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Wulff-Prozess
Urteil wohl schon im Januar

Im Korruptionsprozess gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff zeichnet sich ein schnelles Ende ab. Der Vorsitzende Richter im Landgericht Hannover kündigte an, er wolle die Beweisaufnahme nach dem nächsten Verhandlungstag am 9. Januar schließen.

    In einem Zwischenfazit vor zwei Wochen hatte das Gericht bereits eine Einstellung des Verfahrens angeregt. Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow, es sei bisher nicht belegbar, dass Wulff sich der Vorteilsnahme schuldig gemacht habe. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung beharrten allerdings auf einem Urteilsspruch. Eine Verfahrenseinstellung kann aber nur einvernehmlich erfolgen.
    Auch bei der Verhandlung am Donnerstag habe sich "nichts richtig Überraschendes ergeben", sagte Frank Rosenow. Befragt worden war der Hauptermittler der Polizei. Beim nächsten Verhandlungstermin am 9. Januar soll nur noch ein zweiter leitender Polizist als Zeuge geladen werden. Danach, kündigte Rosenow an, wolle das Gericht die Beweisaufnahme schließen. Mit einem Urteil wird deshalb noch im Januar gerechnet.
    Plädoyers könnten schon am nächsten Verhandlungstag beginnen
    Wulffs Verteidiger boten an, schon am 9. Januar ihr Plädoyer zu halten. Zudem wollen sich die Verfahrensbeteiligten auf einen weiteren - dann wahrscheinlich letzten - Verhandlungstermin vor dem 22. Januar einigen.
    Wulff ist wegen Vorteilsannahme angeklagt, es geht laut Anklage um rund 720 Euro. Der frühere Bundespräsident soll sich für ein Filmprojekt des wegen Vorteilsgewährung mitangeklagten David Groenewold bei der Siemens-Spitze stark gemacht haben, nachdem der Unternehmer für ihn einen Teil der Kosten des gemeinsamen Oktoberfestbesuchs 2008 übernommen hatte. Das Gericht erklärte im Zwischenfazit kurz vor Weihnachten allerdings, Wulff müsse nichts von der Kostenübernahme gewusst haben.