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Wer alles zahlt, der spart

Die Hälfte des BAföGs wird als Zuschuss gewährt, die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das zurückgezahlt werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man jedoch seine Schulden stark reduzieren. Zahlt man beispielsweise alles auf einen Schlag zurück, kann sich das lohnen.

Von Sabrina Loi | 16.05.2012
    "Ich habe im Wintersemester 2001/2002 angefangen zu studieren, Hispanistik. Meine Regelstudienzeit hat neun Semester betragen, ich habe allerdings mein Studium nicht innerhalb von neun Semestern abgeschlossen."

    Alexandra war zwei Semester als Erasmus-Studentin in Spanien. Außerdem musste sie ein einjähriges Pflichtpraktikum machen. Entsprechend kam sie mit den vorgesehenen neun Semestern Regelstudienzeit nicht aus. Für die Rückzahlung des BAföG ist es aber egal, wie lange sie tatsächlich für ihr Studium gebraucht hat. Wichtig ist die Regelstudienzeit. Nach ihr richtet sich nämlich die Förderungshöchstdauer fürs BAföG und die allein zählt, erklärt Ralph Dimper vom Bundesverwaltungsamt. Das kümmert sich um die Abwicklung der BAföG-Rückzahlungen:

    "Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ablauf der sogenannten Förderungshöchstdauer und den Bescheid bekommen Sie etwa ein halbes Jahr vor Ablauf dieses Termins."

    Das ist selbst dann der Fall, wenn man aufgrund von Krankheit, Pflege eines Kindes oder der Mitarbeit in studentischen Gremien wie dem Fachschaftsrat, über die Förderungshöchstdauer hinaus BAföG bekommen hat. Ausschlaggebend ist das Datum, das als Förderungshöchstdauer oben rechts auf den BAföG-Bescheiden steht. Das ist der Stichtag: Fünf Jahre später ist die Rückzahlung fällig. Nur wer finanziell nicht in der Lage ist mit der Rückzahlung zu beginnen, kann einen Aufschub beantragen:

    "Dabei kommt es nur auf das Einkommen an, nicht auf das Vermögen. Die Freistellung ist auch noch bis zu vier Monaten rückwirkend möglich."

    Wird der vorgegebene Rückzahlungstermin nicht eingehalten, beträgt der Aufschlag auf das bis dahin zinslose Darlehen sechs Prozent auf den gesamten Darlehensbetrag. Nicht nur auf die Rate, die man nicht gezahlt hat. Für die reguläre Rückzahlung werden zwei Möglichkeiten angeboten:
    Alexandra: "Das Eine war alles auf einmal und das Zweite ist dann eine Ratenzahlung. Die Ratenzahlung sieht so aus, dass das eine monatliche Rate ist von 105 Euro, die aber nicht monatlich abgebucht wird, sondern quartalsweise. Das heißt, das sind dann einmal pro Quartal 315 Euro, die von meinem Konto abgebucht werden."

    Zahlt man seine BAföG-Schuld in einem Schlag zurück, werden zwischen acht und fast dreißig Prozent erlassen, gestaffelt je nach Höhe des Darlehensbetrags. Da kommt einiges zusammen: Schuldet man dem BAföG-Amt beispielsweise 7000 Euro, spart man über 1500 Euro, wenn man den Betrag auf einmal zurückzahlt. Finanziell belohnt werden außerdem besonders schnelle und gute Studenten. Ralph Dimper vom Bundesverwaltungsamt:

    "Wenn Sie ihr Studium vier Monate vor der Förderungshöchstdauer beendet haben, bekommen sie einen Teilerlass von 2560 Euro, das ist also ein Festbetrag. Wenn sie zwei Monate vor Förderungshöchstdauer das Studium beendet haben, gibt es 1025 Euro."

    Sparen kann man auch, wenn man zu den 30 Prozent der Besten seines Jahrganges innerhalb der eigenen Uni im jeweiligen Studiengang gehört. Dann kann der Darlehensbetrag um 15 bis 25 Prozent reduziert werden. Aber nur, wenn man spätestens ein Jahr nach Ende der Förderungshöchstdauer fertig wird. Die Teilerlassmöglichkeiten können auch kombiniert werden. Die Anträge kann man auf Verdacht stellen, denn mitunter weiß man gar nicht, wie gut man im Vergleich zu den Kommilitonen war:

    "Sie als Darlehensnehmer sollten auf jeden Fall, wenn sie das Gefühl haben, ich könnte dazu gehören, einen entsprechenden Antrag stellen, müssten dann mit einer Kopie Ihres Abschlusszeugnisses nachweisen, dass sie eine entsprechende Note haben und das Bundesverwaltungsamt hat zu jedem Studiengang und zu jedem Kalenderjahr von der entsprechenden Prüfungsstelle eine Meldung, wo sozusagen die Ecknote ist, wo die 30 Prozent Besten für diese Vergleichsgruppe enden, und wir können dann anhand ihrer Abschlussnote erkennen: Sie gehören dazu oder nicht."

    Wichtig hierbei: Der Antrag muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Rückzahlungsbescheides beim Bundesverwaltungsamt eingehen. Es profitieren aber nur noch Studierende von diesen Teilerlassen, die in diesem Jahr ihr Studium abschließen. Ab 1. Januar 2013 werden sie ersatzlos gestrichen.