Montag, 29. April 2024

Paragraf 218
Debatte um mögliche Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Nach der Vorstellung von Empfehlungen einer Expertenkommission zum Abtreibungsrecht wird wieder über eine mögliche Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen diskutiert. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken erklärte, ein solcher Schritt sei nicht akzeptabel. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hingegen bezeichnete die Vorschläge als Meilenstein. Die Koalition hält sich bedeckt.

16.04.2024
    Familienministerin Lisa Paus (Grüne, li.), Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD, Mitte) und Justizminister Marco Buschmann (FDP, re.). Sie stehen während einer Pressekonferenz in Berlin an Redepulten, Lauterbach spricht und gestikuliert.
    Familienministerin Lisa Paus (Grüne, li.), Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD, Mitte) und Justizminister Marco Buschmann (FDP, re.) nehmen Stellung zu den Empfehlungen einer Expertenkommission zu neuen Abtreibungsregeln. (AP / Markus Schreiber)
    Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hat die vorgestellten Empfehlungen der Expertenkommission zur Legalisierung von frühen Abtreibungen zurückgewiesen. ZdK-Präsidentin Stetter-Karp sprach im Deutschlandfunk vom Ende eines klaren Lebensschutzkonzepts. Menschliche Würde bestehe von Anfang an. Aus Sicht des ZdK sei eine Fristenlösung von daher nicht akzeptabel. Insgesamt sei es irritierend, dass ohne Not an den Pfeilern des Paragrafen 218 gesägt werde. Lange Zeit habe in dieser Frage in der Gesellschaft Frieden geherrscht, erklärte Stetter-Karp. (Das vollständige Interview können Sie hier nachlesen.)

    Paritätischer Wohlfahrtsverband: Stigmatisierung beenden

    Dagegen begrüßte der Paritätische Wohlfahrtsverband die Empfehlungen als "wichtigen Meilenstein". Eine Verortung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts würde endlich die Stigmatisierung beenden, der ungewollt Schwangere bisher ausgesetzt seien. Die Bundesregierung müsse nun die Empfehlungen schnellstmöglich umsetzen.
    Die Gießer Ärztin Kristina Hänel, die wegen des vor einigen Jahren noch gültigen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden war und dadurch bundesweit bekannt wurde, hält eine Gesetzesänderung für sinnvoll. Sie sagte "t-online", ein Abbruch würde dann keine Straftat mehr darstellen. Die Stigmatisierung fiele ein Stück weit weg. Zudem wäre ein Schwangerschaftsabbruch dann ein medizinischer Eingriff, der Kassenleistung wäre. "Damit könnten Schwangere die Entscheidung frei von finanziellen Zwängen treffen", erklärte Hänel. Und Abtreibung könnte regulär als Thema im Medizinstudium behandelt werden.

    Lauterbach: keine weitere Debatte, die die Gesellschaft spaltet

    Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte gestern ihren Bericht vorgestellt. Demnach ist die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen nicht haltbar. Auch in der mittleren Phase der Schwangerschaft habe der Gesetzgeber Gestaltungsspielraum.
    Bei der Vorstellung des Berichts wollten weder Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) noch seine Kabinettskollegen Justizminister Buschmann (FDP) und Familienministerin Paus (Grüne) eine konkrete Aussage treffen. Lauterbach erklärte, es brauche bei einer so "hochsensiblen Materie" einen "breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens". Was man nicht brauche, sei eine "weitere Debatte, die die Gesellschaft spaltet". Die Empfehlungen würden jetzt regierungsintern beraten und anschließend an die Fraktionen weitergeleitet.
    Diese Nachricht wurde am 16.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.