispielsweise darf der Wirtschaftskontrolldienst ja auch in Gaststätten reingehen und Ähnliches.
Das heißt, ich bin durchaus der Meinung, dass der Vorschlag der Bundeskanzlerin ein Ansatz sein kann, sich Gedanken darüber zu machen, wie man den Vollzug verbessert. Ich bin dafür, dass man ihn genauer prüft, und teile insofern auch die Auffassung einiger Kolleginnen und Kollegen zu sagen, dass man hier an der Stelle die Voraussetzungen prüfen sollte und auch tatsächlich mit Fachleuten und Sachverständigen sich Gedanken macht, ob dieses ein Ansatz sein könnte, hier zu einer Lösung zu kommen als Konsequenz aus dem Amoklauf in Winnenden.
Breker: Und das sollte man jetzt tun, nicht nur reden, sondern auch konkret handeln?
Wolff: Ich gehe davon aus, wenn die Bundeskanzlerin diesen Vorschlag gemacht hat, dass von ihrer Seite aus dort Initiativen kommen. Von unserer Seite aus werden wir auch in aller Ruhe - wie gesagt - und in der entsprechenden Seriosität dieses Thema angehen und diesen Vorschlag der Kanzlerin durchaus auch prüfen.
Breker: Sieben Millionen Waffen sind in Deutschland in privater Hand, legal in der Regel. Muss das sein?
Wolff: Es ist natürlich so, dass es eine ganze Reihe von Gründen gibt: zum einen Sport - das sind die Schützenvereine. Aus meiner Sicht ist das auch ein wichtiger Sport, denn die Schützen haben durchaus nicht nur ein Vereinsleben, ein wichtiges, sondern auch einen Sport, über den wir uns freuen, wenn wir Olympische Spiele und die Medaillen dort uns anschauen.
Des Weiteren gibt es die ganze Anzahl von Sammlern auch antiquarischer Waffen, wo ich sagen muss, auch hier sehe ich übrigens nicht diese Gefährdungspotenziale, wie es an anderen Stellen gesehen werden könnte. Und natürlich auch die Jäger, die sogar regelmäßig dann, wenn sie beispielsweise eine eigene Pacht haben, Waffen zu Hause haben müssen, wenn es darum geht, schnellstmöglich auch Gefahren, die im Wald bestehen, oder Ähnliches abwenden zu können.
Breker: Macht es denn aus Ihrer Sicht, Herr Wolff, Sinn, wenn man Waffen und Munition trennt? Das wäre ja durchaus denkbar. Die Schützenvereine könnten die Munition bei sich behalten, die Jäger könnten ihre Munition auf den Polizeistationen abholen. Das wäre doch möglich!
Wolff: Also auch das ist beispielsweise ein Vorschlag, den ich nicht von Anfang an ablehnen möchte. Im Gegenteil: Auch den müsste man genauer prüfen. Aber gerade bei Jägern sage ich Ihnen, da ist es natürlich schwierig, wenn die nachts raus müssen. Wenn es beispielsweise einen Unfall mit Tieren gegeben hat, einen Straßenunfall oder Ähnliches, dann muss auch ein Jäger schnell an die jeweilige Stelle gehen können, schon aus Gründen des Tierschutzes.
Allerdings muss ich Ihnen sagen, das ist natürlich etwas, da möchte ich erst mal auch in aller Ruhe mit den Betroffenen mich unterhalten, mit Sachverständigen unterhalten, denn ich meine, ich möchte auch vermeiden, dass Schützenvereine, die alle im Wesentlichen ehrenamtlich unterwegs sind, ehrenamtlich tätig sind, zu viel an möglichen Pflichten aufgedrückt kriegen, wo es dann schwierig sein dürfte, überhaupt ihr Hobby ausüben zu können. Und insofern bin ich durchaus offen, auch gerade die Munitionsfrage mit der Waffenfrage, also die Trennung dieser beiden, zu prüfen, allerdings in aller Ruhe und auch da in aller Sachlichkeit.
Breker: Sie haben die Schützenvereine angesprochen, Herr Wolff. Sie haben ja durchaus gerade im ländlichen Raum eine soziale Funktion für das Zusammenleben. Wäre es nicht, wo sie doch gerade so negativ ins Visier der Öffentlichkeit geraten sind, gut, wenn sie selber initiativ würden, Vorschläge machen würden, die dann Politik umsetzen kann?
Wolff: Da sind wir gerade dabei, genau Eigeninitiativen auch durchaus zu prüfen. Ich teile Ihre Auffassung, was die Schützenvereine angeht. Dort lernt man in der Regel, verantwortlich mit Waffen, mit tödlichen Gegenständen umzugehen. Und deswegen sage ich ganz offen, wir werden auch an der Stelle Eigeninitiativen prüfen.
Breker: Im Deutschlandfunk war das Hartfrid Wolff. Er ist für die FDP im Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Herr Wolff, vielen Dank für dieses Gespräch.
Wolff: Ich danke auch.