Bundestag
Wie es nach der verschobenen Richterwahl weitergeht

Die geplante Wahl von neuen Richterinnen und Richtern für das Bundesverfassungsgericht ist verschoben worden. Sie wurde von der Tagesordnung des Bundestags genommen, weil sich Union und SPD wegen der SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf zerstritten hatten. Wie könnte es weitergehen?

    „Nächster Top 10 - Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts“ ist auf der Anzeigetafel im Bundestag zu lesen.
    Die Union hatte den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Spinner unterstützt und die SPD neben Brosius-Gersdorf die Jura-Professorin Kaufhold (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)

    Ist das Gericht weiter arbeitsfähig?

    Solange es keine Nachfolge gibt, bleiben die bisherigen Richterinnen und Richter geschäftsführend im Amt. Die Hälfte von ihnen wird im Bundestag gewählt und die andere Hälfte im Bundesrat. Für die aktuellen drei Neubesetzungen ist der Bundestag zuständig. Eigentlich soll innerhalb von zwei Monaten nach Ende einer Amtszeit ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt werden. Diese Frist ist in einem Fall bereits abgelaufen - dafür gibt es aber eine Regelung, die nun greift. Wenn innerhalb von zwei Monaten niemand gewählt ist, fordert der Wahlausschuss des Bundestags das Bundesverfassungsgericht auf, drei Vorschläge zu machen, die das Parlament aber nicht binden. Geht es um mehrere Positionen, bittet der Ausschuss um zwei Vorschläge pro Position.

    Um welche Richter geht es?

    Die Amtszeit von Verfassungsrichter Josef Christ, der im Ersten Senat tätig ist, lief Ende November aus, die von Doris König aus dem Zweiten Senat Ende Juni. Eine dritte Stelle soll Ende September frei werden, wenn Ulrich Maidowski (Zweiter Senat) auf eigenen Wunsch ausscheidet.
    Die eigentliche Amtszeit von Christ ist also bereits seit mehr als zwei Monaten vorbei. Der Wahlausschuss forderte das Gericht darum schon vor einiger Zeit zu Vorschlägen auf. Am 22. Mai machte dieses schließlich drei Vorschläge. Einen dieser Vorschläge hat die Union übernommen und Günter Spinner vorgeschlagen - zur Wahl kam es aber nun noch nicht. Für die anderen beiden Posten hat das Gericht noch keine Vorschläge gemacht und ist darum auch noch nicht gebeten worden.

    Wann könnte der Bundestag doch noch abstimmen?

    Am Freitag war die letzte reguläre Sitzung des Bundestags vor der Sommerpause. Wenn keine Sondersitzung angesetzt wird, müsste der Wahlausschuss das Gericht also noch vor der nächsten Sitzungswoche, die am 8. September beginnt, um Vorschläge für die Nachfolge von König bitten.
    Das Gericht selbst ist dabei an keine Frist gebunden - wenn es Vorschläge schickt, gilt aber eine Frist von drei Monaten für den Bundestag. Sollte der Bundestag innerhalb von drei Monaten nach den Vorschlägen des Gerichts immer noch niemanden gewählt haben, könnte der Bundesrat übernehmen. Das sieht der sogenannte Ersatzwahlmechanismus vor, der zum Jahreswechsel in Kraft trat.
    Bundestagspräsidentin Klöckner warb dafür, die verschobene Wahl in der nächsten regulären Sitzungswoche nachzuholen - also im September. Es bleibe die Verantwortung des Parlaments, zu einer Entscheidung zu kommen, sagte die CDU-Politikerin. "Die Fraktionen sind jetzt aufgerufen, sich darüber zu verständigen, mit welchem Vorschlag sie dann in die Wahl gehen möchten", sagte Klöckner. Sollte es einen neuen Personalvorschlag geben, müsse zunächst der Richterwahlausschuss erneut entscheiden.
    (Mit Material der Agence France-Presse)
    Diese Nachricht wurde am 11.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.