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"Das kann man nicht mit 21 beginnen"

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, lehnt ein höheres Mindestalter für den Umgang mit Sportwaffen ab. Es gebe keine Sportart, die man mit 21 Jahren beginnen könne, sagte der CSU-Politiker. Uhl plädierte dafür, alle Waffenbesitzer anzuschreiben und noch einmal ausdrücklich auf die rechtlichen Bestimmungen hinzuweisen.

Hans Peter Uhl im Gespräch mit Jasper Barenberg |
    Jasper Barenberg: Wir wollen, dass sich etwas ändert in dieser Gesellschaft, und wir wollen mithelfen, damit es kein zweites Winnenden mehr geben kann. Am Samstag, dem Tag der Trauerfeier für die Opfer des Amoklaufes, haben Angehörige diese Worte an die Öffentlichkeit gerichtet, in einem offenen Brief adressiert auch an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Darin fordern sie unter anderem, sogenannte Killerspiele zu verbieten, den Jugendschutz im Internet zu verbessern. Und sie verlangen, das Waffenrecht zu verschärfen. Damit erhält die Diskussion um politische Konsequenzen aus der Tat neuen Auftrieb, vor allem mit Blick auf das Waffenrecht. Darüber möchte ich jetzt mit Hans-Peter Uhl von der CSU sprechen, dem innenpolitischen Sprecher der Unionsbundestagsfraktion. Herr Uhl, der Berliner Innensenator Eckhart Körting von der SPD fordert ja, die Zahl zu begrenzen. Unterstützen Sie einen solchen Vorstoß?

    Hans-Peter Uhl: Die Zahl der legalen Waffen sollte man begrenzen, das tun wir auch. Ich selbst, als ich in München noch Innensenator war, so heißt es in Berlin, habe regelmäßig jedes Jahr, elf Jahre lang, die Zahl der legalen Waffen begrenzt. Wir werden aber immer noch einen Restbestand haben. In München sind es etwa 20.000 Haushalte, in denen legale Waffen sind - bei Jägern, bei Schützen, bei Angehörigen der Sicherheitsdienste -, da kann man nicht sehr viel mehr abbauen. Einige schon, aber nicht sehr viel mehr.

    Barenberg: 2,5 Millionen Deutsche haben ja das Recht, eine Waffe zu besitzen, viele haben aber nicht nur eine Waffe, sondern gleich ein ganzes Arsenal. Reichen für einen Sportschützen oder einen Jäger beispielsweise nicht zwei oder drei Waffen? Warum müssen es so viele sein?

    Uhl: Es ist richtig, dass wir bei einigen Sportschützen genauer hinschauen müssen, warum diese so viele Waffen haben, also ein Dutzend oder gar mehr, da würden möglicherweise auch weniger reichen. Dem Thema sollten wir uns widmen. Wir sollten uns auch dem Thema der Aufbewahrungsmodalitäten noch mal widmen. Wir haben ja in dem Fall in Winnenden gesehen, dass alle Waffen wohl korrekt aufbewahrt waren bis auf eine einzige, die vierzehnte, die Beretta-Pistole. Und mit der wurde das Unheil angerichtet. Daran sieht man, es geht immer nur um eine einzige Waffe und nicht um die Vielzahl der Waffen, von der wir gerade reden.

    Barenberg: Sie haben gerade gesagt, Sie unterstützen es, die Zahl der Waffen zu beschränken. Wie soll das denn geschehen?

    Uhl: Ja, also der legale Waffenbesitz ist ja abhängig von einer Zuverlässigkeitsprüfung und vor allem von einer Bedürfnisprüfung. Das Bedürfnis habe ich in meiner Zeit des aktiven Waffenvollzugs als Innensenator in München in aller Regel verneint. Ein Bedürfnis, eine Waffe zu haben, hat man in der Regel nicht. Für die Sicherheit der Menschen sorgt die Polizei, und da braucht man sich nicht selbst bewaffnen.

    Barenberg: Wie viel Waffen dürften denn nach Ihrer Meinung dann noch erlaubt sein, für einen Schützen beispielsweise?

    Uhl: Das müssten wir mit den Schützen noch mal besprechen, ob man aufgrund der Tätigkeit und der Teilnahme bei Wettbewerben, die bei Schützen üblich sind, ob man die Zahl der Waffen begrenzen kann.

    Barenberg: Wenn man etwa hört, dass Schützen 15, 20 Waffen in ihrem Waffenschrank zu Hause haben - gut gesichert hoffentlich -, dann fragt man sich ja schon, ob das nicht schon Waffenkult ist und nichts mehr mit Sport zu tun hat. Fragen Sie sich das auch?

    Uhl: Ich frage mich natürlich auch, was bei großkalibrigen Pistolen es zu tun hat mit Sportschützentum. Es gibt meines Wissens keinen Wettbewerb, bei dem man einen großkalibrigen Revolver oder eine großkalibrige Pistole mit neun Millimeter braucht.

    Barenberg: Das derzeitige Waffenrecht - es heißt ja immer, es sei eines der schärfsten der Welt -, das gestattet aber auch beispielsweise einem 14-Jährigen heute schon, an einer großkalibrigen Pistole ausgebildet zu werden. Das beklagen ja beispielsweise auch die Angehörigen der Opfer in dem offenen Brief, den ich erwähnt habe. Warum nicht die Altersgrenze beispielsweise in diesem Punkt auf 21 Jahre heraufsetzen?

    Uhl: Das wäre völlig falsch, auf 21 Jahre heraufsetzen. Es geht ja gerade bei ernst zu nehmenden Wettbewerben von Sportschützen darum, dass auch Jugendliche unter strenger Aufsicht der Eltern, der Erziehungsberechtigten und dem Schützenverein natürlich nur unter Kontrolle das Schießen erlernt. Und das kann man nicht mit 21 beginnen. Es gibt keine Sportart, die Sie mit 21 beginnen.

