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Weggeschlossen für immer

Morgen will das Bundeskabinett über die Sicherungsverwahrung entscheiden - also darüber, unter welchen Umständen Verurteilte hinter Gittern bleiben sollen, die ihre Strafe verbüßt haben, die aber nach Einschätzung von Gutachtern weiterhin als gefährlich gelten.

Von Gudula Geuther |
    "Man muss sich entscheiden, wenn man ein gewisses Alter erreicht hat: Entweder man kämpft noch mal, oder man zieht einen Schlussstrich. Und ich hab mich für kämpfen entschieden. Und heute bin ich aufm Weg, wo ich sage: Ich hab mein Ziel im Auge und ich seh' 'ne Perspektive für mich."

    "Viele Verbrecher könnten nun freikommen. Die Opfer bestürzt. Die Menschen in Angst. Wer schützt uns vor den tickenden Zeitbomben?"

    ""Ich denke, eine Gesellschaft muss mit so etwas leben. Es ist ja auch nicht so, als wären wir völlig handlungsunfähig. Sondern wir können ja auch die Bedingungen für einen Übergang in die Freiheit gestalten."

    Voraussichtlich morgen will das Kabinett über die Sicherungsverwahrung entscheiden. Es entscheidet also darüber, unter welchen Umständen - bisher durchweg - Männer hinter Gittern bleiben dürfen, die ihre Strafe verbüßt, ihre Schuld, soweit das möglich ist, gesühnt haben; die aber nach Einschätzung von Gutachtern weiterhin als gefährlich gelten. Und die deshalb weiter eingesperrt bleiben, möglicherweise buchstäblich lebens-lang - das schärfste Schwert des Rechtsstaats.

    Breit diskutiert wurde in den vergangenen Monaten ein Teil dessen, was die Regierungsmitglieder morgen beschließen wollen: Was soll mit den Männern geschehen, die nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte freikommen müssten?


    Im Dezember, endgültig im Mai, fällten die Straßburger Richter eine Entscheidung, die massive Auswirkungen auf den Vollzug der Sicherungsverwahrung hat: Bis 1998 durfte die Sicherungsverwahrung höchstens zehn Jahre lang dauern. Der Gesetzgeber [*] hob diese Höchstgrenze auf - und zwar auch mit Wirkung für diejenigen, die schon in Sicherungsverwahrung saßen, oder im Gefängnis mit Aussicht darauf. Das, so entschieden die Richter, verstößt gegen das Verbot rückwirkender Strafen, wie es in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Derzeit geht es um etwa 100 Männer, die schon frei oder wahrscheinlich freizulassen sind. Die Zahl wird steigen. Denn viele, die von dem Straßburger Urteil profitieren dürften, sitzen derzeit noch in Strafhaft.

    Nach der Haft dürften diese Männer zwar noch in Sicherungsverwahrung genommen werden, nach der Logik der Straßburger Entscheidung aber eben nur zehn Jahre lang. Danach müssten auch sie frei gelassen werden. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf angekündigt, mit dem sie die Voraussetzungen schaffen will, dass zumindest ein Teil der Männer nicht in Freiheit kommt. Die bayerischen Justizministerin Beate Merk, CSU, in einer Fernsehdiskussion:

    "Es ist aber dann keine Strafe mehr, die an die Strafhaft anschließt. Sondern es ist eine so genannte Maßregel, die zum einen den Täter immer noch bessern soll, aber die auch die Bevölkerung sichern soll. Die sie sichern soll vor Rückfalltaten."

    Damit, so hofft Beate Merk und so hofft inzwischen auch die Bundesjustizministerin, könnte man dem Verbot rückwirkender Strafen entgehen. Sicherheitsunterbringung soll sich das neue rechtliche Gebilde nennen. Und es soll für solche Täter gelten, die zwar nicht psychisch krank sind - denn die könnten schon bisher im Maßregelvollzug in der Psychiatrie untergebracht werden - aber doch psychisch gestört. Auf den Inhalt dieses Entwurfes kann man gespannt sein. Denn Fachleute sind skeptisch. Auch die Bundesjustizministerin sah diese Sicherheitsunterbringung einmal kritisch. Rechtlich "kaum möglich" sei sie, sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP. Und ihr parlamentarischer Staatssekretär Max Stadler stritt sich noch vor wenigen Wochen mit Beate Merk im Bayerischen Fernsehen:

    "So weh das tut: Für diese Altfälle, wo das Europäische Gericht gesagt hat, man darf nicht rückwirkend die Haft verlängern, da nützt auch eine neue Art der Unterbringung und ein neuer Name nichts."

