Strittige Äußerungen bei "Lanz"
Weitere "Nius"-Niederlage vor Gericht: Günther (CDU) spricht von "Sieg für die Meinungsfreiheit"

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther (CDU) hat die erneute juristische Niederlage des Onlineportals "Nius" erfreut zur Kenntnis genommen.

    Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, gibt vor der Sitzung des Bundesrates ein Statement.
    Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein. (Archivbild) (Soeren Stache / dpa / Soeren Stache)
    Das sei ein Sieg für die Meinungsfreiheit, sagte er auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Es sei gut, in einem Land zu leben, in dem solche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten und nicht von rechtspopulistischen Portalen getroffen würden. Das mache hoffentlich vielen Menschen Mut. Günther führte aus, er lasse sich auch weiterhin nicht den Mund verbieten und sich schon gar nicht einschüchtern.
    Konkret ging es um zwei Aussagen Günthers in der ZDF-Sendung «Markus Lanz» vom 7. Januar 2026: "Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale … Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind" und "Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei."

    Nius gibt nicht auf: Überprüfung der Entscheidung in Karlsruhe angekündigt

    In einem Eilverfahren hatte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht eine Beschwerde dagegen zurückgewiesen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Anträge auf Unterlassung, die Androhung eines Ordnungsgeldes und den öffentlichen Widerruf der Äußerungen abgelehnt. Günther habe die Äußerungen nicht in seiner Funktion als Ministerpräsident getroffen, sondern als Parteipolitiker.
    Nius will auch die OVG-Entscheidung nicht akzeptieren. Anwalt Joachim Steinhöfel kündigte an, sie in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Der Beschluss wirke wie ein Schulterschluss zugunsten staatlicher Kommunikationsmacht. Für Äußerungen des Ministerpräsidenten werde eine private Schutzzone konstruiert, in der Grundrechtsverletzungen folgenlos blieben.
    Diese Nachricht wurde am 26.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.