
Nur der FC Schalke 04 hat die Forderungen der Verbraucherschützer vollends erfüllt und seine eigenen Geschäftsbedingungen entsprechend geändert. Der FC Bayern München sowie die Betreiberfirma der Bezahlsysteme in Augsburg, Frankfurt, Kaiserslautern und dem Berliner Olympiastadion stellen sich dagegen nach wie vor in einem Punkt quer: Sie verlangen weiter eine Gebühr, wenn die Fans ihr Restguthaben auf der Karte zurück überwiesen haben möchten.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern ist das ein großes Hindernis und nicht rechtens. Denn durch die Gebühr würden die Fans abgeschreckt, sich das Restguthaben zu holen. Das Guthaben verjährt und wandert in die Kassen der Klubs beziehungsweise deren Betreiberfirmen. Im Jahr 2010 hat der FC Bayern durch seine dafür zuständige GmbH Erträge von rund 2,4 Millionen Euro durch verfallene Bezahlkartenguthaben ausgewiesen.
Erstattung von Restguthaben jetzt drei Jahre möglich
Um die kostenlose Rücküberweisung durchzusetzen, müsste die Verbraucherzentrale Bayern jetzt mit einer Unterlassungsklage vor Gericht ziehen. Das ist momentan allerdings nicht geplant. Geändert haben der FC Bayern und die Betreiberfirme der Bezahlsysteme von Augsburg, Frankfurt, Kaiserslautern und Berlin immerhin den Punkt, wie lange der Fan Anspruch auf das Restguthaben hat. Der Zeitrahmen wurde auf drei Jahre verlängert und damit den gesetzlichen Vorgaben angepasst.