    "Doch, doch!"

    "Nein."

    Dass die Sicherheitsunterbringung nun doch kommen soll, so ist in Berlin zu hören, sei der politische Preis dafür, dass Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Sicherungsverwahrung insgesamt für die Zukunft neu so ordnen kann, wie sie es sich vorstellt. Denn über die Diskussion um die jetzt Freizulassenden wird vielfach vergessen, dass eine massive Reform der Verwahrung ansteht. Sie ist der größte Brocken dessen, worüber das Kabinett entscheiden will.

    Ein wesentliches Ziel ist es, den Wildwuchs zu bereinigen, der seit 1998 entstanden ist. Mit mehreren Erleichterungen der Voraussetzungen, unter denen die Maßnahme verhängt werden kann. Mit der - eher selten angewandten - vorbehaltenen Sicherungsverwahrung: Der Richter, der über die Strafe für die Tat entscheidet, kann dabei noch offen lassen, ob sie später angeordnet wird oder nicht. Mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Sie kann bis zum Ende der Haft verhängt werden, wenn sich erst im Gefängnis zeigt, dass ein Täter gefährlicher ist als gedacht. Diese - ohnehin sehr selten von den Gerichten akzeptierte - nachträgliche Anordnung soll für die Zukunft, also nicht für diejenigen, die schon einsitzen, ganz wegfallen. Dafür soll die vorbehaltene Anordnung ausgeweitet werden. Und, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

    "Wir wollen mit diesem Gesamtkonzept die Sicherungsverwahrung konzentrieren auf die Täter, die wegen Gewaltdelikten verurteilt werden, nicht jetzt wegen Diebstahls oder Betrugsdelikten."

    Auch das ist neu. Zukünftig wird also etwa notorischen Betrügern oder Dieben die Sicherungsverwahrung erspart - ein Heiratsschwindler sitzt noch in der Vollzugsanstalt Tegel. Trotzdem: Wie die Änderungen durch das geplante Gesetz wirken, wird davon abhängen, wie Gerichte damit umgehen. Zumindest denkbar ist, dass die Zahl der Sicherungsverwahrten dadurch weiter steigt. Waren 1984 noch gut 180 Menschen untergebracht, sind es heute rund 500. Auch unabhängig vom neuen Recht ist klar, dass es deutlich mehr werden, schon wegen derjenigen, die mit Aussicht auf Verwahrung noch im Gefängnis sitzen, könnte sich die Zahl fast verdreifachen.

    Umso wichtiger ist die andere Reform der Sicherungsverwahrung, die ansteht: Die Länder werden ihren Vollzug grundsätzlich umgestalten müssen.

    Etwa in der Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel. Die Sicherungsverwahrten sind im selben Gebäude untergebracht wie diejenigen, die lange Haftstrafen absitzen. Die Zellen sind identisch, klein. Tatsächlich sind es Haftzellen. Wenn die Zahl der Sicherungsverwahrten steigt, und das tut sie ständig, werden Gefängniszellen umgewidmet. Ein schweres Eisengitter zieht sich über den Flur in der Abteilung für Langstrafer. Die Verwahrten, die sich im Gebäude frei bewegen dürfen, haben den Schlüssel dafür, die anderen nicht. Kommt ein Verwahrter hinzu, wird schlicht das Gitter versetzt. Die eisernen Halterungen sind schon montiert. Die Möbel in der Zelle sind die von der Anstalt gestellten, einfache kunststoffbeschichtete Regale, ein Stuhl, ein Tisch, ein Bett.

