
In einem Gutachten heißt es, die Angriffe der beiden Länder stellten nach herrschender Ansicht einen Verstoß gegen das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom UNO-Sicherheitsrat autorisiert worden seien.
Die Wissenschaftler weisen auch auf mögliche Konsequenzen für Deutschland hin.
Eine Beihilfe Deutschlands etwa durch die Nutzung hiesiger US-Militärbasen könne nicht ausgeschlossen werden. Das Gutachten war von der Fraktion Die Linke in Auftrag gegeben worden.
Eine Beihilfe Deutschlands etwa durch die Nutzung hiesiger US-Militärbasen könne nicht ausgeschlossen werden. Das Gutachten war von der Fraktion Die Linke in Auftrag gegeben worden.
Die USA haben die Angriffe auf den Iran mit dem Recht auf Selbstverteidigung begründet und auf die mögliche atomare Bedrohung durch den Iran verwiesen. Die Bundesregierung hat den Krieg noch nicht völkerrechtlich bewertet.
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Diese Nachricht wurde am 29.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
