Dienstag, 19. März 2024

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Völkermord an den Herero
"Wir haben Anspruch auf Anerkennung und auf Reparationen"

Nicht das Massaker an den Armeniern sei der erste Völkermord im 20. Jahrhundert gewesen, sagte Israel Kaunatijke vom Bündnis "Völkermord verjährt nicht!" im DLF. Auch die Ermordung von 90.000 Herero und Nama in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika durch deutsche Truppen müsse als Genozid anerkannt werden.

Israel Kaunatjike im Gespräch Dirk-Oliver Heckmann | 28.04.2015
    Israel Kaunatjike, Herero aus Nambia, zu Besuch im Deutschlandradio Kultur.
    Der in Berlin lebende Herero Israel Kaunatjike fordert, dass die Bundesregierung die Massaker im heutigen Namibia vor mehr als 100 Jahren als Genozid anerkennt. (Deutschlandradio/Maurice Wojach)
    Die Nachfahren hätten einen Anspruch auf Entschädigung und sollten in ihre Heimat zurückkehren dürfen. Kaunatijke - ein Nachfahre der Herero, der seit 1970 in Berlin lebt - wies darauf hin, dass die UNO bereits 1948 den Völkermord anerkannte. Er erwarte, dass die Bundesregierung nun ähnlich wie bei dem Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich von einem Genozid an den Herero spreche: "Das ist das, was wir auch von unserer Seite bereits gefordert haben."
    "Wir kämpfen für eine Wiedergutmachung und Anerkennung des Völkermordes"
    Im Gegensatz zu den Armeniern würden sie sich von der Regierung nicht ernst genommen fühlen, kritisierte der Sprecher der Berliner Nichtregierungsorganisation im Interview mit dem Deutschlandfunk: "Wir werden einfach diskriminiert und als zweite Klasse behandelt."
    Namibia stand bis 1915 unter deutscher Kolonialherrschaft. Deutsche Soldaten hatten 1904 bei Aufständen Tausende Afrikaner getötet, darunter viele Vertreter vom Stamm der Herero. Nach der Niederschlagung des Herero-Aufstands gab Generalleutnant Lothar von Trotha am 2. Oktober 1904 einen Vernichtungsbefehl. Mindestens zwei Drittel des Herero-Volkes wurde ausgelöscht. Bis heute warten die Nachkommen auf eine offizielle Entschuldigung und eine angemessene Entschädigung.

    Das Gespräch können Sie mindestens fünf Monate lang als Audio-on-demand abrufen.