Dienstag, 19. März 2024

Archiv

Klage von Vattenfall gegen Deutschland
Schiedsgericht in Washington tagt per Live-Stream

Fast fünf Milliarden Euro möchte Vattenfall von Deutschland haben, weil seine Atomkraftwerke 2011 nach den Ereignissen von Fukushima abgeschaltet wurden. In einem Live-Stream konnte die Verhandlung vor dem Schiedsgericht in Washington verfolgt werden - dessen Ausgang ist ungewiss.

Von Gigi Deppe | 24.10.2016
    Blick auf das Gebäude der Weltbank in Washington DC, USA
    Blick auf die Weltbank in Washington: Hier ist das Schiesgericht angesiedelt. (picture-alliance/ dpa)
    Internationale Schiedsgerichte, so heißt es in der aktuellen Diskussion, sind suspekt, schon, weil sie im Geheimen tagen. Diesen Vorwurf kann man dem Schiedsgericht, das über die Folgen des deutschen Atomausstiegs zu entscheiden hat, nicht machen: Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, kurz ICSID, bei der Weltbank in Washington hat in den vergangen zwei Wochen einen Live-Stream über seine Verhandlung ins Netz gestellt.
    Das Schiedsgericht sei dankbar, so der Vorsitzende, der Niederländer Albert Jan Van den Berg, dass die beiden streitenden Seiten der Übertragung zugestimmt hätten, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild machen kann.
    Zwei Wochen lang war im Internet zu sehen, wie ein dreiköpfiges Schiedsgericht an einem riesigen hufeisenförmigen Tisch mit insgesamt knapp 30 Vertretern von beiden Seiten über die Klage von Vattenfall gegen Deutschland verhandelte. Zeugenbefragung, Expertenbefragung, Plädoyers – vieles erinnerte an ein klassisches Gerichtsverfahren, allerdings mit amerikanischer Prägung.
    Redeanteil ist zeitlich limitiert
    Jeder Seite war genau vorgegeben, wie lange sie reden darf. Und Schwächen des Gegners wurden sofort zum Thema gemacht. So monierte die deutsche Prozessvertreterin, Sabine Konrad, in exzellentem Englisch schon bald, sie hätten immer noch nicht die korrekten Zahlen bekommen, die den Verlust von Vattenfall beziffern sollen.
    "Wir haben immer wieder danach gefragt. Und immer wieder wurde es verschoben. Das scheint ein bestimmtes Muster zu sein."
    Inhaltlich wurden die bekannten Argumente ausgetauscht. Ein Vertreter von Vattenfall sagte, es sei technisch nicht notwendig gewesen, die Atomkraftwerke nach Fukushima abzuschalten. Der Ausstieg sei nur beschlossen worden, weil sich die öffentliche Meinung geändert habe.
    Der Vorsitzende Schiedsrichter, grundsätzlich sehr zurückhaltend, hakte da aber doch ein, wollte wissen:
    "Dieser abrupte Wechsel in der Politik könnte doch durch den Unfall in Fukushima gerechtfertigt werden, wie ordnen Sie das rechtlich ein?"
    Diese Frage kam immer wieder, und auch die deutsche Vertreterin musste sich rechtfertigen:
    "Das hatte nichts mit Populismus zu tun. Fukushima hat dazu geführt, dass die Atompolitik umfassend überarbeitet wurde."
    Wem die drei Schiedsrichter folgen, ob sie die Klage überhaupt für zulässig halten, das zeigt sich erst im nächsten Jahr. Gut möglich, dass die deutschen Verfassungsrichter in Karlsruhe vorher entscheiden.
    Wenn die Klagen in Deutschland abgewiesen werden, das Schiedsgericht in Washington dagegen Milliarden zuspricht, dann wird klar: Die deutschen Gerichte haben ernsthafte Konkurrenz bekommen.