Begriffsklärung
Was genau bedeutet Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Katastrophenschutz - und was sind die Unterschiede?

Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) will den Zivilschutz in Deutschland ausbauen. In der Diskussion darüber tauchen auch die Begriffe Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz auf. Alle drei werden aber häufig durcheinander gebracht. Wir erklären die Unterschiede:

    Mehrere Zelte und Fahrzeuge der Organisationen stehen auf einem Platz.
    Katastrophenschutz-Übung in Brandenburg mit ASB, DLRG, Maltesern, Rotem Kreuz und THW. (picture alliance / dpa/ Nestor Bachmann)

    Bevölkerungsschutz = Katastrophenschutz + Zivilschutz

    Der übergreifende Begriff "Bevölkerungsschutz" umfasst alle Einrichtungen und Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr und der Hilfe zum Schutz der Zivilbevölkerung in Krisen- oder Katastrophenfällen dienen. Dabei gilt vor allem die Unterscheidung in Katastrophenschutz und Zivilschutz. Die Bezeichnung "Bevölkerungsschutz" soll verdeutlichen, dass zwischen den beiden Bereichen viele Gemeinsamkeiten bestehen, die von den beteiligten Organisationen und Einrichtungen über deren technische Ausstattung bis hin zu behördlichen Zuständigkeiten reichen. Grundsätzlich muss außerdem festgehalten werden, dass der Begriff "Schutz" nicht komplett zutreffend ist, weil die Maßnahmen in der Regel ja erst ergriffen werden, wenn ein Ereignis bereits eingetroffen ist. Es geht dann vor allem darum, die Bevölkerung vor einer Verschlimmerung ihrer Lage durch die Auswirkungen des Ereignisses zu bewahren.

    Katastrophenschutz ist Ländersache

    Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen sind zunächst die Länder in der Verantwortung. Dort müssen die Gemeinden, die Kreise beziehungsweise die kreisfreien Städte als sogenannte "untere Katastrophenschutzbehörden" für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sorgen. In Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen, Feuerwehren und anderen Einrichtungen müssen sie versuchen, die Lage unter Kontrolle zu bringen. Allein die kommunalen Feuerwehren und die privaten Hilfsorganisationen stellen nach Angaben des Bundesinnenministeriums mehr als 1,6 Millionen Einsatzkräfte. Hinzu kommen die Helferinnen und Helfer bei DLRG, Rettungsdiensten und Wasserwacht.
    Allerdings ist es dem Bund möglich (Grundgesetz Artikel 35), zusätzlich Polizei- und andere Einsatzkräfte aus anderen Ländern, Einrichtungen und Verwaltungen wie zum Beispiel das Technische Hilfswerk, die Bundespolizei oder die Bundeswehr zur Hilfe anzufordern. Auch bei Unglücksfällen, die mehrere Bundesländer betreffen, hat die Bundesregierung zusätzliche Handlungsoptionen.
    Die Unterstützung beim Katastrophenschutz durch den Bund wird allgemein als "Katastrophenhilfe" bezeichnet.

    Zivilschutz im Spannungs- und Verteidigungsfall

    Der sogenannte Zivilschutz ist dagegen Aufgabe des Bundes. Diese wird allerdings in Zusammenarbeit mit den Ländern wahrgenommen. Dabei baut der Bund auf die Einheiten und Einsatzkräfte der allgemeinen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes auf und ergänzt sie bei Bedarf. Die vom Bund bereitgestellten Fahrzeuge und technischen Ausstattungen stehen den Ländern allerdings auch für Katastrophenschutzeinsätze zur Verfügung und haben damit einen Doppelnutzen, wie das Bundesinnenministerium auf seiner Internetseite betont.
    Die Aufgabe des Zivilschutzes wird in der 2016 von der damaligen Bundesregierung beschlossenen ”Konzeption Zivile Verteidigung” folgendermaßen definiert: Er soll "die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen schützen und die Folgen von Kriegseinwirkungen beseitigen oder mildern".

    Auch die Bevölkerung muss mitmachen

    Neben der Politik und den Organisationen müssen aber auch die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ihren Teil zum Bevölkerungsschutz beitragen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt auf seiner Website Hinweise und Empfehlungen für den Ernstfall. Dazu gehören demnach ein Notvorrat an Lebensmitteln für mindestens zehn Tage sowie mindestens zwei Liter Trinkwasser pro Person und Tag. Wichtig seien auch Medikamente Licht und die Möglichkeit, an Informationen zu kommen, heißt es Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz empfiehlt ein Kurbelradio oder ein solarbetriebenes Radio, damit man auch bei Stromausfall und zusammengebrochenen Mobilfunknetzen an wichtige Informationen kommen könne.

    Was Bundesinnenminister Dobrindt plant

    Der Bundesinnenminister will Deutschland für den Kriegsfall besser aufstellen. So sollen bis 2029 unter anderem 1.000 neue Spezialfahrzeuge und 110.000 Feldbetten angeschafft werden. Im Bundesinnenministerium soll zudem eine neue Stabsstelle geschaffen werden, die im Ernstfall die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr koordinieren soll. Darüber hinaus will Dobrindt in der Ausbildung bundesweit einheitliche Standards für Einsatzkräfte etablieren, etwa für Anschläge mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Materialien. Auch eine Art Zivilschutz-Unterricht an Schulen gehört zu den Plänen.
    Um die Menschen besser warnen und leiten zu können, sollen alle öffentlichen Schutzräume wie Bunker, gesicherte Keller oder U-Bahnhöfe bundesweit erfasst werden. Diese Informationen sollen in das digitale Warnsystem des Bundes und die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA-App) integriert werden. Damit soll nach dem Willen des Bundesinnenministeriums an jedem Standort der schnellste Weg zu einem Schutzraum angezeigt werden können.
    Lesen Sie hier, warum man auch sich selbst auf Notfälle vorbereiten sollte.
    Diese Nachricht wurde am 19.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.