Freitag, 19. April 2024

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Was dürfen die Öffentlich-Rechtlichen im Netz?
"Presseähnlichkeit" auf dem Prüfstand

Öffentlich-rechtliche Redaktionen dürfen online nicht schreiben, worüber sie wollen. Ausschließlich "presseähnlich" berichten – das geht nicht, so sieht es der Rundfunkstaatsvertrag vor. Erlaubt sind nur Texte, die Sendungen begleiten. Und die Vorgaben könnten sogar noch restriktiver werden.

Heike Raab und Stefan Koldehoff im Gespräch mit Christoph Sterz | 27.09.2017
    Die Apps der Tagesschau und vom ZDF auf einem Smartphone
    Besonders die Tagesschau-App wird von den Verlegern immer wieder als zu "presseähnlich" kritisiert. (dpa/picture alliance/Rolf Vennenbernd)
    Was darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Netz? Der Streit um diese Frage ist nicht neu. So befand 2011 nach jahrelangem Rechtsstreit das Oberlandesgericht Köln, die Tagesschau-App sei "presseähnlich". Geklagt hatten damals acht Zeitungsverlage.
    Auch jetzt, sechs Jahre später, sind es wieder die Verlage, die das Thema mit Macht in die Diskussion tragen. Mathias Döpfner, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, wiederholte an diesem Mittwoch in der F.A.Z. seine zuletzt immer wieder vorgetragene Kritik am derzeitigen Stand des Telemedienauftrags. "Wir fordern, dass presseähnliche Angebote generell untersagt werden", sagte der Vorstandsvorsitzende von Axel Springer im Interview. Er hoffe, "dass die Politik die Weichen richtig stellt", andernfalls zerstöre sie das duale System.
    Presseähnlichkeit auf dem Prüfstand
    Die Rundfunkkommission der Länder arbeitet aktuell an einer Novellierung des Telemedienauftrags. Heike Raab, die dieser ständigen Vermittlungsinstanz der Bundesländer vorsitzt, bestätigte gegenüber @mediasres, dass die Medienpolitiker aktuell einen vorliegenden Passus überprüften, "der noch mal eine textliche, redaktionelle Änderung beinhaltet". Es geht um die Frage, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet darf und was nicht. Dazu gehört auch die Frage, ob die Sieben-Tage-Regelung für die Mediatheken noch zeitgemäß ist.
    Heike Raab: Staatssekretärin und Bevollmächtigte beim Bund und in Europa, für Medien und Digitales.
    Heike Raab: Staatssekretärin und Bevollmächtigte beim Bund und in Europa, für Medien und Digitales. (picture alliance / dpa / Horst Galuschka)
    Sie erkenne einen Reformbedarf, fügte die SPD-Politikerin hinzu. Und es sei der Rundfunkkommission wichtig, "dass in einem dualen System alle Wettbewerber ihre Entwicklungsmöglichkeiten haben". Doch dazu gehöre eben auch das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem.
    Die ARD-Vorsitzende Karola Wille hatte bereits vergangene Woche bei der Hauptversammlung des Senderverbunds die Forderung nach einer Ausweitung des Verbots der Presseähnlichkeit angedeutet.
    Nächste Beratung Mitte Oktober
    Für sie sei es "fraglich", betonte Heike Raab nun, "ob ein Telemedienauftrag die wettbewerbliche Situation der Verlage tatsächlich so tangiert, dass diese wirtschaftliche Beeinträchtigungen erfahren". Angesichts der Entwicklung von Zeitungsverlage hin zu "fernsehähnlichen Angebote" sehe sie beispielsweise eine Lösung darin, "in einem System des Gebens und Nehmens allen Wettbewerbern Entwicklungsmöglichkeiten" zu eröffnen.
    Hören Sie hier Staatssekretärin Heike Raab und @mediasres-Redakteur Stefan Koldehoff im Gespräch mit Christoph Sterz zur Debatte um die Frage, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet berichten darf.
    Mitte Oktober findet die nächste planmäßige Sitzung der Rundfunkkommission statt. Dann werde man die Gespräche zum zeitgemäßen Telemedienauftrag fortsetzen, so Raab. "Und dann schauen wir mal, wie weit wir kommen."
    Text von Michael Borgers