    Die Regeln für Disziplinarmaßnahmen sind dieselben wie für die Strafgefangenen, im äußersten Fall können sich auch die Verwahrten in den fensterlosen, fast leeren Disziplinarzellen im Keller wiederfinden. Und auch der Alltag unterscheidet sich kaum: Wann die Zellen auf- und zugeschlossen werden, welche persönlichen Gegenstände der Verwahrte haben darf. So ziemlich die einzige Ausnahme: Den Verwahrten wird eine veraltete Version einer Playstation zugestanden.

    Therapie- und Beschäftigungsangebote gibt es - allerdings dieselben wie für die Häftlinge.

    "Naja, also Sport kann hier jeder machen. Der kann hier sein Hanteltraining machen, der kann Joggen auf dem Freistundenhof. Aber ansonsten - da war ja der Anti-Folter-Ausschuss von Straßburg da. Und der hat ja festgestellt, dass auf dieser Station tote Hose ist. Also dass die Leute sich selbst überlassen bleiben, dass die sich schon aufgegeben haben. Und ich denke bis heute hat sich daran nichts geändert im Prinzip. Auch wenn die hier täglich in die Freistunde gehen dürfen."

    Einer der 37 Männer, die in Tegel in Sicherungsverwahrung sind und seinen Namen nicht im Radio hören will. Er hat Recht: Der Straßburger Anti-Folter-Ausschuss hatte ein vernichtendes Urteil über die Verwahrung in Tegel gefällt. Seitenweise gibt es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil wieder. Die Befunde aus Tegel sind ein wesentlicher Grund dafür, dass die Richter zu dem Ergebnis kamen: So, wie die Sicherungsverwahrung in Deutschland aussieht, ist sie nichts anderes als Strafe. In Deutschland hat man das immer anders gesehen: Eine Maßregel der Besserung und Sicherung sei es, so die frühere deutsche Rechtsdogmatik. Dass die Straßburger Richter das anders sahen hat zur Folge, dass das strafrechtliche Rückwirkungsverbot gilt - und dass das Kabinett entscheiden muss, wie es damit und mit den betroffenen Verwahrten umgeht.

    Vorerst aber überlegen die Länder, wie sie mit den Anforderungen umgehen, dass Gefängnis und Verwahrung weiter voneinander zu trennen sind. Warum das nötig wäre, liegt gerade in Tegel auf der Hand: Es sind die Sicherheitsanforderungen für die Gefangenen, die größeren Komfort und größeren Freiheiten auch für die Verwahrten entgegen stehen. Denn da die Sicherungsverwahrten auch zu den Strafgefangenen dürfen, da sich deshalb auch nicht verhindern lässt, dass die Gefangenen auch immer mal wieder in die Verwahrung zu Besuch kommen, gelten einheitliche Standards. Eine reine Anstalt nur für die, die ihre Strafe abgesessen haben, ließe sich ganz anders gestalten. Trotzdem wäre das eine zweischneidige Sache, sagt der Leiter der entsprechenden Abteilung in Tegel, Detlef Stark.

    "Natürlich hat man schon überlegt, ob man eigene Bereiche auch irgendwo außerhalb schafft, mehr auf dem platten Land, wo niemand gestört ist von den Anwohnern. Und wo es einen Zaun außen rum gibt und innen größtmögliche Freiheit. Aber es hat natürlich tatsächlich den Nachteil: Es fehlt dann an konzentrierten und qualifizierten Arbeitsangeboten. Bei uns gibt's ne Schulabteilung, wo man ne Menge nachholen kann an schulischer Ausbildung. Die medizinische Betreuung ist natürlich viel dichter gewährleistet."

    Einfache Antworten gibt es nicht, sagt auch Justizsenatorin Gisela von der Aue. Eine eigene Anstalt, ein separates Haus auf dem Gelände wäre denkbar.

    "Auf der anderen Seite ist natürlich die Trennung von den anderen Strafgefangenen manchmal auch kontraproduktiv. Weil dann die Gruppe der mehr oder minder Aussichtslosen immer nur im eigenen Saft schmort. Was sehr unzuträglich ist."

