
Dass der Bericht zur Frage, ob die AfD vom Verdachtsfall auf den Status "gesichert extremistisch" hochzustufen ist, vor der Bundestagswahl wohl nicht mehr vorgelegt wird, sei verkehrt, fatal und eine falsche Interpretation der Rechtslage, sagte Kramer im Deutschlandfunk. Die Neutralitätspflicht und die Mäßigung im Wahlkampf werde in den Vordergrund gestellt, was keine durchgreifende Begründung sei. Das Bundesamt habe einen gesetzlichen Auftrag, zu warnen.
Kramer verteidigte die Bestrebung für ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Zuletzt hatten mehr als 200 Juristen dem parteiübergreifenden Antrag von Bundestagsabgeordneten dazu Erfolgsaussichten attestiert. Auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende nahm die Partei unter anderem den Begriff Remigration offiziell in ihr Wahlprogramm auf. Der Begriff dient Rechtsextremen als Chiffre für massenhafte Ausweisungen und für ein Vergrämen von Menschen mit einem Migrationshintergrund.
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Diese Nachricht wurde am 13.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.