
Deren Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe auch nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. In diesem Zusammenhang warnte er vor "Schnellschüssen", denn das Verbot einer politischen Partei könne nur der letzte Weg sein, wenn man die deutsche Verfassung schützen wolle. Aus Wüsts Sicht sollten in der Arbeitsgruppe der Verfassungsschutz, aber auch Verfassungsrechtler und weitere Experten von Bund und Ländern beteiligt sein.
Hintergrund der Debatte ist unter anderem die Frage, inwieweit sich eine Beteiligung der AfD an der künftigen Landesregierung in Sachsen-Anhalt auf die Sicherheitsarchitektur im bundesdeutschen Föderalismus auswirken könnte.
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Diese Nachricht wurde am 08.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.






