Silvia Engels: Seitdem im vergangenen Juli in Nordrhein-Westfalen eine rot-grüne Minderheitsregierung ins Amt kam, wurde über Parteigrenzen hinweg immer mal wieder über Neuwahlen diskutiert: mal als wage Vorstellung, mal als Drohung, aber nie so richtig konkret.
O-Ton Hannelore Kraft: Wie lange das geht, werden wir sehen. Ich bin da sehr gelassen und ich glaube, dass das auch eine Chance ist für unsere Demokratie, denn die Bürgerinnen und Bürger wollen gar nicht, dass wir immer wieder in sozusagen unsere Schützengräben zurückgehen und uns von dort befeuern.
O-Ton Norbert Röttgen: Diese Landesregierung muss erst einen Neuanfang machen, haushaltspolitisch. Wenn sie damit scheitert, dann sind wir beim Thema Neuwahlen.
O-Ton Norbert Römer: Bei Neuwahlen würden sich die Karten ja immer wieder neu mischen und dann wäre es ja ein Wahlkampf, in dem die Regierung mit ihrer Politik gescheitert ist. Das gibt uns auch neue Chancen. Aber die Wählerinnen und Wähler sagen natürlich, sie waren gerade erst vor neun Monaten an der Wahlurne, haben diesen Landtag gewählt, und zunächst einmal ist doch jetzt der Landtag gefordert.
O-Ton Norbert Röttgen: Wenn die Reaktion der Regierung da ist, dann wird die CDU auch zu ihren Schlussfolgerungen und zu ihren Initiativen kommen, die auch in einem Neuwahlantrag münden können und wahrscheinlich auch werden.
O-Ton Reiner Priggen: Mein Wunschtermin für die nächste Wahl ist Mai, Muttertag 2015. Wenn tatsächlich so ein Antrag vorliegt – das ist ja auch von der CDU viel Getöse -, dann werden wir uns dazu verhalten und ansonsten machen wir unsere Arbeit.
O-Ton Hannelore Kraft: Es geht hier um Richtungsentscheidungen für Nordrhein-Westfalen. Diese Auseinandersetzung müssen wir politisch führen im Landtag, und wenn das im Landtag nicht geht, dann, glaube ich, muss man auch sehen, dass man dann auch die Bevölkerung darüber entscheiden lässt, welcher Weg für Nordrhein-Westfalen der richtige ist.
Engels: Stimmen von Hannelore Kraft bis Norbert Röttgen, rund um mögliche Neuwahlen in NRW. – Gestern nun hat ja das Landesverfassungsgericht in Münster ein weitreichendes Urteil für Nordrhein-Westfalen gefällt. Es erklärte nämlich den Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 für verfassungswidrig. Diesen Haushalt hatte die rot-grüne Minderheitsregierung auf den Weg gebracht, und Ministerpräsidentin Kraft prüft nun das Urteil und ihre SPD hat zugleich angekündigt, dann Neuwahlen auszurufen, falls die oppositionelle CDU nun auch gegen den kommenden Haushalt 2011 klagt. Am Telefon ist nun Oliver Wittke, er ist der Generalsekretär der nordrhein-westfälischen CDU. Guten Morgen!
Oliver Wittke: Guten Morgen, Frau Engels!
Engels: Die Frage, die sich alle stellen: Werden Sie nun klagen?
Wittke: Wenn die Landesregierung keine Konsequenzen aus dem gestrigen Urteil von Münster zieht und wenn sie bei einem hoffnungslos überschuldeten Haushalt 2011, der unserer Meinung nach verfassungswidrig ist, bleibt, werden wir klagen und dann werden wir auch den Schritt zu Neuwahlen einleiten.
Engels: Wovon hängt es denn ab, wie viel muss die Landesregierung sparen, damit Sie nicht klagen?
Wittke: Also die Grenze, die die Verfassung gibt, ist völlig klar. Sie darf nicht mehr Schulden machen, als sie investiert, das heißt nicht mehr als 3,8 Milliarden Euro Schulden machen. Da kommt es jetzt nicht auf 100 Millionen Euro an. Das, was wir kritisieren, ist, dass Frau Kraft und die rot-grüne Landesregierung das Schuldenmachen ja zum Regierungsprinzip erhoben hat, und das ist keine Zukunft für künftige Generationen, das ist keine solide Finanzpolitik.
Engels: Herr Wittke, dann machen Sie doch Vorschläge. Wo wollen Sie denn konkret sparen?
Wittke: Wir haben ja schon in der Vergangenheit, als wir Nordrhein-Westfalen regiert haben, deutlich gemacht, dass solide Finanzpolitik und das Setzen politischer Schwerpunkte kein Widerspruch sind.