    Zum Bild gehört auch: Strafvollzug ist nicht gleich Strafvollzug. Die Langstrafer und damit auch die Sicherungsverwahrten sind unter etwas besseren Bedingungen eingesperrt als andere in Tegel und auch als andere in anderen Bundesländern. In den meisten Anstalten findet die Sicherungsverwahrung getrennt statt, es gibt schönere Möbel, mehr Farbe - aber dafür oft weniger Zeit außerhalb der Zelle. Trotzdem: Weiter wie bisher, der Knast auf unbestimmte Zeit, das wird nicht mehr gehen. Viele Männer hätten abgeschlossen, berichten die drei der Verwahrten, die zum Gespräch bereit sind:

    "Die meisten haben sich aufgegeben. Das sieht man doch. Die vegetieren bloß noch vor sich hin. Liegen den ganzen Tag im Bette, sind glücklich, dass sie ihr Fernsehen haben. Manche kriegen dann ihre Pillen und ihre Tropfen vom Doktor, dass sie ruhig schlafen können. 24 Stunden schlafen die. Mehr kriegen die nicht mehr mit von hier drin."

    "Die Leute glauben nicht mehr so recht, dass sie rauskommen. Ist ein bisschen Resignation drin. Und zwar massiv. Sehr viel."

    "Man muss sich entscheiden. Entweder, wenn man ein gewisses Alter erreicht hat, dann wird man sagen: Entweder man kämpft noch mal, oder man zieht nen Schlussstrich. Und ich hab mich für kämpfen entschieden."

    Das haben alle drei der Sicherungsverwahrten, die hier zu Wort kommen. Sie alle kommen auch nach der Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs zum Verbot rückwirkender Strafen nicht frei. Zwei, weil sie später verurteilt wurden, einer, weil bei ihm die Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet wurde. Trotzdem glauben alle drei, eine Chance zu haben, wieder in Freiheit zu kommen - im Zweifel indem sie mit der Anstaltsleitung und der Justizverwaltung kämpfen. Sie hoffen auf die Gerichte. Vielleicht nur eine verzweifelte Hoffnung, an der sie sich festhalten. Immerhin - bei allen dreien gibt es Gründe dafür: Eine ungeschickte Formulierung im Urteil, errungene Erfolge, wenn Gerichte mehr Lockerungen zugestanden haben, bei einem sogar den unbegleiteten Ausgang, um zur Therapie zu gehen.

    Was immer für diese drei gelten mag: Ganz allgemein, sagt der Tegeler Abteilungsleiter Detlef Stark, hätten die meisten, die jetzt in Sicherungsverwahrung sitzen, wenig Chancen, bald herauszukommen.

    "Also wenn Sie mich jetzt fragen, wer in den letzten zehn Jahren entlassen wurde, dann ist das höchstens ne Handvoll. Es gab da nen längeren Vorlauf, bis die Leute in die Verwahrung gekommen sind, also war der Ausstieg aus der Verwahrung vor Ablauf der zehn Jahre ein ganz, ganz dünnes Fenster. Deshalb gibt's ja nachdem die Zehn-Jahres-Grenze gefallen ist, auch so viele Menschen, die jetzt schon länger als zehn Jahre da sind."

    Früher galt: Egal als wie gefährlich ein Gutachter einen Straftäter einschätzen würde, es waren mehrere Vorstrafen nötig, bevor die Verwahrung angeordnet werden konnte. Die Knastkarrieren sind bei den meisten lang. Etwaige Therapien sind erfolglos geblieben, die Prognose, dass weitere helfen, wird damit immer schlechter. Viele seien "austherapiert" nennt das Detlef Stark. Andere seien nicht in der Lage, sich auf die Therapie einzulassen. Für ihn ist das der Grund dafür, dass mit vielen Verwahrten nicht gearbeitet wird. Der Menschenrechtsgerichtshof hatte auch das in seinem Urteil kritisiert. Auch einer der Verwahrten tut das - immerhin ist die erfolgreiche Therapie fast der einzige Weg nach draußen.

