Donnerstag, 28. März 2024

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Verwaltungsrechtler zum Abgasskandal
"Die Bundesregierung tut so, als wenn sie was tun würde"

Freiwillig würden die Autohersteller eine Hardware-Nachrüstung nicht umsetzen, sagte Verwaltungsrechtler Remo Klinger im Dlf. Ein rechtliches Eingreifen sei von der Politik aber nicht gewollt - aus Schutzgründen gegenüber der Industrie.

Remo Klinger im Gespräch mit Silke Hahne | 18.05.2018
    Autos stehen auf der Autobahn 8 in Bayern im Stau.
    Gegenüber der Automobilindustrie zeige die Regierung nicht ansatzweise jene Härte, die sie gegenüber illegalem Verhalten sonst zeigen würde, sagt Remo Klinger. (dpa / Matthias Balk)
    Silke Hahne: Wir haben es ja gehört: Svenja Schulze sagt, dass die Bundesregierung keine rechtliche Handhabe hat gegen die Autokonzerne. Das wollen wir einordnen mit einem Verwaltungsrechtler, dem Rechtsanwalt Remo Klinger. Er vertritt unter anderem Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe - und ihn konnte ich vor dieser Sendung fragen: Hat Svenja Schulze recht, wenn sie sagt, dass die Politik Autobauer zu nichts zwingen kann?
    Remo Klinger: Nein, also aus rechtlicher Hinsicht muss man sich da schon schwer wundern, denn diese Fahrzeuge sind zwar zugelassen, aber eben nur auf Grundlage der rechtlichen Vorschriften, und das heißt eben auch, dass keine Abschalteinrichtungen verwendet werden dürfen. Und Abschalteinrichtungen sind das, was Volkswagen verwendet hat, und Abschalteinrichtungen sind auch diejenigen Einrichtungen, die bei Daimler, Opel und Co. verwendet werden. Denn wenn ich einen Motor absichtlich so baue, dass er bei Durchschnittstemperaturen in Deutschland keine ausreichende Emissionsminderung mehr hat, dann ist das eben von vornherein darauf angelegt gewesen, dass man die Grenzwerte nicht einhält. Und das ist illegal nach der entsprechenden Verordnung der Europäischen Union.
    Hahne: Nun hat ja das Kraftfahrtbundesamt bei Porsche eine illegale Software gefunden in zwei Modellen und hat jetzt auch den Rückruf angeordnet, das heißt, die Bundesregierung tut ja was, wenn sie illegale Software tatsächlich nachweisen kann.
    Klinger: Nein, die Bundesregierung tut so, als wenn sie was tun würde. Selbst bei Volkswagen, und nicht nur bei Porsche, hat man ja eben diese illegalen Abschalteinrichtungen gefunden und hat dann eben bloße Software-Updates angeordnet. Das sind Placebos, mehr Wirkung hat das kaum. Wenn man Abschalteinrichtungen für Bremsen gefunden hätte, dann wären die Fahrzeuge am nächsten Tag stillgelegt worden und man hätte die Hardware ausgetauscht an dieser Bremse. Ein Software-Update für eine Bremse könnte man sich nicht vorstellen, wenn dieses Software-Update dazu führt, dass eben bei neun Grad - das ist die Durchschnittstemperatur in Deutschland - die Bremse trotzdem nicht funktioniert, das würde jedem einleuchten. Nur bei diesen Emissionsminderungssystemen, da geht man so vor, dass man nur dasjenige Mittel gegenüber der Automobilindustrie anordnet, was gerade noch so vertretbar ist. Und das Kraftfahrtbundesamt sagt, das ist alles rechtmäßig, das sind zulässige Abschalteinrichtungen, sogenannte Thermofenster zum Beispiel, das soll alles rechtmäßig sein. Ich sage das Gegenteil, und andere Juristen oder letztendlich auch alle Juristen, die nicht mit der Automobilindustrie verbandelt sind, sagen, dass es illegal ist. Wenn die Bundesumweltministerin ...
    "Es gibt also einen rechtlichen Weg, nur der wird nicht bestritten"
    Hahne: Das heißt, wenn es illegal ist, könnte das Kraftfahrtbundesamt Rückrufe anordnen und technische Nachrüstung anordnen?