Engels: Das sieht aber Hannelore Kraft anders, denn Sie haben ja auch viele Schulden hinterlassen.
Wittke: Wir haben beispielsweise im Jahre 2008 zum ersten Mal seit über 30 Jahren in unserer Regierungsverantwortung mehr Geld eingenommen, als wir ausgegeben haben in Nordrhein-Westfalen. Wir haben im Personalbereich gespart; Rot-Grün will über 2000 neue Stellen ausweisen. Wir haben bei Förderprogrammen gespart; Rot-Grün hat die Kürzungen, die wir schweren Herzens vorgenommen haben, alle wieder rückgängig gemacht. Wir sind auch der Meinung, dass wir uns beispielsweise die Abschaffung von Studiengebühren schlicht nicht leisten können. Das sind alles Punkte, die im Übrigen nicht geeignet sind, um das wirtschaftliche Gleichgewicht wieder herzustellen, und auch das hat das Gericht ja gestern von dieser Landesregierung gefordert.
Engels: Der Haushalt 2011 soll im Mai verabschiedet werden. Wann werden Sie entscheiden, ob Sie klagen?
Wittke: Wir können ja erst dann klagen, wenn es einen verabschiedeten Haushaltsplan gibt. Vorher geht das nicht. Wir erwarten aber sehr wohl von der Landesregierung, dass sie kurzfristig, nach Möglichkeit schon in einer Sondersitzung des nordrhein-westfälischen Landtages in der nächsten Woche erklärt, dass sie Konsequenzen aus dem Urteil von Münster ziehen wird, denn man kann nicht nach Rechtsbruch, der festgestellt wurde, einfach zur Tagesordnung übergehen und man kann auch nicht sagen, wir heilen das dann alles durch Neuwahlen, sondern ein Haushalt wird nur dann verfassungsgemäß, wenn er Konsolidierungsbemühungen deutlich werden lässt. Dazu sind Rot-Grün derzeit weder willens, noch in der Lage.
Engels: Bei dieser Sondersitzung nächste Woche könnte die CDU aber auch schon beantragen, den Landtag aufzulösen. Wollen Sie das nicht?
Wittke: Wir sind ja in unserer Argumentation konsequent geblieben. Wir haben immer gesagt, wir wollen, dass das Dokument des Scheiterns vorliegt, wir wollen, dass der Haushaltsplan 2011, wenn er nicht verfassungsgemäß ist, beklagt werden kann, und dann ist für uns der Zeitpunkt gekommen, an dem wir Neuwahlen herbeiführen werden. Ich glaube, dass der Zeitpunkt in der kommenden Woche noch nicht gekommen sein wird. Wir erwarten aber sehr wohl von der Landesregierung, dass sie sagt, wie sie nach dem erwiesenen Rechtsbruch auch Konsequenzen für 2011 ziehen will.
Engels: Herr Wittke, hängt Ihr Zögern vielleicht auch damit zusammen, dass eine Emnid-Umfrage vom Wochenende noch einmal bestätigt hat, dass nach jetzigem Zeitpunkt Rot-Grün bei Neuwahlen gemeinsam in Nordrhein-Westfalen auf 49 Prozent käme, Schwarz-Gelb dagegen nur zusammen auf 40 Prozent?
Wittke: Das ist für uns, die Frage von Neuwahlen, keine taktische Erwägung und keine taktische Frage. Wir stehen nicht jeden Morgen auf, halten den Finger in den Wind und überlegen uns dann, welche Positionen wir zu Neuwahlen einnehmen. Wir sind da völlig klar, und das seit Monaten. Wir sagen, wir wollen das Dokument des Scheiterns, wir wollen, dass offenbar wird, dass diese Landesregierung keinen verfassungsgemäßen ordentlichen Haushaltsplan 2011 vorlegen kann. Erst dann ist für uns der Zeitpunkt gekommen. Diejenigen, die taktieren, das sind die Parteien von SPD und Grünen, die in den vergangenen Wochen mehrfach ihre Meinung geändert haben. Erst drohen Herr Priggen und Herr Römer mit baldigen Neuwahlen, dann rudern sie wieder zurück und nennen Muttertag 2015 als Termin. Die Menschen wollen nicht, dass mit Neuwahlen gespielt wird. Wir spielen auch nicht mit Neuwahlen, sondern wir bleiben unserer Linie auch in den kommenden Wochen treu.
Engels: Oliver Wittke. Er ist der Generalsekretär der CDU in Nordrhein-Westfalen und wir sprachen mit ihm über die Konsequenzen aus dem gestrigen Urteil des Landesverfassungsgerichts in Münster, den Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 für verfassungswidrig zu erklären. Herr Wittke, vielen Dank für das Gespräch.