    In Zukunft, für Männer, die jetzt erst in Verwahrung kommen, könnte die Therapie eine Chance sein, die Prognose, ob sie wieder straffällig werden, damit günstiger ausfallen: Ganz einfach, weil die Menschen jünger sind. Denn je leichter es wurde, die Maßregel für potenziell gefährliche Straftäter zu verhängen, desto kürzer sind oft die Knastkarrieren. Der jüngste, der jetzt mit der Aussicht auf Verwahrung einsitzt, ist 27. Bis sie beginnt, wird er Anfang dreißig sein. Vielleicht sehen die Prognosen damit anders aus, vielleicht nicht. In jedem Fall werden viele derer, die jetzt einsitzen, länger in Verwahrung bleiben als all ihre Vorgänger - eben weil die Zehn-Jahres-Grenze gefallen ist. Schon das ist ein Grund, glaubt Abteilungsleiter Detlef Stark, anders mit diesen Männern umzugehen. Konkret:

    "Dass man natürlich mit denen in Begleitung Lockerungsmaßnahmen durchführen kann, mit denen nach draußen gehen kann, um ihnen auch ein adäquateres Lebensumfeld zu schaffen. Auch wenn es eben nicht zum therapeutischen Erfolg kommt. Aber sie sind halt sehr stark an uns oder an die Institution angebunden."

    Auch wenn der Tegeler Abteilungsleiter solche Überlegungen gutheißt - seine Idee sind sie nicht. Solche Maßnahmen werden häufig von Gerichten angeordnet - oft auch gegen seinen Willen, gegen den Willen der Anstalt und der Justizverwaltung. So war es bei dem Sicherungsverwahrten, der sich gerade erst monatliche Ausführungen erstritten hat. Und auch bei dem der - als einziger unter den Tegeler Verwahrten - allein zu seiner Therapeutin fahren darf. Da hätten Richter entschieden, sagt Detlef Stark: Nach den Gutachten sei er nicht spontan gefährlich. Tätliche Aggressionen entwickelten sich aus längeren Beziehungen. Detlef Stark kann sich solche Lockerungen als eine der wesentlichen Veränderungen der Vollzugspraxis vorstellen.

    "Wobei man da eben differenzieren muss und eben gucken muss: Natürlich, wenn jemand alleine ausgeht wäre zum Beispiel bei einem Sexualstraftäter, der nicht behandelt ist, sehr wohl ne hohe Wahrscheinlichkeit, dass was passieren könnte - vielleicht wenn noch Alkohol dazukommt. Das könnte während eines eigenständigen sechsstündigen Ausgangs durchaus passieren. Aber die nächste Frage wäre dann: Wenn aber sein Lieblingsbeamter mitgeht und die gehen zwei Stunden in die Borsighallen zum Einkaufen und fahren mit der U-Bahn wieder zurück - könnte da was passieren? Also diese Differenzierung näher herauszuarbeiten, da sind wir jetzt zu angehalten worden durch das Kammergericht in Berlin, da deutlicher zu differenzieren."

    Solche Veränderungen könnten möglicherweise noch ein weiteres Grundproblem der Sicherungsverwahrung zumindest ein klein wenig entschärfen: Die Gutachten darüber, ob jemand - noch - gefährlich ist. Solche Gutachten sind von Haus aus schwierig. Wie soll man wissen, ob jemand rückfällig werden wird, wie kann ein Psychiater so genau in einen Menschen hineinsehen, um das zu beurteilen? Dies zumal, wenn derjenige in der Sicherungsverwahrung überhaupt keine Chance hat, aus seiner täglichen Routine auszubrechen. Einer der renommiertesten Gutachter in der Szene, der Münchner Norbert Nedopil, sagte in einer Fernsehdiskussion:

    "Es geht mit einer relativ großen Sicherheit, wenn man sagt, wir wollen die Sicherheit dahingehend herstellen, dass keiner, der rauskommt, rückfällig wird. Das heißt aber, dass die prognostische Unsicherheit allein zu Lasten derjenigen geht, die untergebracht sind. Also wenn ich im Zweifel bin - und so wird das auch gehandhabt - wenn ich im Zweifel bin, wird die Prognose als ungünstig angesehen."

