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Volkswagen im Fokus
Neue Ermittlungen in Italien und den USA

Das Kraftfahrtbundesamt hat Volkswagen dazu verdonnert, 2,4 Millionen Dieselautos zurück in die Werkstatt zu holen. Die manipulierten Fahrzeuge sollen einem Softwareupdate unterzogen werden. Bei einem bestimmten Motorenmodell müssen die Techniker noch mehr ändern. Unterdessen erwartet VW in den USA und in Italien neues Ungemach.

Von Katharina Hamberger | 15.10.2015
    Der Auspuff eines VW Tiguan TDI
    Im Januar soll die Rückrufaktion der Autos gestartet werden. (picture alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand )
    Eine freiwillige Rückrufaktion der betroffenen Fahrzeuge hatte VW dem Kraftfahrtbundesamt noch vergangene Woche vorgeschlagen. Eine Woche hat das KBA nun diesen Vorschlag geprüft – und ist zu dem Ergebnis gekommen: Nein, das reicht uns nicht:
    "Das Kraftfahrtbundesamt hat heute eine rechtsverbindliche Anordnung zum verpflichtenden Rückruf der betroffenen VW-Dieselfahrzeuge getroffen. Das Kraftfahrtbundesamt vertritt die Auffassung, dass es sich bei der verwendeten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt," sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) heute in Berlin. Im Bescheid des KBA werde VW auferlegt:
    "Die entsprechende Software aus allen Fahrzeugen zu entfernen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dass die Einhaltung der Emmissionsvorschriften gewährleistet ist."
    Volkswagen muss nun einen Zeitplan vorlegen und darlegen, was bei welchen Modellen gemacht werden muss. Noch bis Ende des Monats soll VW die neue Software für die 1,2 und 2,0 Liter-Dieselmotoren vorstellen, bis Ende November die Maßnahmen für die 1,6 Liter Motoren. Im Januar soll dann die Rückrufaktion gestartet werden. Zunächst sind wohl die 1,2 und 2,0 Liter-Motoren betroffen, bei diesen könnte ein Softwareupdate ausreichen. Die 1,6-Liter Motoren können wohl erst ab September kommenden Jahres in die Werkstatt, weil hier noch mehr ausgetauscht werden muss. Vom Prinzip her unterscheidet sich das Vorgehen nicht von dem, das VW vorgelegt hat – nur die Kontrolle obliegt jetzt eben dem KBA. Das nannte der Verkehrsminister auch als Grund für diesen Schritt:
    "Das ist ein Rückruf in einer Dimension, der auch das nötige Maß an Kontrolle und Überwachung notwendig macht," so Dobrindt.
    Ermittlungen bei VW in Verona und Lamborghini in Bologna
    Betroffen sind in Deutschland 2,4 Millionen Fahrzeuge, bei denen zwischen 2008 und 2015 der Motor EA 189 eingebaut worden ist. Ob noch weitere Fahrzeuge betroffen sind, wird sich noch herausstellen. Das Kraftfahrtbundesamt führt sogenannte Crosstests durch, das heißt, auf der Rolle und auf der Straße und gleicht die Werte dann ab. Daraus soll ein Gesamtbericht entstehen, der in einigen Wochen vorgelegt werden soll. Für die Fahrzeughalter bedeutet das, nun erst einmal: abwarten, bis der Bescheid kommt, dass ihr Auto in die Werkstatt muss. Mit Einschränkungen bis dahin müssen sie nicht rechnen, da die Autos verkehrstüchtig seien, so der Bundesverkehrsminister. Seit dem bekannt ist, dass VW die Messung der Abgaswerte manipuliert hat, steht das Unternehmen massiv unter Druck. In den USA hat nach der Umweltbehörde EPA und dem Justizministerium auch die Handelsbehörde FTC, die auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, Ermittlungen aufgenommen. Der Vorwurf: irreführende Werbung. Und in Italien hat die Guardia di Finanza, die für Wirtschaftskriminalität zuständige Polizei, Büros von VW in Verona und der VW-Tochterfirma Lamborghini in Bologna durchsucht. Zudem haben die italienische Behörden Ermittlungen gegen VW- und Lamborghini-Manager wegen Betrugs eingeleitet.
    In Leipzig kamen 400 Manager des Konzerns zusammen, unter anderem auch, um über den Skandal zu sprechen. Dort habe der neue Vorstandsvorsitzende Matthias Müller das Vorgehen des Kraftfahrtbundesamtes begrüßt. VW wisse nun um die nächsten Schritte. Das betonte Müller auch in einem Brief an Verkehrsminister Dobrindt. Darin schreibt der VW-Vorstandschef: Mit dem Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes sei eine Möglichkeit eröffnet, für die Europäische Union ein gemeinsames und abgestimmtes Vorgehen in allen Mitgliedsstaaten zu erreichen.