
Ex-Verfassungsrichter
Auf dieser Rechtsgrundlage beruht der Gefangenenaustausch
Ex-Verfassungsrichter di Fabio erklärt, dass der Gefangenenaustausch keinen Verfassungsverstoß darstellt. Der außenpolitische Kontext sei entscheidend. Zwar wurde der Generalbundesanwalt angewiesen, die Unabhängigkeit des Gerichts bleibe aber gewahrt.
