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Schaar warnt vor "Datenmoloch"

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert die Pläne zum Aufbau eines zentralen Bundesmelderegisters. Er befürchte, dass immer mehr Daten miteinander vernetzt und abgeglichen werden, die bislang von unterschiedlichen Stellen wie der Finanzverwaltung, der Arbeits- und Sozialverwaltung sowie der Polizei geführt werden.

Moderation: Christian Schütte | 12.02.2008
    Christian Schütte: Was darf der Staat, was dürfen Behörden von mir wissen? Welche Daten über mich sollen Beamte aus einer Datenbank abfragen dürfen? Name, Wohnort, Geschlecht, Geburtsdatum, Familienstand, Religionszugehörigkeit, dass solche Daten bei Behörden gespeichert sind, wird heutzutage kaum noch jemanden stören. Anders bei der Steueridentifikationsnummer; die möchten manche nicht so gerne in einer zentralen, staatlich geführten Datei abgelegt sehen. Doch eben dies könnte bald passieren. Die Bundesregierung hat ihre Pläne für ein zentrales Bundesmelderegister vorangetrieben. Das Ganze hat derzeit den Status eines Referentenentwurfs, liegt also zur Diskussion vor.

    Am Telefon ist Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Guten Morgen Herr Schaar!

    Peter Schaar: Guten Morgen, Herr Schütte!

    Schütte: Datenschützer kritisieren, es sei mit dem neuen Melderegister einfacher, eine Person zu identifizieren. Was ist denn nachteilig daran, wenn eine Behörde weiß, wen sie vor sich hat?

    Schaar: Ich habe diese Kritik jedenfalls so nicht vorgebracht. Mich beunruhigt viel stärker, dass dieses Melderegister wirklich eine Art Superdatei werden könnte, in der alle möglichen Informationen eben nicht nur die Informationen, die zur Identifikation des Betreffenden erforderlich sind, also seine Grundpersonalien gespeichert werden, sondern eben auch die Steueridentifikationsnummer, vielleicht weitere Identifikationsnummern aus anderen Bereichen - warum nicht die Sozialversicherungsnummer? Das ist zwar noch nicht vorgeschlagen, liegt aber im Prinzip auf derselben Linie. Die Frage, wer hat einen Waffenschein, und diverse andere, auch sozusagen Beziehungsdaten, familiäre Zusammenhänge und Ähnliches. Wir haben bisher ein föderales System mit kommunalen Melderegistern, und diese Melderegister werden zu 95 Prozent auch auf kommunaler Ebene genutzt, so dass diese Informationen, die über die reinen Grundpersonalien hinausgehen, eigentlich nur für die Kommunalverwaltung von Interesse sind. So frage ich mich also: Was soll die Speicherung dieser sehr umfangreichen Informationen in einer Zentraldatei?

    Schütte: Für Unbehagen sorgt beispielsweise die Möglichkeit, die Sie angesprochen haben, dass die Steueridentifikationsnummer mit in einen solchen bundesweiten Datensatz kommt. Welchen Unterschied würde dies für den Bürger machen?

    Schaar: Wir können feststellen, dass es so eine schleichende Einführung von Personenkennzeichen geben kann. Das Bundesverfassungsgericht hat vor mehr als 20 Jahren deutlich gemacht: bei uns darf es kein allgemeines Personenkennzeichen geben, wie es dies zum Beispiel in der DDR gab. Daran hat man sich bisher gehalten. Jetzt wird in diesen Jahren die Steueridentifikationsnummer eingeführt. Dieses ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings wird sie völlig separat in einem nur für steuerliche Zwecke zugänglichen zentralen Register gespeichert. Wenn diese Steueridentifikationsnummer nun auch in ein zentrales Melderegister hineinkommen würde, würden sich alle Befürchtungen der Kritiker der Steueridentifikationsnummer, zu denen ich auch gehörte, dann bewahrheiten, dass hier eine schleichende Verlagerung und Zweckänderung dieser Identifikationsnummer stattfindet hin zu einem allgemeinen Personenkennzeichen.

    Schütte: Was wäre denn ein Szenario, in dem, sagen wir, ein unbescholtener Bürger konkrete Nachteile spüren würde, wenn seine Steueridentifikationsnummer den Meldeämtern bekannt wäre?

    Schaar: Das Problem besteht darin, dass immer mehr Daten und Dateien, die von unterschiedlichen Stellen geführt werden, von der Finanzverwaltung, von der Arbeits- und Sozialverwaltung, von der Polizei, miteinander vernetzt werden und dass diese Daten dann entsprechend auch gegeneinander abgeglichen werden. Im polizeilichen Bereich kennen wir den Begriff "Rasterfahndung". Es gibt vergleichbare viel häufigere Verknüpfungen im Bereich der Sozialverwaltung: der Abgleich der Daten der BAFöG-Empfänger gegen die Daten, die man in Freistellungsaufträgen beim Finanzamt angegeben hat, und so weiter. Dieses würde jetzt erleichtert. Wir würden also noch mehr Datenabgleiche bekommen, noch mehr Verknüpfung von Daten aus unterschiedlichen Bereichen und das macht mir als Datenschützer natürlich Sorgen.

