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Weiterbildung mit Prämiengutschein

Wenn sich die Anforderungen im Beruf ändern, wenn die Kunden internationaler werden oder neue Computerprogramme zum Einsatz kommen, dann können viele Arbeitnehmer den Anschluss oft nur durch eine Weiterbildung halten. Seit Ende 2008 gibt es dafür sogenannte Prämiengutscheine.

Von Hanno Geduldig |
    In Berlin-Mitte, Nähe Hackescher Markt, reiht sich ein edler Schuhladen an das nächste schicke Kleidergeschäft. In einem Seitenflügel in einer dieser teuren Straßen ist das Büro der Weiterbildungsdatenbank Berlin. Hier suchen Berufstätige Beratung, die sich von ihrem Gehalt in der Regel nicht das kaufen können, was vor der Tür angeboten wird. Und die durch eine Weiterbildung deswegen wenigstens am Ball bleiben wollen oder sich nach einem anderen Job umsehen. So wie die 34-jährige Ines Wiedereit:

    "Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Ich bin gelernte Bürokaufrau und ich würde mich gerne im Bereich Buchhaltung weiterbilden. Ich habe schon einmal ein paar Jahre in der Buchhaltung gearbeitet und das hat mir großen Spaß gemacht. Aber jetzt bin ich inzwischen raus. Und wenn man sich irgendwo neu bewirbt, muss man ja auch ein bisschen was bieten können. Deshalb würde ich gerne die Weiterbildung machen."

    Um Geld zu sparen, will sie hier einen Prämiengutschein bekommen. Damit wird die Hälfte der Weiterbildungskosten bezahlt. Bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro. Dafür darf ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht über 20.000 Euro liegen und sie muss berufstätig sein. Bedingungen, über die sich Ines Wiedereit vorher informiert hat und die sie erfüllt:

    "Ja. Eigentlich bin ich nur hier, um den Schein abzuholen. Ich weiß schon was ich will und was ich bieten muss. Ich weiß schon, bei welchem Anbieter ich welchen Kurs machen möchte."

    Beraten lassen muss sie sich trotzdem. Das gehört zu den Voraussetzungen für den Prämiengutschein. Bei der Weiterbildungsdatenbank Berlin ist Klaus Kapr dafür zuständig. Er muss unter anderem prüfen, ob die angestrebte Weiterbildung wirklich dem beruflichen Fortkommen dient.

    "Wenn ein Koch Englisch lernen will, dann frage ich ihn: Wozu brauchen Sie Englisch? Und dann erläutert er meinetwegen, dass er eine englische Küche aufmacht oder dass Kunden aus dem englischsprachigen Raum kommen. Und dann ist das für mich ausreichend, um zu sagen: Ja, das ist sein berufliches Fortkommen. Alles, was der beruflichen Entwicklung des Einzelnen dient, das passt da rein."

    Bei Ines Wiedereit passt alles. Denn der Kurs in Buchhaltung kann ihr beruflich weiterhelfen und sie interessiert sich für dieses Gebiet:

    "Ich bin so ein kleiner Bürokrat. Ich denke, die Tätigkeit liegt mir."

    Ein Idealfall, findet Berater Klaus Kapr. Und doch hat Ines Wiedereit viel gemeinsam mit den anderen Menschen, die hier herkommen.

    "Also: Überwiegen tut die Aufgeschlossenheit, die Bereitschaft, etwas Neues kennenzulernen. Aber die Meisten haben auch ein Bewusstsein, dass sie es machen müssen. Und wenn sie jetzt zwei, drei Jahre nichts lernen würden, irgendwann würde man sagen: Ja, Du kannst es nicht mehr."

    Sorgen macht sich Klaus Kapr deswegen um diejenigen, die nie bei ihm auftauchen. Er sieht berufliche Weiterbildung als Grundlage, um Arbeit zu bekommen und zu behalten. Der Prämiengutschein ist eine finanzielle Unterstützung bei der Weiterbildung, doch ohne den eigenen ersten Schritt läuft nichts:

    "Die Gesellschaft geht mehr in Richtung Selbstverantwortung. Deswegen muss der Einzelne mehr tun. Und das Lernen lernen ist eigentlich das Wichtigste. Das ist wie Sprechen, wie Atmen."

    Ines Wiedereit kann erstmal aufatmen. Denn sie bekommt den Prämiengutschein. Und mit dem Kurs in Buchhaltung dann vielleicht eher einen neuen Job.
    Informationen:

    - Übersicht über die bundesweiten Beratungstellen zum Prämiengutschein gibt es auf der Startseite www.bildungspraemie.info.

    - Der Prämiengutschein übernimmt die Hälfte der Kosten für einen Weiterbildungskurs, maximal 154 Euro.

    - Gefördert werden: Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 Euro).

    - Nicht gefördert werden: Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten, Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafög) haben, Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre. Generell gilt grob gesagt also: Alle, die andere Leistungen beziehen, bekommen keinen Prämiengutschein. Ausnahme: die sogenannten Aufstocker, also Berufstätige, die ergänzend zum Beispiel ALG II bekommen, denn bei ihnen ist die Hauptbetätigung Beruf.

    - Gefördert wird: grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind. Aber keine betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen.

    - den Prämiengutschein gibt es seit Dezember 2008.

    - Der Prämiengutschein kann einmal pro Jahr beantragt werden und hat nach Ausstellung eine Gültigkeit von drei Monaten.

    - Viele Weiterbildungsanbieter akzeptieren den Prämiengutschein, aber nicht alle.

    - Der Prämiengutschein kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, die noch nicht gebucht sind und noch nicht begonnen haben.

    Quelle: www.bildungspraemie.info