Dienstag, 30. April 2024

Berlin
Verwaltungsgericht erlaubt nun doch ukrainische Flaggen am 8. und 9. Mai

Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein von der Polizei erlassenes Verbot von ukrainischen Flaggen rund um sowjetische Mahnmale am 8. und 9. Mai aufgehoben.

06.05.2023
    In der ukrainischen Fahne gehüllt gehen Kinder über den Pariser Platz in Berlin.
    Die Berliner Polizei sah in ukrainischen und russischen Flaggen rund um Mahnmale eine Gefahr (Archivbild). (picture alliance / dpa / Paul Zinken)
    Die Berliner Polizei teilte über Twitter mit, das Verwaltungsgericht habe ihre Gefährdungsbewertung anders beurteilt. Deshalb seien ukrainische Flaggen und Fahnen sowie ukrainische Marsch- und Militärlieder an den Mahnmalen nun erlaubt. Man werde gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einlegen.
    Die Berliner Polizei hatte gestern eine Allgemeinverfügung für den 8. und 9. Mai erlassen. An diesen Tagen jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs. Demnach sollte in dieser Zeit rund um die drei sowjetischen Ehrenmale in der Hauptstadt unter anderem das "Zeigen von Fahnen und Flaggen mit russischem oder ukrainischem Bezug" verboten sein.

    Weiterführende Informationen

    In unserem Newsblog zum Krieg in der Ukraine und seinen Auswirkungen finden Sie einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen.
    Diese Nachricht wurde am 06.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.