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40 Jahre Mitbestimmungsgesetz
Bei wichtigen Entscheidungen mitreden dürfen

Erbitterte Kontroversen über mehr als zehn Jahre hinweg waren vorangegangen: 1976 wurde das Gesetz zur Mitbestimmung in Kapitalgesellschaften verabschiedet. Es regelt für Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Aufsichtsräten. Das Gesetz ist mittlerweile in die Jahre gekommen. Umgehungsstrategien gibt es viele.

Von Brigitte Scholtes | 30.06.2016
    Eine rote Kappe mit IG Metall-Logo und eine angebissene Brezel liegen auf einem Tisch.
    Gewerkschaften wie der IG Metall hat das Mitbestimmungsgesetz mehr Einfluss gebracht. (dpa / Sebastian Willnow)
    Schon 1962 hatte der DGB, der Deutsche Gewerkschaftsbund, einen ersten Gesetzentwurf zur Mitbestimmung vorgelegt. Doch erst nach der Bundestagswahl im November 1972 nahm sich die damalige Bundesregierung noch unter Bundeskanzler Willy Brandt des Themas an. Die Arbeitgeber wehrten sich heftig, sparten nicht mit Angriffen, wie der damalige DGB-Vorsitzende Heinz-Oskar Vetter im Mai 1974 in einer Rede vor Gewerkschaftern schilderte:
    "Gewerkschaftsstaat und Funktionärsherrschaft – mit diesen Schlagworten versuchen die Unternehmer, ihre Verbände und politischen Freunde die Öffentlichkeit zu verdummen."
    Die Arbeitgeberverbände bezeichneten die paritätische Mitbestimmung als einen "Fremdkörper" in der sozialen Marktwirtschaft – mit unabsehbaren Folgen, wie der damalige Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer Ende 1975 zu erklären versuchte:
    "In diesem Gesetz, im Zusammenwirken der paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat, der Mitbestimmungsregelung im Betriebsverfassungsgesetz liegt ein solcher Machtzuwachs des einen Sozialpartners, dass es nicht ohne Folgen für die Wirtschaft und meines Erachtens auch darüber hinaus im Staat bleiben kann."
    Mitbestimmung ist Macht
    Eine Verschiebung der Macht – die hatten die Gewerkschaften ja auch gefordert, wie der damalige DGB-Chef Vetter bekräftigte:
    "Jawohl, die Mitbestimmung ist eine Machtfrage. Aber es geht nicht um den Aufbau irgendeiner Gewerkschaftsmacht, sondern es geht eben um die Überwindung einer ausschließlichen Unternehmermacht."
    Vor 40 Jahren trat dann trotz der heftigen Proteste das Mitbestimmungsgesetz in Kraft. In Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern müssen seither die Aufsichtsräte paritätisch besetzt werden, der Aufsichtsratsvorsitzende verfügt über zwei Stimmen. 2004 wurde zudem für Unternehmen, die 500 bis 2000 Mitarbeiter beschäftigen, festgelegt, dass ein Drittel der Sitze im Kontrollgremium mit Arbeitnehmern besetzt werden muss.
    Die Mitarbeiter schätzen die Mitbestimmung, das zeigt – wenig überraschend – eine Umfrage der IG Metall unter ihren Mitgliedern:
    "Über Arbeitszeiten, Mittagspause, dass man beispielsweise als Auszubildender auch mal sagen kann, du, es gibt vielleicht auch Möglichkeiten, Dinge so zu machen und nicht unbedingt nach dem Schema, das der Chef vorgibt."
    "Bei wichtigen Entscheidungen, die anstehen, einfach sein Mitspracherecht, dass man einfach mal was sagen darf", das schätzt ein anderer in der Umfrage.
    Fluchtwege und Umgehungsstrategien
    Doch viele Unternehmen versuchen sich immer noch der Mitbestimmung zu entziehen, etwa über Aufspaltung, Outsourcing, Werkverträge oder Leiharbeit, klagte vor einem Jahr der damalige IG-Metall-Chef Detlef Wetzel:
    "Das sind alles Instrumente, um sozusagen die Mitbestimmung auszuhöhlen, Nebenbelegschaften zu bilden, Belegschaften zweiter Klasse, dritter Klasse zu bilden, und so die Mitbestimmung der Betriebsräte, aber auch die Mitbestimmung des Mitbestimmungsgesetzes zu umgehen."
    Oder sie geben sich eine andere Rechtsform, die der britischen "Limited" etwa oder der Europäischen Aktiengesellschaft SE, in der es kein verpflichtendes Modell der Mitbestimmung gibt. Große Unternehmen wie Allianz, BASF, EON oder SAP sind inzwischen eine SE.