Jochen Spengler: Das Bundeskabinett hat heute die Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Ehegatten, Kinder und Enkel sollen künftig deutlich mehr Geld steuerfrei erben können. Allerdings werden künftig für alle anderen Erben - darunter Geschwister sowie Neffen und Nichten - teils deutlich mehr Steuern fällig. Die Reform war nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bevorzugung von Immobilien bei der Erbschaftssteuer für rechtswidrig erklärt hatte. Teil der Reform sind auch neue Regeln für das Vererben von Familienunternehmen. Gerade gegen diese Pläne gibt es allerdings noch heftigen Widerstand, und da ist auch heute noch nicht das letzte Wort gesprochen. (
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, Beitrag von Gerhard Irmler)
Am Telefon ist nun der Finanzwissenschaftler und Steuerexperte Professor Stefan Homburg von der Universität Hannover. Guten Tag, Herr Homburg!
Stefan Homburg: Guten Tag!
Spengler: Ich wiederhole noch einmal: Der Streit in der Großen Koalition dreht sich vor allem darum, wie sehr man den Erben von kleinen und mittleren Familienunternehmen entgegenkommen soll. Sollte man ihnen prinzipiell entgegenkommen?
Homburg:! Das ist schwer zu sagen. Es gibt, wenn wir mal rumschauen, nicht nur in Deutschland um diese Frage einen Streit, sondern auch international. So hat zum Beispiel Schweden die Erbschaftssteuer ganz abgeschafft. Italien hat die Erbschaftssteuer abgeschafft und dann wieder eingeführt. Auch bei uns hat es nie eine einheitliche Meinung zur Frage gegeben, wie man mit der Erbschaftssteuer umgehen sollte.
Spengler: Wie ist denn Ihre Meinung?
Homburg: Meine Meinung lässt sich wie folgt darstellen: Insgesamt halte ich die Erbschaftssteuer für eine richtige Steuer, weil jemand, der leistungslos zu einem Vermögen kommt, also der Erbe, eigentlich genauso sich an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen sollte wie jemand, der sich Vermögen erarbeitet.
Spengler: Da sagen aber doch viele dann immer, aber das ist doch schon aus versteuertem Einkommen?
Homburg: Das ist auch formal gesehen richtig, dieses Doppelbesteuerungsargument, aber sie können es auch so betrachten: Wenn der Erblasser seinem Erben eine Million gibt, dann hat der Erblasser dieses Geld natürlich schon versteuert, und wenn der Erblasser die Million stattdessen einem Handwerker gibt, damit der ihm ein Haus baut oder dergleichen, dann muss der Handwerker darauf auch Steuern zahlen. Wenn man also den Erben und den Handwerker vergleicht, dann ist nicht einzusehen, warum der eine Steuern zahlen sollte, der dafür eine Gegenleistung bringt, nämlich der Handwerker, während der andere, der Erbe, das steuerfrei erhält. Insofern ist dieses Doppelbesteuerungsargument immer ziemlich oberflächlich.
Spengler: Lassen sie uns konzentrieren auf die mittelständischen Firmen. Gerade die schaffen doch derzeit Arbeitsplätze. Da haben wir doch gute Erfahrungen mit den Familienunternehmen gemacht. Wäre es da nicht gut, sie von der Erbschaftssteuer weitgehend zu entlasten?
Homburg: Das hat Schwierigkeiten sowohl rechtlicher Art als auch technischer Art. Rechtlich ist es so, dass das Grundgesetz eine Gleichbehandlung gebietet. Es ist nicht ohne Weiteres möglich, dass man sagt, wer zum Beispiel Bargeld oder ein Mietshaus erbt, der wird besteuert, und wer ein Unternehmen erbt, der bleibt steuerfrei. Das wäre eine Ungleichbehandlung dieser verschiedenen Erben.