    Und die Zweifel sind enorm. Studien gehen davon aus, dass von zehn Verwahrten ein bis zwei wieder einschlägig rückfällig würden. Also nicht Diebstähle begehen würden oder andere leichtere Taten - das komme noch häufiger vor -, sondern schwere Gewalt- oder Sexualdelikte. Das Material für solche Studien ist derzeit naturgemäß dünn. Einer derjenigen, die in dem Bereich forschen, sagt, wolle man zynisch sein, dann könnte man die Entlassungen, die anstehen, als den größten bisherigen Feldversuch bezeichnen.

    Mindestens ebenso schwierig ist es aber, zu beurteilen, ob die Gefährlichkeit anhält. Denn in der Sicherungsverwahrung haben die Männer wenig Freiheiten und damit auch wenig Verlockungen, wenig Bewährungsmöglichkeiten. Und die Gutachter haben wenig Material, um eine einmal getroffene Entscheidung zu revidieren. Detlef Stark hält gleichwohl Zweifel an den Gutachten für nicht gerechtfertigt. Trotzdem sagt auch er:

    "Es kann durchaus sein, wenn man die Sicherungsverwahrung neu begreift, neu konzeptioniert, dass man da vielleicht auch mehr Erprobungsfälle schafft. Aber das ist ne Sache, die ist jetzt im Fluss, im Umbruch, also da hängen finanzielle Mittel dran. Das ist eben nicht so wie die Betroffenen das gerne wünschen würden, dass man da nen Schalter umlegen kann und ab morgen machen wir alles anders."

    Geld - das ist traditionell bei Strafvollzug und Sicherungsverwahrung ein Problem, sagt die zuständige Berliner Senatorin Gisela von der Aue.

    "Es ist schwierig, sowohl für normale Strafgefangene als auch für Sicherungsverwahrte etwas zu verbessern. Wir brauchen entsprechend Personal, wir brauchen auch andere Ausstattung. Das kostet Geld. Und wir kommen dann immer schnell in Bereich, wo es heißt: Ne, nun bitte keinen Luxusknast für solche schrecklichen Verbrecher. Dass das alles natürlich im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung ist, auch mit diesen Menschen zu arbeiten und sie weiterzuentwickeln, damit sie reintegriert werden können, das bleibt leider oft in der Diskussion auf der Strecke."

    Insofern ist die Berliner Justizsenatorin nicht nur unglücklich über das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs, trotz aller Gefahren und Schwierigkeiten, die mögliche Entlassungen von potenziell gefährlichen Männern mit sich bringen. Denn jetzt ist klar: Das Geld für Reformen muss da sein.

    In jedem Fall bleibt den Ländern viel zu tun. Die Berliner Senatorin hadert mit der Berliner Bundesregierung. Denn was genau zu tun ist, weiß sie nicht. Wie die Sicherungsverwahrung in Zukunft vollzogen wird, das ist vor allem ihre - oder: Länder-Sache.

    Aber was die erst einmal drängende Frage betrifft, die nämlich, was mit den rund einhundert Männern ist, ob sie freikommen, ob sie in die neue Sicherheitsunterbringung kommen - darüber weiß sie - wie alle Länderkollegen - fast nichts. Ob sie eine neue Anstalt planen muss, neue Vollzugsbedingungen - sie müsste schnell reagieren und fühlt sich allein gelassen. Der Druck ist hoch - nicht zuletzt wegen der medialen Begleitmusik. Die fällt sehr unterschiedlich aus. Oft genug reißerisch, wie in der Münchner Runde im Bayerischen Rundfunk:

    "Viele Verbrecher könnten nun freikommen. Die Opfer bestürzt. Die Menschen in Angst. Wer schützt uns vor den tickenden Zeitbomben?"


    [*] Anm. d. Red.: In der gesendeten und der MP3-Fassung des Beitrags lautet dieser Satz: "Der Gesetzgeber, damals regierte Rot-Grün, hob diese Höchstgrenze auf". Die Aufhebung der Höchstgrenze trat zwar unter der rot-grünen Bundesregierung in Kraft, wurde aber von der schwarz-gelben Vorgängerregierung beschlossen.