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Abschiebung in Krisengebiete
"Das wäre ein Bruch des Völkerrechts"

Nach den Anschlägen und dem Amoklauf in Bayern ist eine politische Debatte über die Konsequenzen entbrannt. Zur Debatte stehen unter anderem eine Asylrechtsverschärfung und eine Aufrüstung der Polizei. Besonders die Forderung, Asylbewerber auch in Krisengebiete abzuschieben, stößt auf Kritik.

27.07.2016
    Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) des Landeskriminalamtes Thüringen während einer Übung.
    Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) des Landeskriminalamtes Thüringen während einer Übung. (dpa-Zentralbild / Jan Woitas)
    Die von der CSU angestoßene Debatte über Abschiebungen straffällig gewordener Asylbewerber auch in Krisengebiete stößt bei Sozialdemokraten, Linken und der Menschenrechtsorganistion Amnesty International auf scharfen Widerspruch. Die SPD-Rechtspolitikerin Eva Högl sagte dem RBB, die Forderung sei unsinnig. Das dürfe man "überhaupt nicht machen".
    Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) mahnte in der "Welt": "Wir dürfen gerade in emotional so aufgeladenen Zeiten wie dieser unsere rechtsstaatlichen Grundsätze nicht einfach über Bord werfen."
    "Wäre ein Bruch des Völkerrechts"
    Die innenpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, sagte im Deutschlandfunk: "Ich habe ein ganz großes Problem damit, dass jetzt alle im Grunde genommen die Sicherheitsfrage einzig und allein mit den Flüchtlingen verbinden." Es dürfe nicht zugelassen werden, das Rechtspopulisten die Ereignisse nutzten, um eine schärfere Abschiebepolitik zu fordern.
    Der serbische Pass eines abgelehnten Asylbewerbers mit dem Stempel 'Abgeschoben", aufgenommen am 24.11.2015 auf dem Flughafen Leipzig-Halle in Schkeuditz (Sachsen).
    Die CSU fordert, Asylbewerber auch in Krisenländer abzuschieben. (dpa / picture alliance / Sebastian Willnow)
    Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte die Debatte. "Kein Mensch darf in ein Land abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit gefährdet sind", sagte die Leiterin der Asylabteilung , Andrea Berg, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Alle Staaten der Welt seien an dieses Prinzip gebunden, auch Deutschland.
    Dies gelte vor allem für Kriegsgebiete. "Wer auch immer fordert, man solle Flüchtlinge in Kriegsgebiete abschieben, sollte sich bewusst sein, dass solche Abschiebungen einen klaren Völkerrechtsbruch darstellen würden."
    CSU forderte Abschiebung in Kriesengebiete
    Nach der Axt-Attacke in einem Zug bei Würzburg und dem Selbstmordanschlag in Ansbach hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gefordert, dass straffällige Asylbewerber leichter abgeschoben werden sollten. Eine Abschiebung in Krisenregionen dürfe dabei kein Tabu sein. Ähnlich äußerte sich zuvor auch Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU).
    Der Freistaat hat zudem angekündigt, als Reaktion auf die jüngsten Gewalttaten wie dem Amoklauf in München die Polizei besser auszurüsten. Die Personalstärke der Landespolizei solle kontinuierlich gesteigert werden, heißt es in einem Strategiepapier der Landesregierung, aus dem die Funke Mediengruppe zitierte. "Das Gleiche erwarten wir auch von den anderen Ländern und dem Bund", heißt es demnach in dem Papier. Zudem werde gefordert, dass die Bundeswehr zur Grenzsicherung eingesetzt werden solle, wenn die Kräfte der Bundespolizei nicht ausreichten.
    Bundeswehr: Nur bei Großlagen ein Einsatz im Inneren
    Die Bundeswehr allerdings betonte, ein Einsatz von Soldaten im Inneren komme nur bei Großlagen infrage. "Wir sind für eine Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit, wie es das Grundgesetz vorsieht. Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei", sagte der stellvertretende Vorsitzende Andreas Steinmetz der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
    Nur bei Großlagen, die ohne die Hilfe der Streitkräfte nicht beherrschbar seien, stehe es außer Frage, dass die Bundeswehr auf Bitte der Länder zum Einsatz kommen könne. "Solche Situationen müssen dringend geübt werden, insbesondere mit Blick auf die Schnittstellen der Bundes- und Landesbehörden."
    (hba/fwa)