Wittke: Vielen Dank, Frau Engels.
O-Ton Hannelore Kraft: Wie lange das geht, werden wir sehen. Ich bin da sehr gelassen und ich glaube, dass das auch eine Chance ist für unsere Demokratie, denn die Bürgerinnen und Bürger wollen gar nicht, dass wir immer wieder in sozusagen unsere Schützengräben zurückgehen und uns von dort befeuern.
O-Ton Norbert Röttgen: Diese Landesregierung muss erst einen Neuanfang machen, haushaltspolitisch. Wenn sie damit scheitert, dann sind wir beim Thema Neuwahlen.
O-Ton Norbert Römer: Bei Neuwahlen würden sich die Karten ja immer wieder neu mischen und dann wäre es ja ein Wahlkampf, in dem die Regierung mit ihrer Politik gescheitert ist. Das gibt uns auch neue Chancen. Aber die Wählerinnen und Wähler sagen natürlich, sie waren gerade erst vor neun Monaten an der Wahlurne, haben diesen Landtag gewählt, und zunächst einmal ist doch jetzt der Landtag gefordert.
O-Ton Norbert Röttgen: Wenn die Reaktion der Regierung da ist, dann wird die CDU auch zu ihren Schlussfolgerungen und zu ihren Initiativen kommen, die auch in einem Neuwahlantrag münden können und wahrscheinlich auch werden.
O-Ton Reiner Priggen: Mein Wunschtermin für die nächste Wahl ist Mai, Muttertag 2015. Wenn tatsächlich so ein Antrag vorliegt – das ist ja auch von der CDU viel Getöse -, dann werden wir uns dazu verhalten und ansonsten machen wir unsere Arbeit.
O-Ton Hannelore Kraft: Es geht hier um Richtungsentscheidungen für Nordrhein-Westfalen. Diese Auseinandersetzung müssen wir politisch führen im Landtag, und wenn das im Landtag nicht geht, dann, glaube ich, muss man auch sehen, dass man dann auch die Bevölkerung darüber entscheiden lässt, welcher Weg für Nordrhein-Westfalen der richtige ist.
Engels: Stimmen von Hannelore Kraft bis Norbert Röttgen, rund um mögliche Neuwahlen in NRW. – Gestern nun hat ja das Landesverfassungsgericht in Münster ein weitreichendes Urteil für Nordrhein-Westfalen gefällt. Es erklärte nämlich den Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 für verfassungswidrig. Diesen Haushalt hatte die rot-grüne Minderheitsregierung auf den Weg gebracht, und Ministerpräsidentin Kraft prüft nun das Urteil und ihre SPD hat zugleich angekündigt, dann Neuwahlen auszurufen, falls die oppositionelle CDU nun auch gegen den kommenden Haushalt 2011 klagt. Am Telefon ist nun Oliver Wittke, er ist der Generalsekretär der nordrhein-westfälischen CDU. Guten Morgen!
Oliver Wittke: Guten Morgen, Frau Engels!
Engels: Die Frage, die sich alle stellen: Werden Sie nun klagen?
Wittke: Wenn die Landesregierung keine Konsequenzen aus dem gestrigen Urteil von Münster zieht und wenn sie bei einem hoffnungslos überschuldeten Haushalt 2011, der unserer Meinung nach verfassungswidrig ist, bleibt, werden wir klagen und dann werden wir auch den Schritt zu Neuwahlen einleiten.
Engels: Wovon hängt es denn ab, wie viel muss die Landesregierung sparen, damit Sie nicht klagen?
Wittke: Also die Grenze, die die Verfassung gibt, ist völlig klar. Sie darf nicht mehr Schulden machen, als sie investiert, das heißt nicht mehr als 3,8 Milliarden Euro Schulden machen. Da kommt es jetzt nicht auf 100 Millionen Euro an. Das, was wir kritisieren, ist, dass Frau Kraft und die rot-grüne Landesregierung das Schuldenmachen ja zum Regierungsprinzip erhoben hat, und das ist keine Zukunft für künftige Generationen, das ist keine solide Finanzpolitik.
Engels: Herr Wittke, dann machen Sie doch Vorschläge. Wo wollen Sie denn konkret sparen?
Wittke: Wir haben ja schon in der Vergangenheit, als wir Nordrhein-Westfalen regiert haben, deutlich gemacht, dass solide Finanzpolitik und das Setzen politischer Schwerpunkte kein Widerspruch sind.
Engels: Das sieht aber Hannelore Kraft anders, denn Sie haben ja auch viele Schulden hinterlassen.