Zweitens müssen Sie folgendes sehen: Wenn die Spielregel lauten würde, dass unternehmerisches Vermögen immer steuerfrei bleibt, aber zum Beispiel Bargeld oder ein Mietshaus besteuert wird, dann würden Mietshäuser und Wertpapiere eben in Unternehmen gepackt, sozusagen als Unternehmen verkleidet, um der Steuer auszuweichen.
Spengler: Nun sagen ja die Unternehmen, es droht eine Pleitewelle, weil: Viele Firmen können die Erbschaftssteuer, die beim Übergang anfällt, gar nicht bezahlen.
Homburg: Das ist meines Erachtens nicht zutreffend. Wenn wir uns mal in die Lage eines Erben versetzen: Er bekommt einen Unternehmensanteil vom Marktwert, sagen wir eine Million Euro. Dann muss er hierauf vielleicht 200.000 Euro an Erbschaftssteuer zahlen. Das wäre schon recht hoch gegriffen. Für diese 200.000 Euro kann er selbstverständlich einen Kredit aufnehmen und dafür seinen Unternehmensanteil, den er geerbt hat, als Sicherheit verpfänden.
Spengler: Bekommt er denn von den Banken, die heute ja doch sehr rigide vorgehen, einen Kredit?
Homburg: Ja, das kann man eindeutig bejahen, wenn man sieht, dass die Erbschaftssteuer im Verhältnis zum Marktwert des Anteils sehr gering ist. Das wäre dann im typischen Fall eine Beleihung in Höhe von ungefähr 20 oder 30 Prozent des Marktwertes des Unternehmensanteils, und das ist kein Problem. Eine Vollfinanzierung wäre natürlich nicht möglich, aber in dieser Höhe geht das.
Spengler: Also Sie fürchten keine Pleitewelle?
Homburg: Nein. Ich halte das für ein Zweckargument, das auch durch Wiederholung nicht richtiger wird.
Spengler: Und dass Familienunternehmen prinzipiell gefördert werden, lehnen Sie auch ab. Warum?
Homburg: Wir sehen ja jetzt am Beispiel dessen, was die Koalition beschließt, wie kompliziert in der Praxis der gute Vorsatz wird, den Familienunternehmen etwas Gutes zu tun. Wir haben die in dem Beitrag angesprochene Haltefrist, die 85-Prozent-Regelung. Das Ganze ist wahnsinnig kompliziert, erstens, und zweitens führt es dazu, dass jemand, der einen Unternehmensanteil erbt und eigentlich nicht interessiert ist oder auch nicht geeignet ist, das Unternehmen zu führen, dieses Unternehmen dann doch um der Steuerersparnis Willen führt. In dem Moment ist es wirtschaftspolitisch bedenklich. Denn dadurch, dass jemand, der nicht interessiert ist oder geeignet ist, ein Unternehmen zu führen, dieses gleichwohl führt, dadurch werden die Arbeitsplätze in dem Unternehmen nicht gesichert, was ja eigentlich die Absicht der Begünstigung ist, sondern sie werden gefährdet.
Spengler: Herr Professor Homburg, gibt es da viele Fälle?
Homburg: Viele Fälle in welcher Art?
Spengler: Viele Fälle, die eigentlich nicht geeignet sind, das Unternehmen zu führen.
Homburg: Nein. Es gibt solche und solche. Mir sind da keine Prozentzahlen bekannt. Aber aus Erfahrung weiß man, in manchen Familienunternehmen ist auch die zweite Generation noch sehr gut geeignet und auch interessiert und entsprechend ausgebildet, das Unternehmen zu führen, aber es gibt eben auch Erben, die zum Beispiel musisch, künstlerisch interessiert sind und überhaupt keine Lust haben, ein Unternehmen zu führen.
Spengler: Und es dann dennoch machen.
