
Bundesgesundheitsministerin Warken erklärte, die ursprüngliche Reform sei an bestimmten Stellen nicht umsetzbar gewesen. Daher habe es Anpassungen gebraucht. Die Ziele von mehr Qualität und Spezialisierung blieben erhalten, betonte die CDU-Politikerin im Bundestag. Die Anpassungen bezeichnete sie als nötig, um eine flächendeckende Versorgung und Planungssicherheit für die Krankenhäuser zu garantieren.
Reform der Reform drohte zu scheitern
Die für die Krankenhausplanung zuständigen Länder sollen den Wandel im Gesundheitssystem steuern. Der Korrespondent im Hauptstadtstudio des Deutschlandfunks, Finthammer, betonte, die Länder hätten im Bundesrat zunächst Einspruch gegen Warkens Pläne erhoben. Es seien 46 weitere Änderungen eingefordert worden. "Bei den Verhandlungsrunden drohte die Reform hängen zu bleiben. Eine Einigung wurde erst kurzfristig Ende vergangener Woche erreicht".
Union und SPD vereinbarten Änderungen für eine flexiblere Umsetzung, die besonders auch auf dem Land eine Grund- und Notfallversorgung sicherstellen sollen. Ausnahmen, dass Kliniken trotz nicht erfüllter Qualitätskriterien eine sogenannte Leistungsgruppe anbieten können, sollen um bis zu drei Jahre verlängerbar sein. Auch weitere Übergangsfristen werden verlängert. Änderungen bei der Vergütung, etwa durch die Verringerung der Leistungsgruppen, sollen etwa ein Jahr später greifen.
Bund erhöht Unterstützungsfonds
Bei einem Unterstützungsfonds für die Neuaufstellung der Kliniken kommt der Bund den Ländern entgegen und erhöht die bundesweiten Zuschüsse von 25 auf 29 Milliarden Euro bis 2035. Das Gesetz regelt auch, wie es mit dem umstrittenen "Bundes-Klinik-Atlas" weitergeht. Das 2024 direkt vom Ministerium gestartete Vergleichsportal zu bestimmten Leistungen der Krankenhäuser soll jetzt in die Regie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Kassen übergehen.
Lob und Kritik
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sieht einen "tragfähigen Kompromiss", nachdem dem immensem Druck von Ländern und Kliniken zunächst nicht nachgegeben worden sei. Die Reform habe das Potenzial, mittelfristig die Versorgung zu verbessern. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßte, dass mit der Reform eine gewisse Planungssicherheit für die Klinken erreicht sei.
Aus Sicht der Bundesärztekammer ist das Vergütungssystem weiterhin nicht ausgereift. Auch der Katholische Krankenhausverband findet, das Vergütungssystem ziele einseitig darauf ab, Leistungsangebote zu konzentrieren und Strukturen abzubauen. Die Folge sei eine Wartelistenmedizin.
Der Gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Dahmen, sprach im Bundestag von einer Rückabwicklung der Krankenhausreform. Spezialisierte Eingriffe dürften nur an spezialisierten Kliniken vorgenommen werden, ohne Ausnahmen, mahnte Dahmen. Mit den Anpassungen der Reform gefährde man die Patientensicherheit und damit Menschenleben. Zudem würden Mehrkosten auf das Gesundheitssystem und letztendlich auf die Beitragszahler zukommen.
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Diese Nachricht wurde am 06.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