Wittke: Wir haben beispielsweise im Jahre 2008 zum ersten Mal seit über 30 Jahren in unserer Regierungsverantwortung mehr Geld eingenommen, als wir ausgegeben haben in Nordrhein-Westfalen. Wir haben im Personalbereich gespart; Rot-Grün will über 2000 neue Stellen ausweisen. Wir haben bei Förderprogrammen gespart; Rot-Grün hat die Kürzungen, die wir schweren Herzens vorgenommen haben, alle wieder rückgängig gemacht. Wir sind auch der Meinung, dass wir uns beispielsweise die Abschaffung von Studiengebühren schlicht nicht leisten können. Das sind alles Punkte, die im Übrigen nicht geeignet sind, um das wirtschaftliche Gleichgewicht wieder herzustellen, und auch das hat das Gericht ja gestern von dieser Landesregierung gefordert.
Engels: Der Haushalt 2011 soll im Mai verabschiedet werden. Wann werden Sie entscheiden, ob Sie klagen?
Wittke: Wir können ja erst dann klagen, wenn es einen verabschiedeten Haushaltsplan gibt. Vorher geht das nicht. Wir erwarten aber sehr wohl von der Landesregierung, dass sie kurzfristig, nach Möglichkeit schon in einer Sondersitzung des nordrhein-westfälischen Landtages in der nächsten Woche erklärt, dass sie Konsequenzen aus dem Urteil von Münster ziehen wird, denn man kann nicht nach Rechtsbruch, der festgestellt wurde, einfach zur Tagesordnung übergehen und man kann auch nicht sagen, wir heilen das dann alles durch Neuwahlen, sondern ein Haushalt wird nur dann verfassungsgemäß, wenn er Konsolidierungsbemühungen deutlich werden lässt. Dazu sind Rot-Grün derzeit weder willens, noch in der Lage.
Engels: Bei dieser Sondersitzung nächste Woche könnte die CDU aber auch schon beantragen, den Landtag aufzulösen. Wollen Sie das nicht?
Wittke: Wir sind ja in unserer Argumentation konsequent geblieben. Wir haben immer gesagt, wir wollen, dass das Dokument des Scheiterns vorliegt, wir wollen, dass der Haushaltsplan 2011, wenn er nicht verfassungsgemäß ist, beklagt werden kann, und dann ist für uns der Zeitpunkt gekommen, an dem wir Neuwahlen herbeiführen werden. Ich glaube, dass der Zeitpunkt in der kommenden Woche noch nicht gekommen sein wird. Wir erwarten aber sehr wohl von der Landesregierung, dass sie sagt, wie sie nach dem erwiesenen Rechtsbruch auch Konsequenzen für 2011 ziehen will.
Engels: Herr Wittke, hängt Ihr Zögern vielleicht auch damit zusammen, dass eine Emnid-Umfrage vom Wochenende noch einmal bestätigt hat, dass nach jetzigem Zeitpunkt Rot-Grün bei Neuwahlen gemeinsam in Nordrhein-Westfalen auf 49 Prozent käme, Schwarz-Gelb dagegen nur zusammen auf 40 Prozent?
Wittke: Das ist für uns, die Frage von Neuwahlen, keine taktische Erwägung und keine taktische Frage. Wir stehen nicht jeden Morgen auf, halten den Finger in den Wind und überlegen uns dann, welche Positionen wir zu Neuwahlen einnehmen. Wir sind da völlig klar, und das seit Monaten. Wir sagen, wir wollen das Dokument des Scheiterns, wir wollen, dass offenbar wird, dass diese Landesregierung keinen verfassungsgemäßen ordentlichen Haushaltsplan 2011 vorlegen kann. Erst dann ist für uns der Zeitpunkt gekommen. Diejenigen, die taktieren, das sind die Parteien von SPD und Grünen, die in den vergangenen Wochen mehrfach ihre Meinung geändert haben. Erst drohen Herr Priggen und Herr Römer mit baldigen Neuwahlen, dann rudern sie wieder zurück und nennen Muttertag 2015 als Termin. Die Menschen wollen nicht, dass mit Neuwahlen gespielt wird. Wir spielen auch nicht mit Neuwahlen, sondern wir bleiben unserer Linie auch in den kommenden Wochen treu.
Engels: Oliver Wittke. Er ist der Generalsekretär der CDU in Nordrhein-Westfalen und wir sprachen mit ihm über die Konsequenzen aus dem gestrigen Urteil des Landesverfassungsgerichts in Münster, den Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 für verfassungswidrig zu erklären. Herr Wittke, vielen Dank für das Gespräch.
Wittke: Vielen Dank, Frau Engels.