Archiv

Urteil gegen Caster Semenya
"Mir fehlt die Idee, Chancengleichheit anders zu erreichen"

DLV-Präsident Jürgen Kessing begrüßt das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs gegen die Läuferin Caster Semenya. Damit würden Fairness und Chancengleichheit erreicht, sagte er im Dlf. Die IAAF-Regel, dass Athletinnen mit zu hohen Werten Testosteron-senkende Mittel nehmen sollen, hält er für vertretbar.

Jürgen Kessing im Gespräch mit Marina Schweizer |
Caster Semenya nach dem Sieg des 800m-Laufs der Frauen bei der Diamond League in Doha, Katar.
Caster Semenya nach dem Sieg des 800m-Laufs der Frauen bei der Diamond League in Doha, Katar. (imago images / Xinhua)
Der Internationale Sporgerichtshof CAS hatte den Einspruch von Caster Semenya gegen eine neue Regel des Weltleichtathletikverbandes (IAAF) am 1. Mai abgewiesen - obwohl der CAS selbst die Richtlinie als "diskriminierend" bezeichnete. Laut der Regel müssen Frauen auf bestimmten Strecken (400 m bis eine Meile) ab dem 8. Mai einen Testosteronwert von fünf Nanomol pro Liter einhalten. Liegen sie darüber, müssen sie diesen Wert medikamentös senken.
Der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, Jürgen Kessing, sagte im Deutschlandfunk, als "diskriminierend" würde er die Regel nicht bezeichnen. Mit ihr würde ein großer Teil der Athletinnen in ihrem Leistungsbestreben geschützt. Das Ziel sei immer gewesen, Chancengleichheit und Fairness zu herzustellen - das werde damit erreicht. Mit Blick auf die von der IAAF empfohlene Einnahme Testosteron-senkender Medikamente sagte Kessing, ihm fehle derzeit eine Idee, die Chancengleichheit auf andere Art herzustellen. Mit der Regel biete man einen Rahmen, in dem ein Messen der Kräfte unter annähernd gleichen Voraussetzungen möglich sei.
DLV-Präsident Jürgen Kessing
DLV-Präsident Jürgen Kessing (dpa/ picture alliance/ Jan-Philipp Strobel)
Notwendigkeit für dritte Kategorie noch nicht gegeben
Auf lange Sicht werde man mit den beiden Klassifizierungen "männlich" und "weiblich" sowieso nicht mehr hinkommen, meint Kessing. Eine dritte Option, wie etwa "divers" könnte möglicherweise im Sport auch noch kommen. Noch sehe er dafür aber keine Notwendigkeit. "Die Zahl der Betroffenen ist noch nicht so groß, dass es ein großes Problem wäre."
Zur Kritik an dem Gutachten, das dem CAS-Urteil zugrunde lag, sagte Kessing: "Es gibt kein Gutachten auf der Welt, das nicht durch ein Gegengutachten widerlegt wird. Aber man muss sich mal an etwas orientieren. Wir haben jetzt einen Ausgangswert und eine klare Entscheidung durch das Gericht. An der sollte man festhalten bis zum eindeutigen Beweis des Gegenteils."
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.