    Schütte: Die Steueridentifikationsnummer macht Sorgen. Allerdings bei der Rentennummer ist das doch ähnlich. Die Sozialversicherungsnummer behalte ich auch ein Leben lang.

    Schaar: Ich behalte zwar meine Sozialversicherungsnummer ein Leben lang, aber die ist ja zumindest bisher nur bei den Sozialversicherungsträgern gespeichert. Die Steueridentifikationsnummer muss ich angeben, wenn ich Selbstständiger bin, wenn ich eine Rechnung stelle. Die Steueridentifikationsnummer kennt mein Arbeitgeber. Die Steueridentifikationsnummer kennt bald dann eben nicht nur das Finanzamt, sondern vielleicht auch die Polizei. Das heißt: Immer mehr Behörden, die für ganz unterschiedliche Aufgaben zuständig sind und sogar private, verwenden dasselbe Identifikationsmerkmal. Das führt dazu, dass da so etwas wie so ein Datenmoloch entstehen könnte, und das sollte man unbedingt vermeiden.

    Schütte: Sie sind also nicht so begeistert. Insgesamt soll das Melderegister die Behörden effektiver arbeiten lassen. Haben Sie etwas dagegen, wenn die deutschen Verwaltungen effizienter vorankommen?

    Schaar: Ob sie wirklich effektiver arbeiten, wenn sie noch mehr Daten miteinander verknüpfen, weiß ich nicht, denn es wird ja weiterhin diese Tausenden kommunalen Melderegister geben. Es ist im Grunde nur eine Doppelung. Das heißt, man führt zusätzlich eine weitere Riesendatei ein. Ein Mehrwert könnte darin liegen, dass man, wie man das zum Beispiel in Österreich gemacht hat, den Datenschutz in ein solches zentrales Register mit einbaut, so dass eben man auch ohne solche Identifikationsnummer zu klaren Ergebnissen kommt, zum Beispiel wenn es darum geht, sich im Internet zu identifizieren. Aber das ist bisher meines Wissens noch überhaupt nicht angedacht.

    Schütte: Noch ist ja gar nicht geregelt, welche Daten in dieser zentralen Datei gespeichert werden, Herr Schaar. Ihre Wunschliste: Welche drei Daten geben Sie ohne Bedenken von sich preis?

    Schaar: Ach wissen Sie, das Bundesverfassungsgericht hat ja schon vor langem gesagt, es gibt im Zeitalter der automatisierten Datenverarbeitung kein eigentlich unsensibles Datum, das nicht missbraucht werden könnte. Das hat es vor mehr als 20 Jahren gesagt, und heute ist dieser Spruch richtiger denn je, so dass ich sagen würde, bei jedem Datum muss man auf die Notwendigkeit achten. Wenn es, wie gesagt, dazu kommen sollte, dass man ein modernes Identitätsmanagement für das Internet dort einführt, das die Verknüpfung von sehr unterschiedlichen Daten eben nicht unterstützt, aber gleichwohl eine sichere Identifikation ermöglicht, dann wäre das ein Schritt nach vorne. Alle zusätzlichen Informationen, insbesondere eben die Steuernummer, aber auch diese Beziehungsdaten, die gehören in die kommunalen Melderegister, die es weiterhin geben kann und darf und wahrscheinlich auch geben wird. Da besteht überhaupt keine Notwendigkeit, sie zentral zu speichern.

    Schütte: Wer hat denn jetzt eigentlich - kurz zum Schluss gefragt - zu entscheiden, welche Daten aufgenommen werden sollen?

    Schaar: Nach der Föderalismusreform ist das Melderecht in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes übergegangen, so dass der Bund - allerdings mit Zustimmung des Bundesrates - das bestimmen kann. Das heißt, es ist letztlich der Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag, der hier die Regeln aufstellt. Allerletztlich gibt es dann auch noch das Bundesverfassungsgericht, das dann vielleicht über irgendwelche Verfassungsbeschwerden zu bescheiden hat. Aber so weit kommt es ja vielleicht nicht. Entscheidend ist, dass der Deutsche Bundestag hier sehr genau prüft, brauchen wir A ein solches zentrales Melderegister, was kommt B in dieses Melderegister hinein und welche Behörden haben C Zugriff? Ich gehe davon aus, dass diese Prüfungen dann auch stattfinden, wenn sich dieser Entwurf etwas gefestigt hat und nicht nur die Meinung eines Sachbearbeiters oder Referenten wiedergibt.

    Schütte: Peter Schaar, der Bundesbeauftragte der Regierung für Datenschutz. Ich danke für das Gespräch.

    Schaar: Ich bedanke mich auch.