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Zugunglück bei Bad Aibling
Fahrdienstleiter verhielt sich "nicht regelgerecht"

Das Zugunglück von Bad Aibling mit elf Toten und mehr als 80 Verletzten geht nach Angaben der Ermittler auf menschliches Versagen zurück. "Das Verhalten des Fahrdienstleiters ist nicht mit dem für ihn geltenden Regelwerk in Einklang zu bringen", sagte Wolfgang Giese von der Staatsanwaltschaft Traunstein. Es handelt sich seiner Einschätzung nach aber nicht um Vorsatz.

16.02.2016
    Zugunglück bei Bad Aibling
    Zugunglück bei Bad Aibling (dpa / picture-alliance / Peter Kneffel)
    Gegen den Fahrdienstleiter sei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung, Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr eingeleitet worden, sagte Staatsanwalt Giese in Bad Aibling.
    Der Fahrdienstleiter habe sich zunächst auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, sagte Giese. Am Montagnachmittag habe sich der Fahrdienstleiter jedoch gemeinsam mit seinen Verteidigern einer Vernehmung gestellt. Die Erkenntnis für Staatsanwalt Giese daraus: "Hätte er sich regelgerecht- also pflichtgemäß -verhalten, wäre es nicht zum Zusammenstoß der Züge gekommen." Er betonte, dass nach seiner Einschätzung nicht von einem Vorsatz auszugehen sei. Für technisches Versagen gebe es keine Anhaltspunkte.
    Einlassung des Beschuldigten "plausibel"
    Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen wurde ein Sondersignal gegeben, das nicht hätte gegeben werden dürfen. Der Fahrdienstleiter habe, als er seinen Fehler bemerkt habe, noch einen Notruf abgesetzt, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Branz. "Aber der ging ins Leere." Der Fahrdienstleiter hatte seinen Dienst am Unglückstag um 5.00 Uhr morgens begonnen.
    Die Einlassung des Beschuldigten war nach Angaben der Ermittler "in sich plausibel". Zum Inhalt wollten sie sich zunächst nicht äußern. Der Fahrdienstleiter wurde in Absprache mit seinen Verteidigern an einen sicheren Ort gebracht, sagte Oberstaatsanwalt Branz: "Ihm geht's nicht gut." Die Staatsanwaltschaft kennt aber den Aufenthaltsort des Fahrdienstleiters. In Untersuchungshaft ist der betroffene Fahrdienstleiter derzeit nicht. "Man muss nicht davon ausgehen, dass hier ein Haftgrund vorliegt", sagte Oberstaatsanwalt Giese. Es gehe schließlich um eine fahrlässige Tat.
    Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese
    Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese (dpa / picture-alliance / Peter Kneffel)
    Komplexe Ermittlungen
    Robert Kopp, Polizeipräsident Oberbayern Süd, berichtete von komplexen Ermittlungen, zahlreiche Daten und Datenträger seien sichergestellt worden, um den genauen Verlauf des Unglücks rekonstruieren zu können. Bei dem Unglück starben elf Menschen. 24 wurden schwer verletzt, 61 weitere leicht.
    (nch/am)