    Klinger: Selbstverständlich, das ist die Konsequenz. Es müsste Rückrufe geben und nicht nur diese Placebo-Software-Updates, sondern eben Hardware-Updates. Es gibt also einen rechtlichen Weg, nur der wird nicht bestritten. Und wenn die Bundesumweltministerin - sie ist ja jetzt nicht gerade in der Opposition - nur eben fordert, dass die Automobilindustrie das doch jetzt endlich machen müsste, dann muss man sich schon wundern. Da kann sie sich auch in die Wüste stellen und nach Dauerregen rufen - das würde nicht passieren. Warum sollte die Automobilindustrie denn Milliarden ausgeben für Fahrzeuge, die sie schon längst verkauft hat, und das auch noch freiwillig. Freiwillig wird sich daran nichts ändern, da muss man rechtlich eingreifen - das kann man auch tun, nur das tut man einfach nicht aus Schutzgründen gegenüber der Industrie, und die Kanzlerin hat das ja vorgestern im Deutschen Bundestag sogar noch offiziell verteidigt.
    Hahne: Also Sie vermuten dahinter knallharten Lobbyismus?
    Klinger: Ja, selbstverständlich. Ob das Lobbyismus ist oder was auch immer, jedenfalls sehe ich das Ergebnis, und das führt dazu, dass man gegenüber der Automobilindustrie noch nicht mal mehr ansatzweise diejenige Härte zeigt, die man gegenüber illegalem Verhalten ansonsten zeigt.
    "Flächendeckende Fahrverbote standen nie im Raum"
    Hahne: Heute hat ja das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil zu Fahrverboten schriftlich begründet, das es im Februar gefällt hat. Die Richter unterscheiden deutlich zwischen einzelnen Strecken und ganzen Zonen, für Letzte gelten etwas strengere Anforderungen. Rechnen Sie mit flächendeckenden Fahrverboten jetzt?
    Klinger: Flächendeckende Fahrverbote standen nie im Raum, sondern es ging immer um diejenigen Städte in Deutschland, die Grenzwertüberschreitungen haben, und nicht um die ganze Fläche in Deutschland.
    Hahne: Flächendeckend in Städten, das war das, was ich damit meinte.
    Klinger: Flächendeckend in Städten wird es auch nur da nötig sein, wo eben tatsächlich die ganze Umweltzone von derartigen Fahrzeugen gesperrt werden muss. Das sind einige der größten deutschen Städte, dort wird es dazu kommen, zum Beispiel München und Stuttgart und auch Berlin, und in einigen anderen Städten wird es möglicherweise möglich und ausreichend sein, einzelne Straßen zu sperren.
    Hahne: Jetzt bewegt sich die Autoindustrie keinen Millimeter für technische Nachrüstungen, die Bundespolitik bewegt sich nicht, erlässt keine Strafen und ordnet auch keine technischen Nachrüstungen an. Glauben Sie, dass die Kommunen da anders drauf sind, um das mal salopp auszudrücken?
    Klinger: Bisher sehe ich das nicht, sondern deswegen führen wir auch Gerichtsverfahren und müssen sie auch führen, um dem Gesundheitsschutz hier zum Erfolg zu verhelfen, denn das ist das Entscheidende. Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht gesagt: Der Schutz der Gesundheit, Artikel zwei unserer Verfassung, ist nicht verhandelbar. Das ist ein hohes Gut, unser höchstes Gut letztendlich, und das muss durchgesetzt werden. Und dass man da tatsächlich jetzt noch weiterhin 28 Gerichtsverfahren führen muss, damit der Staat das ernst nimmt, was in seiner Verfassung steht, das ist schon ein starkes Stück. Das hätte ich auch am Anfang dieser Verfahren nicht so erwartet. Dass man so lange tatsächlich um jeden Zentimeter Durchsetzung des Rechts kämpfen muss, was sich der Staat selbst gibt, ist schon eine Besonderheit in diesen Verfahren, aber wir werden das dann eben führen, und die Gerichte werden sicherlich hier eben dem Recht zur Durchsetzung verhelfen, denn dazu sind sie da und haben bisher auch immer gezeigt, dass sie das tun werden. Und wir werden die entsprechenden Anträge stellen. Ich habe am heutigen Tag schon alle Schriftsätze für alle 28 Kommunen, die es betrifft, eben vorbereitet, und die gehen heute raus mit den Urteilsbegründungen des Bundesverwaltungsgerichts, sodass hier sicherlich in den nächsten Monaten viele mündliche Verhandlungen und Entscheidungen anstehen.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.