Samstag, 04. Mai 2024

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Unerlaubter Drogenbesitz
Ermittlungen gegen Grünen-Politiker Beck eingestellt

Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck muss wegen unerlaubten Drogenbesitzes eine Geldbuße von 7.000 Euro zahlen. Im Gegenzug werde das Ermittlungsverfahren gegen den Grünen-Politiker eingestellt, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit. Beck bat für sein Verhalten um Entschuldigung, schwieg aber zu seiner politischen Zukunft.

13.04.2016
    Der Grünen-Politiker Volker Beck am 13. April 2016 in Berlin
    Der Grünen-Politiker Volker Beck am 13. April 2016 in Berlin (dpa / picture-alliance / Kay Nietfeld)
    Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens mit geringer Schuld. Die Polizei hatte Anfang März bei einer Kontrolle 0,6 Gramm einer - wie es heißt - "betäubungsmittelverdächtigen Substanz" bei Beck gefunden. Dabei soll es sich um das synthetische Rauschgift Crystal Meth gehandelt haben.
    Beck trat daraufhin von seinen Ämtern in der Fraktion zurück, behielt aber sein Bundestagsmandat. Heute erklärte er, sein Verhalten sei "falsch und dumm" gewesen und es tue ihm leid. Zu seiner politischen Zukunft sagte der 55-Jährige nichts. Er kündigte aber an, sich mit seiner Fraktion und Partei darüber zu beraten. Diese Woche sei er noch krankgeschrieben.
    Beck betonte, dass er sich immer für eine liberale Drogenpolitik eingesetzt und dafür geworben habe, Drogenkonsumenten nicht zu kriminalisieren. Er habe den Konsum von Drogen aber niemals verharmlost.
    (am/chn)