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Diagnose psychischer Krankheiten
"Das geht den Arbeitgeber nichts an"

Sollte nach dem Fall des krankgeschriebenen Co-Piloten die ärztliche Schweigepflicht gelockert werden, damit Arbeitgeber besser informiert sind? Nein, findet Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer. Es gebe in Deutschland ein gutes System für Patienten, die ihr Umfeld gefährden könnten, sagte er im DLF.

Frank Ulrich Montgomery im Gespräch mit Carsten Schroeder | 31.03.2015
    Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer
    Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (imago / Müller-Stauffenberg)
    Wenn ein Arzt Erkenntnisse - nicht nur den Verdacht - habe, dass ein Patient eine Gefahr für sich oder andere sein könnte, müsse er es den zuständigen Behörden melden. Nur die könnten auch Handlungen ausführen, wie zum Beispiel bei Berufskraftfahrern die Stilllegung des Führerscheins oder eben beim Piloten des Pilotenscheins.
    Details über den Gesundheitszustand hätten in den Händen von Arbeitgebern jedoch nichts zu suchen, betonte Montgomery, auch mit Blick auf eine mögliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch eine elektronische Krankschreibung ohne genaue Diagnosedetails hält er für wenig zielführend.
    Dass die Staatsanwaltschaft im Falle des Germanwings-Piloten Details über psychische Vorerkrankungen an die Presse gegeben hat, hält er für problematisch. "Ich bin kein Jurist, aber die ärztliche Schweigepflicht gilt auch über den Tod hinaus." Ärzte dürften die Schweigepflicht nur zur Abwehr künftiger Gefahren brechen.
    Das gesamte Gespräch können Sie in unserer Mediathek sechs Monate nachhören.