Die Idee für das Schadensregister
Mit dem Schadensregister nimmt der Europarat einen Auftrag der UNO an. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte am 14. November 2022 beschlossen, die in der Ukraine entstandenen Schäden zu dokumentieren. In der nicht bindenden entsprechenden Resolution wurde gefordert, dass Russland für alle Verletzungen des Völkerrechts und der UNO-Charta in der Ukraine zur Rechenschaft gezogen wird und für entstandene Kriegsschäden aufkommt.
Das Register gilt als erster Schritt auf dem Weg hin zu möglichen Entschädigungszahlungen an die Ukraine. Alle von Russland in der Ukraine verursachten Schäden sollen darin festgehalten werden.
Welche Daten werden gesammelt?
Dokumentiert werden sollen Informationen und Beweise über Schäden, Verluste und Verletzungen, die Personen, Einrichtungen oder der ukrainische Staat auf allen Ebenen nach dem 24. Februar 2022, dem Tag des russischen Überfalls, durch russische Angriffe erlitten haben. Das gilt für das gesamte Gebiet der Ukraine – also auch für die von prorussischen Separatisten kontrollierten Gebiete im Osten und die Halbinsel Krim.
Zentralstelle in Den Haag, Außenstelle in der Ukraine
Das Schadensregister soll in Den Haag in den Niederlanden angesiedelt werden und gleichzeitig eine Außenstelle in der Ukraine erhalten. Geplant ist eine Projektlaufzeit von zunächst drei Jahren. Das Register soll sowohl niederländischem als auch ukrainischem Recht unterliegen. Seine Führung soll unabhängig von Nationalstaaten oder internationalen Organisationen agieren können. Die Finanzierung soll durch Beiträge der Mitglieder erfolgen. Teilnehmen können alle Mitglieder und Beobachter des Europarates sowie andere Länder, die dies beantragen und zugelassen werden.
Neue Institution zur Regulierung von Schäden
Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass neben dem Schadensregister eine neue internationale Institution geschaffen werden soll, die künftige Entschädigungen möglich machen soll. Diese soll sowohl über eine Kommission verfügen, bei der Kompensationswünsche angemeldet werden können, als auch über einen Entschädigungsfonds. Das genaue Format müsse aber noch festgelegt werden.
Offen ist etwa, woraus sich dieser Entschädigungsfonds speisen wird. Denkbar ist, dass dafür beschlagnahmte russische Vermögenswerte im Ausland herangezogen werden - was aber juristisch als sehr schwierig gilt. Das Schadensregister soll der erste Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden internationalen Entschädigungsmechanismus sein.
(Mit Material der Nachrichtenagentur Reuters)
Weiterführende Informationen
In unserem Newsblog zum Krieg in der Ukraine und seinen Auswirkungen finden Sie einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen.
Diese Nachricht wurde am 17.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.