Homburg: Die es dennoch machen, obwohl es für die Arbeitnehmer des Betriebes und auch für die Erhaltung des Betriebes volkswirtschaftlich gesehen besser wäre, wenn ein solcher uninteressierter oder ungeeigneter Erbe das Unternehmen verkauft - zum Beispiel an die Manager des Unternehmens.
Spengler: Welche Regelung müssten denn die Politiker verabreden, damit so etwas nicht passiert? Was wäre Ihre Empfehlung, Ihre Alternative?
Homburg: Dieses Problem ist unlösbar, und das ist der Grund, warum ich dagegen bin, dass man solche Begünstigungen für Unternehmen vorsieht. Eine solche Begünstigung ist vor dem Gleichheitsgrundsatz ohnehin nur gerechtfertigt, wenn sie einem volkswirtschaftlichen Ziel dient, aber, wie ich eben dargestellt habe, meine ich, dass die Begünstigung in der Praxis eher Arbeitsplätze gefährdet als sichert. Deshalb halte ich sie auch für verfassungswidrig.
Spengler: Das heißt, wenn man sagt, sie sollen nicht begünstigt werden, die Firmen, bei der Erbschaftssteuer, dann müssten sie vielleicht Erbschaftssteuer nicht in Höhe von 20 Prozent, sondern vielleicht von 50 Prozent zahlen. Wäre das denn dann überhaupt noch finanzierbar von den Firmen?
Homburg: Die 50 Prozent, die Sie genannt haben, sind eine ganz extreme Zahl, die nach dem Gesetzentwurf bei Familienangehörigen überhaupt nie greift und bei fern stehenden Personen nur, wenn es wirklich auch um hohe Beträge geht. Es wäre aber, da stimme ich Ihnen vollkommen zu, richtig, wenn man einesteils keine Ausnahmen für Betriebe und dergleichen vorsieht, wenn man andererseits aber den Steuersatz, den Spitzensteuersatz senken würde. Das könnte man dann auch ohne Aufkommensverlust tun, und man hätte eine gleichmäßigere und wesentlich einfachere Regelung als die, die jetzt auf uns zukommt, die im Grunde niemand mehr versteht und um die es jahre- und jahrzehntelange Prozesse geben wird.
Spengler: Also eine hohe Erbschaftssteuer und eine niedrige Einkommenssteuer, das war der Finanzwissenschaftler Professor Stefan Homburg. Danke für das Gespräch, Herr Homburg.
Homburg: Danke auch.
Am Telefon ist nun der Finanzwissenschaftler und Steuerexperte Professor Stefan Homburg von der Universität Hannover. Guten Tag, Herr Homburg!
Stefan Homburg: Guten Tag!
Spengler: Ich wiederhole noch einmal: Der Streit in der Großen Koalition dreht sich vor allem darum, wie sehr man den Erben von kleinen und mittleren Familienunternehmen entgegenkommen soll. Sollte man ihnen prinzipiell entgegenkommen?
Homburg:! Das ist schwer zu sagen. Es gibt, wenn wir mal rumschauen, nicht nur in Deutschland um diese Frage einen Streit, sondern auch international. So hat zum Beispiel Schweden die Erbschaftssteuer ganz abgeschafft. Italien hat die Erbschaftssteuer abgeschafft und dann wieder eingeführt. Auch bei uns hat es nie eine einheitliche Meinung zur Frage gegeben, wie man mit der Erbschaftssteuer umgehen sollte.
Spengler: Wie ist denn Ihre Meinung?
Homburg: Meine Meinung lässt sich wie folgt darstellen: Insgesamt halte ich die Erbschaftssteuer für eine richtige Steuer, weil jemand, der leistungslos zu einem Vermögen kommt, also der Erbe, eigentlich genauso sich an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen sollte wie jemand, der sich Vermögen erarbeitet.
Spengler: Da sagen aber doch viele dann immer, aber das ist doch schon aus versteuertem Einkommen?
