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Zweckentfremdungen von Mietwohnungen
Hamburgs Nummer gegen Airbnb & Co

Die Untervermietung von Wohnungen über Internet-Portale wie Airbnb verschärft vor allem in Großstädten die Wohnungsnot. Hamburg will diesen Trend jetzt mit einer "Wohnraumschutznummer" bekämpfen. Die brauchen künftig alle, die Wohnungen untervermieten wollen.

Von Axel Schröder | 21.08.2018
    Das Logo von AirBnB am Eingang der Berliner Niederlassung.
    Hamburg will die Nutzung Privatwohnungen als Ferienunterkünfte über Portale wie AirBnB einschränken. (dpa / Jens Kalaene)
    Schon nächstes Jahr soll auch in Hamburg ein verschärftes Wohnraumschutzgesetz gelten, um die Zweckentfremdungen von Mietwohnungen einzudämmen. Wer also Wohnraum, der auch in der Hansestadt besonders knapp ist, zum Geldverdienen dauerhaft an Touristen vermietet, muss in Zukunft mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro rechnen, erklärte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher heute im Rathaus:
    "Wichtig ist ja, wenn sie an die harten Pappenheimer wollen, wo wahrscheinlich, wenn man das organisiert, hohe Beträge im Raum stehen, dann ist es schon ganz gut, wenn man sagt: 'Wir haben hier auch noch Luft nach oben!' Und eine halbe Million als Bußgeld, dass muss man sagen, hat schon eine präventiv abschreckende Wirkung. Und wir wollen an dieser Stelle dann auch konsequent arbeiten können! Das ist eigentlich der Wunsch. Mehr nicht."
    7.000 Airbnb-Anbieter in Hamburg
    Es gehe gerade nicht darum, die Idee von Portalen wie Airbnb zu bekämpfen. Auch weiterhin sollen Menschen ihre Mietwohnung für maximal zwei Monate pro Jahr an Touristen über ein solches Portal vermieten dürfen. Etwa 7.000 Wohnungen bietet allein Airbnb in der Hansestadt an. Beenden will der Senat aber die weit verbreitete Praxis, Wohnungen nur zum Zweck der Weitervermietung anzumieten.
    Durchgesetzt werden soll dieses Ziel über eine so genannte "Wohnraumschutznummer": Ohne diese Nummer dürfen in Zukunft keine Hamburger Wohnungen mehr über Internetportale weitervermietet werden. Vergeben wird die Nummer in einem Onlineverfahren, Kosten für die Anbieter fallen dafür nicht an, so Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeld.
    "Es gibt dann einen automatischen Abgleich der abgegebenen Daten mit dem Melderegister und - soweit es keine Unstimmigkeiten gibt, wird sofort diese Nummernvergabe erfolgen. Und diese Wohnraumschutznummer, das ist wirklich das Wichtige, muss der Anbieter oder die Anbieterin bei jedem Angebot, in jeder Werbeanzeige angeben. Das ist völlig egal, ob es sich hier um das Internet handelt oder um ein Anzeigenblatt einer Tageszeitung oder einen Aushang im Supermarkt."
    Viele Wohnungen werden auch als Büros zweckentfremdet
    Aber es gibt auch Ausnahmen: mehr als zwei Monate pro Jahr können Anbieter Wohnfläche vermieten, wenn diese weniger als Hälfte der Gesamtfläche ausmacht. Und wer beispielsweise beruflich für ein halbes Jahr seinen Wohnort wechselt und die eigenen vier Wände in dieser Zeit untervermieten möchte, kann beim zuständigen Bezirksamt einen Antrag auf Zweckentfremdung stellen.
    Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg begrüßt nicht nur die geplanten Verschärfungen des Wohnraumschutzgesetzes. Sondern auch, dass zehn Behördenmitarbeiter die Wohnraumvermittlung überwachen sollen. Allerdings, so Chychla, gebe es noch mehr Potential in Hamburg.
    "In Hamburg ist der Wohnraum nicht nur durch Touristen zweckentfremdet, sondern es gibt auch andere Zweckentfremdungen: durch Büronutzung, durch gewerbliche Nutzung. Nach unseren Schätzungen könnte man etwa 20.000 bis 30.000 Wohnungen dem normalen Wohnraum wieder zuführen, wenn jegliche gewerbliche Nutzung von Wohnraum untersagt werden würde."
    Aber dieses Problem, so Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg, wolle der Senat bislang nicht angehen.