    Barenberg: Sie haben einen anderen Punkt gerade erwähnt, die Frage der Munition. Sportschützen dürfen heute Munition privat erwerben und sie auch privat aufbewahren. Schießen dürfen sie dagegen ja nur auf der Schießbahn. Warum also nicht die private Aufbewahrung von Munition verbieten? Wären Sie dafür?

    Uhl: Wir haben jetzt gesetzlich geregelt eine getrennte Aufbewahrung von Waffe und Munition, und alles in verschlossenen Behältnissen. Das ist dem Grunde nach sinnvoll und sorgt für Sicherheit. Wenn man jetzt fordert, dass man nicht nur getrennt die Munition von einer Waffe aufbewahrt, sondern die Munition im Sportschützenverein aufbewahrt, dann stellen sich ganz praktische Fragen, dass dann bei dem Sportschützenverein - nehmen Sie mal 100 Mitglieder à soundso viel 100 Schuss - ganze Waffenarsenale oder Munitionsdepots entstehen, da ist die Frage, ob das mehr Sicherheit bringt oder nicht mehr Gefährdung durch Einbruchsanreize.

    Barenberg: Ich habe Sie also richtig verstanden, eine Verschärfung des Waffenrechts selber lehnen Sie ab?

    Uhl: Vor Winnenden war Erfurt. Und vor Erfurt waren andere Vorkommnisse. Und jedes Mal haben wir mit dem Waffenrecht durch Verschärfung reagiert. Es ist mittlerweile so, dass uns als Gesetzgeber nicht mehr viel einfällt beim Waffengesetz. Dennoch sind wir offen für weitere Anregungen, die sich auch aus diesem Fall ergeben, die wir nach Erfurt noch nicht bedacht haben sollten. Also man sollte nie Nein sagen bei dem Thema. Aber noch mal: Sie hatten anfangs zu Beginn Ihrer Moderation auf Killerspiele hingewiesen. Da sind wir in einem ganz anderen weiten Feld, das auch mit kausal wohl war für diesen Fall. Da ist der Gesetzgeber noch lange nicht am Ende seiner Überlegungen angelangt, sondern da haben wir erst angefangen nachzudenken.

    Barenberg: Ich würde trotzdem aber noch mal gern, Herr Uhl, bei den Waffen bleiben, beispielsweise bei dem Vorschlag von Bundeskanzlerin Angela Merkel, unangemeldete Hausbesuche bei Waffenbesitzern durchzuführen. Was halten Sie davon?

    Uhl: Dem Grunde nach ist das überhaupt kein Problem, wenn die Waffenbehörde Zweifel hat an der sorgfältigen Aufbewahrung, kann sie auch unangemeldet kommen. Der Waffenbesitzer, wenn an der Tür geklingelt wird und die Waffenbehörde meldet sich, der wird natürlich sofort die Tür weit auf machen, denn alles andere würde ihm sehr schlecht bekommen. Denn der Waffenbesitzer wird von der Waffenbehörde, wenn sie gewissenhaft geführt wird, an einem ganz kurzen Zügel gehalten. Kein Waffenbesitzer könnte sich leisten, der Waffenbehörde Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren.

    Barenberg: Das nicht, aber in Berlin - berichtet beispielsweise der "Spiegel" - ist im vergangenen Jahr nicht einer von 19.000 Waffenbesitzern überhaupt überprüft worden. Kann es dabei bleiben?

    Uhl: Da sind wir bei der Frage der personellen Ausstattung der Waffenbehörden. Ich habe auch mit den Kollegen, meinen früheren Kollegen von der Waffenbehörde München gesprochen. Schauen Sie, wenn Sie 20.000 Haushalte in einer Großstadt wie München haben, in Berlin dürften es noch mehr sein, wie viel Menschen braucht man dann, die abends wohlgemerkt, wenn die Menschen zu Hause sind, die Waffenbesitzer, ausrücken, und zwar zu zweit, um mit einer gewissen Regelmäßigkeit dort zu erscheinen und zu kontrollieren, ob die Waffen sorgfältig aufbewahrt sind. Zweitens: Nehmen wir den Fall in Winnenden. Was wäre dann passiert, wenn ein Tag zuvor eine Kontrolle stattgefunden hätte. Dann hätte der Herr Kretschmar sicher gesagt, hier sind meine Waffen, alle wohl verschlossen, dann hätte der Beamte gefragt: Und wo ist die Beretta-Pistole? Dann hätte der Herr Kretschmar natürlich nicht gesagt, die liegt immer offen in meinem Schlafzimmer, sondern er hätte irgendeine Notlüge gebraucht. Er hätte gesagt: Die Waffe, die Beretta ist gerade beim Büchsenmacher in Reparatur. Und was wäre der Erkenntnisgewinn gewesen? Nahezu null.

    Barenberg: Die Frage wäre nur, ob man das Bewusstsein schärfen könnte bei Waffenbesitzern mit solchen unkontrollierten Besuchen.

    Uhl: Das ist ein Aspekt, den man ernst nehmen muss. Ich meine, wir sollten den Anlass von Winnenden wieder benutzen, um alle Waffenbesitzer im Besitz von legalen Waffen anzuschreiben und sie auf die Aufbewahrungspflichten hinzuweisen und ihnen zu sagen: Wenn wir bei einer unangemeldeten Kontrolle einen Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht feststellen, ist dies in der Regel der Beweis Ihrer Unzuverlässigkeit und führt dazu, dass Ihnen alle Waffen abgenommen werden, auch wenn nur eine einzige offen herumliegt.

    Barenberg: Hans-Peter Uhl, der innenpolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Vielen Dank!