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Intensivmediziner Markus Wehler
Bei der Triage "gibt es immer Ungerechtigkeiten"
Das Bundesverfassungsgericht verlangt gesetzliche Vorgaben, um die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen in einer Triage-Situation zu verhindern. Der Intensivmediziners Markus Wehler ist der Ansicht, dass Menschen mit Behinderungen in einer solchen Situation "nicht immer schlechter dran sind" - etwa als Menschen mit schweren Grunderkrankungen. Einen gerechten Ausweg aus dem Dilemma sieht er nicht: "Es gibt immer eine Ungerechtigkeit, sonst würde man nicht triagieren müssen."