Homburg: Das ist auch formal gesehen richtig, dieses Doppelbesteuerungsargument, aber sie können es auch so betrachten: Wenn der Erblasser seinem Erben eine Million gibt, dann hat der Erblasser dieses Geld natürlich schon versteuert, und wenn der Erblasser die Million stattdessen einem Handwerker gibt, damit der ihm ein Haus baut oder dergleichen, dann muss der Handwerker darauf auch Steuern zahlen. Wenn man also den Erben und den Handwerker vergleicht, dann ist nicht einzusehen, warum der eine Steuern zahlen sollte, der dafür eine Gegenleistung bringt, nämlich der Handwerker, während der andere, der Erbe, das steuerfrei erhält. Insofern ist dieses Doppelbesteuerungsargument immer ziemlich oberflächlich.
Spengler: Lassen sie uns konzentrieren auf die mittelständischen Firmen. Gerade die schaffen doch derzeit Arbeitsplätze. Da haben wir doch gute Erfahrungen mit den Familienunternehmen gemacht. Wäre es da nicht gut, sie von der Erbschaftssteuer weitgehend zu entlasten?
Homburg: Das hat Schwierigkeiten sowohl rechtlicher Art als auch technischer Art. Rechtlich ist es so, dass das Grundgesetz eine Gleichbehandlung gebietet. Es ist nicht ohne Weiteres möglich, dass man sagt, wer zum Beispiel Bargeld oder ein Mietshaus erbt, der wird besteuert, und wer ein Unternehmen erbt, der bleibt steuerfrei. Das wäre eine Ungleichbehandlung dieser verschiedenen Erben.
Zweitens müssen Sie folgendes sehen: Wenn die Spielregel lauten würde, dass unternehmerisches Vermögen immer steuerfrei bleibt, aber zum Beispiel Bargeld oder ein Mietshaus besteuert wird, dann würden Mietshäuser und Wertpapiere eben in Unternehmen gepackt, sozusagen als Unternehmen verkleidet, um der Steuer auszuweichen.
Spengler: Nun sagen ja die Unternehmen, es droht eine Pleitewelle, weil: Viele Firmen können die Erbschaftssteuer, die beim Übergang anfällt, gar nicht bezahlen.
Homburg: Das ist meines Erachtens nicht zutreffend. Wenn wir uns mal in die Lage eines Erben versetzen: Er bekommt einen Unternehmensanteil vom Marktwert, sagen wir eine Million Euro. Dann muss er hierauf vielleicht 200.000 Euro an Erbschaftssteuer zahlen. Das wäre schon recht hoch gegriffen. Für diese 200.000 Euro kann er selbstverständlich einen Kredit aufnehmen und dafür seinen Unternehmensanteil, den er geerbt hat, als Sicherheit verpfänden.
Spengler: Bekommt er denn von den Banken, die heute ja doch sehr rigide vorgehen, einen Kredit?
Homburg: Ja, das kann man eindeutig bejahen, wenn man sieht, dass die Erbschaftssteuer im Verhältnis zum Marktwert des Anteils sehr gering ist. Das wäre dann im typischen Fall eine Beleihung in Höhe von ungefähr 20 oder 30 Prozent des Marktwertes des Unternehmensanteils, und das ist kein Problem. Eine Vollfinanzierung wäre natürlich nicht möglich, aber in dieser Höhe geht das.
Spengler: Also Sie fürchten keine Pleitewelle?
Homburg: Nein. Ich halte das für ein Zweckargument, das auch durch Wiederholung nicht richtiger wird.
Spengler: Und dass Familienunternehmen prinzipiell gefördert werden, lehnen Sie auch ab. Warum?
