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Wunschstudium per Gerichtsbeschluss

Der Run auf begehrte Studienfächer wie Psychologie ist groß. Nicht alle Anwärter schaffen es, einen Platz zu ergattern - und werden von den Hochschulen abgewiesen. Immer mehr junge Menschen versuchen nun, sich in ihr Studium gerichtlich einzuklagen.

Von Thomas Matsche |
    So wie 2010 an der TU Berlin, wo 40 Studierende mehr als von der Uni geplant und berechnet, in das Studienfach Wirtschaftsingenieurwesen aufgenommen werden mussten. Das hatte das Verwaltungsgericht Berlin geurteilt. Die Uni habe die Platzkapazitäten falsch berechnet, meinten die Richter. Und seitdem immer mehr westdeutsche Studierende in den Osten kommen, müssen sich auch ostdeutsche Unis wie in Halle mit klagenden Studierenden auseinandersetzen.

    Seit einem dreiviertel Jahr wartet Christian Mardink auf eine Entscheidung. Vom Verwaltungsgericht Halle, das darüber befinden soll, ob der 22-jährige Student vom Nebenfach in das Hauptfach Bachelor Psychologie wechseln kann. Christian Mardink war im Juli 2011, mit einer Abi-Note von 3,2, an der Numerus-Clausus-Hürde gescheitert. Eine Freundin riet ihm zu klagen. Sie sei den gleichen Weg gegangen und so in das Hauptfach Psychologie reingerutscht.

    "Dann hat sie mir eben von ihrem Fall damals erzählt und hat mir dann auch die Rechtsanwälte empfohlen in Leipzig und dann habe ich mich da eben gemeldet weil für mich klar war, dass ich über den normalen Weg nicht reinkommen werde."

    Diesen nicht normalen Weg sind im letzten Jahr acht Hallenser Psychologie-Studierende erfolgreich gegangen. Insgesamt klagen derzeit 400 Studierende gegen die Uni Halle. Sie fordern, dass die Hochschule die Anzahl der Studienplätze aufstocken müsse. Wer, wie im Fach Psychologie, 40 Studierende pro Semester aufnehmen könne, der kann auch 50 oder 60 aufnehmen. Die Platzkapazitäten seien nicht ausgeschöpft und falsch berechnet, so die Kläger. Prof. Christoph Weiser, Prorektor der Uni Halle, weist das zurück. Bei der Berechnung der Kapazitäten orientiere man sich an den Vorschlägen der Hochschulrektorenkonferenz. Im Schnitt 30 Studierende pro Seminar, maximal 150 Studierende pro Vorlesung. Mehr geht oft nicht, meint Christoph Weiser.

    "Wenn ich also in den Naturwissenschaften viel Laborbetrieb habe, dann habe ich jetzt neben der Kapazität der Lehre der reinen Berechnung auch zu berücksichtigen, dass es für Laborpraktika Unfallschutzvorschriften gibt. Auch die habe ich einzuhalten. Ich muss sehen wie viele Plätze in den Laboren vorhanden sind und, dass dort eben Restriktionen gegeben sind. In der Vorlesung ist es etwas einfacher aber ich glaube, auch Studierende werden merken, dass eine Vorlesung mit 100 Studierenden angenehmer ist als mit 500 oder 800 Studierenden und, dass ein Dozent wesentlich besser auf die Studierenden eingehen kann."

    Doch die Zahl der Studienplätze wird an manchen Hochschulen nach dem Prinzip "Pi mal Daumen" berechnet, kritisiert der Hallenser Rechtsanwalt Tino Bobach, der sich seit Jahren auf Studienplatzklagen spezialisiert hat. An der Fachhochschule Mannheim, die er im Auftrag einer Studentin erfolgreich verklagte, habe es damals z.B. keine richtige Kapazitätsberechnung gegeben. Manche Hochschulen haben zwar eine Kapazitätsberechnung, tricksen dabei aber, meint Bobach. Eigentlich sollte gelten: je mehr Lehrerangebot desto mehr Studierende. Manchmal sei es aber so, dass Hochschullehrer ihr Lehrangebot mindern könnten wenn sie z.B. Dekan oder gar Strahlenschutzbeauftragter der Hochschule sind. Tino Bobach, der bis zu 70 Studierende pro Semester vertritt, kann deshalb alle nur dazu ermutigen, wenn nötig, zu klagen.

    "Die Chancen sind so gut momentan, dass man mit erkläglichem finanziellen Aufwand dann auch zu seinem Ziel kommen kann und das wiegt das finanzielle Risiko in dem Bereich, nach meiner Auffassung total auf."

    Rund 1000 Euro kostet so ein Verfahren - pro Student und pro Semester. Auch Christian Mardink hat diese Summe bezahlt. Dafür hat er extra sein Sparbuch geplündert. Dass er mit seiner Klage Erfolg haben wird, ist nicht so sicher wie es Anwalt Tino Bobach suggeriert. Denn ähnlich wie in den Medizinstudiengängen stehen auch in der Psychologie die Chancen eher schlecht, eine Studienplatzklage zu gewinnen. Es gibt einfach zu viele Kläger. Am Ende entscheidet das Losglück. Christian Mardink wird deshalb weiter im Nebenfach studieren und wenn nötig auch ohne Hauptfach abschließen. Denn ein weiteres Mal wird er nicht klagen. Seine damalige Entscheidung hat Christian Mardink trotzdem nicht bereut:

    "Ja ich denke, dass man da auf jeden Fall bessere Chance hat also wenn man einen Studiengang unbedingt haben möchte. Das ist ja momentan wirklich die einzige Möglichkeit, um da noch reinzukommen. Und wenn ich das Geld noch mal hätte, würde ich das noch mal machen."