
Was soll bei einer neuen Heizung künftig erlaubt sein?
Das alte Heizungsgesetz sah vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das neue Gesetz entfernt sich von dieser Vorgabe. Künftig sollen Hauseigentümer wieder frei entscheiden dürfen, welche Heizung sie einbauen, auch Öl- und Gasheizungen sind also erlaubt. Dafür fallen allerdings bestimmte Kosten an, die Hauseigentümer tragen müssen. Darüber hinaus sollen neue Öl- und Gasheizungen nicht staatlich bezuschusst werden.
Welche Kosten kommen für den Betrieb von Öl- und Gasheizungen auf Eigentümer zu?
Wer als Vermietender ein fossiles Heizsystem einbauen lässt, muss sich laut Entwurf künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Ab 2028 sollen die Kosten für den CO2-Preis sowie die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Ab 2029 tragen die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für eine weitere Regelung des neuen Heizungsgesetzes - dabei geht es um eine vorgeschriebene Quote von biogenen Brennstoffen.
Welche Bedingungen müssen neu eingebaute Öl- und Gasheizungen laut neuem Gesetz erfüllen?
Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 schrittweise mit einem wachsenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben werden, also mit Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff. Diese sogenannte Biotreppe sieht vier Stufen bis 2040 vor. Zunächst soll der Pflichtanteil bei zehn Prozent liegen. Ziel für 2040 sind 60 Prozent.
Welche Kritik gibt es an dem neuen Gesetz?
Die Grünen im Bundestag befürchten, dass schon erreichte Standards abgesenkt werden. Ihr baupolitischer Sprecher Saleh sagte, dies sei wegen des im Grundgesetz verankerten Verschlechterungsverbots bei neuen Gesetzen (Artikel 20a) verfassungswidrig. Auch eine breite Mehrheit der Landesumweltminister sowie die Klimaunion von CDU und CSU lehnen den vorgelegten Gesetzentwurf ab. Sie verweisen darauf, dass mit den neuen Regelungen die vereinbarten Klimaziele nicht erreicht würden.
Mehrere Umweltverbände und die Fraktion der Linken im Bundestag prüfen eine Klage gegen das neue Gesetz. Es versage beim Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit und bei der Verfassungsmäßigkeit, sagte die Linken-Sprecherin für Klimagerechtigkeit, Bock. Außerdem verlängere es die Abhängigkeit von fossilen Heizungen, obwohl deren Betrieb für viele Haushalte unbezahlbar zu werden drohe.
Gibt es messbare Effekte des Gesetzes auf das Klima?
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Müller, sagte im Deutschlandfunk, das Gebäudemodernisierungsgesetz komme dem Klimaschutz zugute. Allerdings liegen der Bundesregierungen nach einem Bericht der Funke Mediengruppe offenbar keine belastbaren Angaben dazu vor, welche Auswirkungen das Gesetz auf CO2-Emissionen und den Klimaschutz insgesamt hätte.
Die Zeitungen zitieren eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen, in der es heißt, eine "robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes" könne erst "nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens" erfolgen. Gleiches gelte demnach auch für die Frage einer Vereinbarkeit des Gesetzesvorhabens von Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) mit dem EU-Recht. Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung bei Erdgas, Biomethan und sogenanntem grünen Wasserstoff lägen der Regierung ebenfalls nicht vor, hieß es dem Bericht zufolge weiter. Diese wären "auch nicht belastbar zu erstellen".
Wärmewende: Kampf um den Heizungskeller (Audio)
Diese Nachricht wurde am 11.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