Homburg: Wir sehen ja jetzt am Beispiel dessen, was die Koalition beschließt, wie kompliziert in der Praxis der gute Vorsatz wird, den Familienunternehmen etwas Gutes zu tun. Wir haben die in dem Beitrag angesprochene Haltefrist, die 85-Prozent-Regelung. Das Ganze ist wahnsinnig kompliziert, erstens, und zweitens führt es dazu, dass jemand, der einen Unternehmensanteil erbt und eigentlich nicht interessiert ist oder auch nicht geeignet ist, das Unternehmen zu führen, dieses Unternehmen dann doch um der Steuerersparnis Willen führt. In dem Moment ist es wirtschaftspolitisch bedenklich. Denn dadurch, dass jemand, der nicht interessiert ist oder geeignet ist, ein Unternehmen zu führen, dieses gleichwohl führt, dadurch werden die Arbeitsplätze in dem Unternehmen nicht gesichert, was ja eigentlich die Absicht der Begünstigung ist, sondern sie werden gefährdet.
Spengler: Herr Professor Homburg, gibt es da viele Fälle?
Homburg: Viele Fälle in welcher Art?
Spengler: Viele Fälle, die eigentlich nicht geeignet sind, das Unternehmen zu führen.
Homburg: Nein. Es gibt solche und solche. Mir sind da keine Prozentzahlen bekannt. Aber aus Erfahrung weiß man, in manchen Familienunternehmen ist auch die zweite Generation noch sehr gut geeignet und auch interessiert und entsprechend ausgebildet, das Unternehmen zu führen, aber es gibt eben auch Erben, die zum Beispiel musisch, künstlerisch interessiert sind und überhaupt keine Lust haben, ein Unternehmen zu führen.
Spengler: Und es dann dennoch machen.
Homburg: Die es dennoch machen, obwohl es für die Arbeitnehmer des Betriebes und auch für die Erhaltung des Betriebes volkswirtschaftlich gesehen besser wäre, wenn ein solcher uninteressierter oder ungeeigneter Erbe das Unternehmen verkauft - zum Beispiel an die Manager des Unternehmens.
Spengler: Welche Regelung müssten denn die Politiker verabreden, damit so etwas nicht passiert? Was wäre Ihre Empfehlung, Ihre Alternative?
Homburg: Dieses Problem ist unlösbar, und das ist der Grund, warum ich dagegen bin, dass man solche Begünstigungen für Unternehmen vorsieht. Eine solche Begünstigung ist vor dem Gleichheitsgrundsatz ohnehin nur gerechtfertigt, wenn sie einem volkswirtschaftlichen Ziel dient, aber, wie ich eben dargestellt habe, meine ich, dass die Begünstigung in der Praxis eher Arbeitsplätze gefährdet als sichert. Deshalb halte ich sie auch für verfassungswidrig.
Spengler: Das heißt, wenn man sagt, sie sollen nicht begünstigt werden, die Firmen, bei der Erbschaftssteuer, dann müssten sie vielleicht Erbschaftssteuer nicht in Höhe von 20 Prozent, sondern vielleicht von 50 Prozent zahlen. Wäre das denn dann überhaupt noch finanzierbar von den Firmen?
Homburg: Die 50 Prozent, die Sie genannt haben, sind eine ganz extreme Zahl, die nach dem Gesetzentwurf bei Familienangehörigen überhaupt nie greift und bei fern stehenden Personen nur, wenn es wirklich auch um hohe Beträge geht. Es wäre aber, da stimme ich Ihnen vollkommen zu, richtig, wenn man einesteils keine Ausnahmen für Betriebe und dergleichen vorsieht, wenn man andererseits aber den Steuersatz, den Spitzensteuersatz senken würde. Das könnte man dann auch ohne Aufkommensverlust tun, und man hätte eine gleichmäßigere und wesentlich einfachere Regelung als die, die jetzt auf uns zukommt, die im Grunde niemand mehr versteht und um die es jahre- und jahrzehntelange Prozesse geben wird.
Spengler: Also eine hohe Erbschaftssteuer und eine niedrige Einkommenssteuer, das war der Finanzwissenschaftler Professor Stefan Homburg. Danke für das Gespräch, Herr Homburg.
Homburg: Danke auch.