Bestpreisklausel
15.000 Hotels wollen Schadenersatz von Booking.com

Jahrelang konnten Hotels Zimmer auf der eigenen Website nicht günstiger anbieten als auf Booking.com. Grund waren kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln. Mehr als 15.000 Hotels in Europa klagen nun auf Schadensersatz in Milliardenhöhe.

Wolf, Marcus |
Auf einem Smartphone ist die App des Reiseportals Booking.com zu sehen.
Booking.com ist Marktführer bei Online-Hotelbuchungen in Europa. Dass die Bestpreisklauseln der Plattform kartellwidrig waren, entschied der Europäische Gerichtshof vor einem Jahr. (picture alliance / dpa / Fabian Sommer)